Die Leibniz Universität Hannover ist bestrebt, studieninteressierte Flüchtlinge bei ihren Fragen zur Aufnahme eines Studiums, zur Weiterführung eines in ihrem Heimatland begonnenen Studiums oder zur wissenschaftlichen Weiterqualifizierung bestmöglich und im Rahmen des zurzeit juristisch Machbaren zu unterstützen.
Die Universitätsleitung setzt mit ihren Bemühungen ein klares Zeichen für Mitmenschlichkeit und Integration und die Übernahme gesamtgesellschaftlicher Verantwortung.
Im Wintersemester 2014/15 haben sich Studierende des Instituts für Entwerfen und Gebäudelehre bereits architektonisch mit der Unterbringung von Flüchtlingen speziell in Hannover auseinandergesetzt. Nun gilt es, Flüchtlingen mit entsprechender Qualifikation ggf. ein Studium an der Universität zu ermöglichen. Als erste Maßnahme wurde das Gasthörendenprogramm der Universität für Flüchtlinge geöffnet. Diese Personengruppe ist von Zahlung eines Entgelts für dieses Programm entbunden. Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen realisiert:
- Kostenfreie Bibliotheksausweise für Flüchtlinge
- Anwerbung von Studierenden als Betreuungspartner/innen für Flüchtlinge
- Öffnung englischsprachiger Lehrveranstaltungen für Flüchtlinge mit Gasthörendenstatus
- Öffnung des Studienkollegs für Flüchtlinge mit entsprechender Vorbildung
Die Klärung rechtlicher Fragen, um beispielsweise Flüchtlingen, die zwar eine Hochschulzugangsberechtigung haben, aber nur unvollständige Dokumente oder keine Originale oder beglaubigten Kopien nachweisen können, die Aufnahme eines Studiums zu ermöglichen, nehmen zurzeit einen breiten Raum in der Maßnahmenentwicklung ein. Berücksichtigt werden soll auch, Flüchtlingen mit erstem Hochschulabschluss bei nicht ausreichenden Dokumenten ggf. die Bewerbung für einen Masterstudiengang zu ermöglichen.
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