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Leibniz Universität Hannover wird Stiftungsuniversität

Leibniz Universität Hannover wird Stiftungsuniversität

Presseinformation vom
Das Welfenschloss (LUH-Hauptgebäude) Das Welfenschloss (LUH-Hauptgebäude) Das Welfenschloss (LUH-Hauptgebäude)

Mehr Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung ab Januar 2024

Ab Januar 2024 geht die Leibniz Universität Hannover (LUH) aus der Trägerschaft des Landes Niedersachsen in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts über. Das hat die Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung am 11. Dezember 2023 beschlossen. Damit nutzt die LUH eine Option des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, die den Hochschulen des Landes mehr Unabhängigkeit ermöglicht.

„Unsere niedersächsische Wissenschaftspolitik und auch das Niedersächsische Hochschulgesetz sind von dem Kerngedanken geprägt, die Autonomie der Hochschulen weiter zu stärken und auszubauen“, sagt Falko Mohrs, Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur, und betont: „Mit der Überführung der Leibniz Universität Hannover von der Trägerschaft des Landes in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts erlangt die Universität einen besonders hohen Grad an Eigenverantwortung und Gestaltungskraft.“

„Für die Leibniz Universität Hannover ist es ein ungeheurer Gewinn, dass sie nun in der Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts agiert“, bestätigt Prof. Dr. Jürgen Mlynek, Vorsitzender des Stiftungsrats der LUH. „Ich beglückwünsche das Präsidium, welches in Geschlossenheit gemeinsam mit dem Senat diesen Weg eingeschlagen hat, um die Universität zukunftssicher und so autonom wie möglich aufzustellen. Ich freue mich auf meine Aufgabe und darauf, die Leibniz Universität mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Stiftungsrat auch weiterhin begleiten und unterstützen zu dürfen.“

„Für unsere Universität bedeutet dieser Schritt noch größere Gestaltungsspielräume und weiteres Entwicklungspotential“, ergänzt der Präsident der LUH, Prof. Dr. Volker Epping. „Das Präsidium ist sich aber auch der damit verbundenen Verantwortung sehr bewusst und ich danke an dieser Stelle noch einmal allen Mitgliedern der Leibniz Universität, dass sie sich den Möglichkeiten und Chancen des Stiftungsmodells in unserem hochschulinternen Prozess geöffnet haben. Die Änderung der Trägerschaft ist eine Gemeinschaftsentscheidung, die wir in großem Einvernehmen, zum Wohl der Leibniz Universität, getroffen haben.“

Mehr Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung erhält die LUH vor allem in folgenden Punkten:

Berufungsverhandlungen

Die LUH gewinnt Autonomie in der Ausgestaltung von Berufungsverfahren. Diese laufen dadurch zügiger und flexibler. Zudem kann die LUH selber Professuren und Beamtenstellen schaffen und die Besoldung festlegen – ohne wie bisher das Wissenschafts- und das Finanzministerium einzubeziehen.

Finanzen

Perspektivisch kann ein Stiftungsvermögen aufgebaut und damit eine größere finanzielle Eigenständigkeit erreicht werden.  Die vom Land zugewiesenen Mittel sowie Zustiftungen und Spenden von privater Seite und aus der Wirtschaft können auch über Geldanlagen verwaltet und gemanagt werden.

Gebäude und Liegenschaften

Die Stiftung ist Eigentümerin der Grundstücke und Liegenschaften der Universität und hat die dauerhafte Bauherreneigenschaft. Dadurch können Bauvorhaben und Instandsetzungen eigenverantwortlich geplant und gezielter, flexibler und zügiger umgesetzt werden – auch im Sinne der Nachhaltigkeit.

Was sich mit dem Wechsel der Trägerschaft nicht ändert, ist die Grundfinanzierung der LUH durch das Land Niedersachsen. Das Land weist der Stiftung die jährlichen Finanzmittel zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule zu. Auch auf Studienabschlüsse, auf die Lehre und die Höhe von Gebühren für Studierende wirkt sich die Änderung der Trägerschaft nicht aus. Für die Beschäftigten bleibt ebenfalls alles wie bewährt: Neue Arbeitgeberin ist zwar die Stiftung, aber die Beschäftigten sind nach wie vor im öffentlichen Dienst im Rahmen der Tarifverträge des Landes tätig. Entsprechendes gilt für die Beamten; Dienstherrin ist nicht mehr das Land Niedersachsen, sondern die Stiftung.

Organisatorisch entfällt der Hochschulrat als beratendes Gremium, an seine Stelle tritt der Stiftungsrat als Organ der Stiftung. An der LUH wird dabei eine personelle Konstanz gewahrt: Alle externen Mitglieder des Hochschulrates führen ihr Engagement für die Universität fort und sind in den Stiftungsrat gewechselt.  

Dem Stiftungsrat gehören an:

Dr. Ulrike Albrecht (Consultant für internationale Wissenschaftskooperation und Internationalisierungsstrategien; ehemalige Abteilungsleiterin Strategie und Außenbeziehungen bei der Alexander von Humboldt-Stiftung);
Prof. Dr. Christine Falk (Ltg. Institut für Transplantationsimmunologie an der Medizinischen Hochschule Hannover);
Prof. Dr. Gerhard Fettweis (Vodafone Stiftungsprofessor für mobile Nachrichtensysteme an der TU Dresden);
Prof. Dr.-Ing. Stefan Köster (Mitglied des Hochschulsenats der LUH, Professor für Siedlungswasserwirtschaft an der Leibniz Universität Hannover);
Prof. Dr. Jürgen Mlynek (Vorsitz, Kuratoriumsvorsitzender der Falling Walls Foundation, ehemaliger Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft);
Prof. Dr. Joachim Schachtner (Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur);
Silke Sehm (Mitglied des Vorstands der Hannover Rück SE)

Die Mitglieder des Präsidiums, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Studierendenschaft, die Gleichstellungsbeauftragte und ein Mitglied der Personalvertretung nehmen in der Regel an den Sitzungen des Stiftungsrats beratend teil.
 

Weitere Informationen: www.uni-hannover.de/stiftung

 


Hinweis an die Redaktion:

Für weitere Informationen steht Ihnen Mechtild Freiin v. Münchhausen, Pressesprecherin der Leibniz Universität Hannover und Leiterin des Referats für Kommunikation und Marketing, unter Telefon 0511 762-5342 oder per E-Mail unter kommunikation@uni-hannover.de gern zur Verfügung.