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Welfengarten: Offenes Feuer und Grillen verboten

Welfengarten: Offenes Feuer und Grillen verboten

© Rudolpho Duba/pixelio.de

Gefahr eines Flächenbrandes aufgrund der extremen Trockenheit besteht

Zur Erinnerung: Hannovers Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der extremen Trockenheit und der Hitze in öffentlichen Park- und Grünanlagen das Grillen und offenes Feuer verboten sind. Dazu zählen auch die Außenanlagen der Leibniz Universität Hannover (LUH) wie etwa der Welfengarten. Solange sich die Wetterlage nicht grundlegend ändert, ist die Gefahr eines Flächenbrandes bei offenem Feuer sehr groß.

Das Verbot stützt sich auf § 11 Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Der städtische Ordnungsdienst nimmt entsprechende Kontrollen vor. Die Leibniz Universität Hannover appelliert in diesem Zusammenhang dringend an das Verantwortungsbewusstsein der Nutzerinnen und Nutzer und bittet um besondere Umsicht.