Patentstrategie der Leibniz Universität Hannover

gemäß Präsidiumsbeschluss vom 15. Juli 2015

Präambel

Gemäß ihrem Auftrag zum Wissens- und Technologietransfer und entsprechend ihrem Leitsatz „Mit Wissen Zukunft gestalten“ stellt die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Forschung auf verschiedenen Wegen der Gesellschaft zur Nutzung zur Verfügung. Dies geschieht u.a. durch die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse mittels Veröffentlichungen, durch die Ausbildung von Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses, durch Know-how-Transfer im Rahmen von Kooperationsprojekten oder Beratungsleistungen sowie durch die Durchführung von Forschungsarbeiten im Auftrage Dritter. Um den Umgang mit Forschungsergebnissen und geistigem Eigentum zu regeln, hat die LUH sich neben der vorliegenden Patentstrategie bereits Leitlinien für den Umgang mit Publikationen (Open Access-Resolution von 2011) gegeben. Als weiterer Baustein einer Intellectual Property- und Transfer-Strategie wird ein Konzept für den Umgang mit an der Leibniz Universität erzeugten Forschungsdaten folgen.

Da die Umsetzung neuer Technologien in marktfähige Produkte und Verfahren mitunter hohe Investitionen erfordert, ist der Schutz geistigen Eigentums häufig Voraussetzung für erfolgreiche technologische Innovation. Ohne gewerblichen Rechtschutz wäre die erforderliche Investitionssicherheit unter Umständen nicht gegeben. Mit der Überarbeitung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen im Jahr 2002 hat die Politik die aktive Rolle der Hochschulen bei der Übertragung technischer Erfindungen in die wirtschaftliche Anwendung unterstrichen.

Um ein hohes Maß an Transparenz und Verlässlichkeit bezüglich des Umgangs mit Erfindungen und technischen Schutzrechten zu gewährleisten und den Interessen der LUH, ihrer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie ihrer Kooperationspartner hinsichtlich des Umgangs mit geistigem Eigentum Rechnung zu tragen, hat die LUH in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission1 und der vom Bundeswirtschaftsministerium initiierten Task Force "Patentverwertung und Technologietransfer" folgende Grundsätze für den Umgang mit Erfindungen und Patentanmeldungen bzw. Patenten entwickelt.

Die LUH setzt sich zum Ziel, an der LUH entwickelte Technologien erfolgreich in die Anwendung zu überführen.

Interne Kommunikation und Beratung

Die LUH strebt an, das Wissen ihrer Mitglieder zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes auszubauen und die Sensibilität für geistige Eigentumsrechte zu steigern. Zu diesem Zweck werden den Mitgliedern der Universität regelmäßig Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. LUH-Mitglieder können zudem kostenfrei Beratung zu Erfindungen und Patenten in Anspruch nehmen. Anlaufstelle ist der Forschungs- und Transferservice der Leibniz Universität im Dezernat 4.

Evaluation, Inanspruchnahme und Patentierung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leibniz Universität Hannover unterliegen der gesetzlichen Meldepflicht für Erfindungen. Geeignete Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann die LUH in Anspruch nehmen und zum Patent anmelden. Die Entscheidung über Inanspruchnahme oder Freigabe erfolgt unter Berücksichtigung etwaiger vertraglicher Verpflichtungen sowie der Aussicht auf Patentierbarkeit und Vermarktbarkeit durch die Universität. Zur Beurteilung dieser Kriterien kann sich die LUH externer Unterstützung (z.B. durch eine Patentverwertungsagentur) bedienen. Eine Beschränkung auf oder Bevorzugung einzelne(r) Fachgebiete findet nicht statt.

Im Falle einer Inanspruchnahme und Patenanmeldung durch die LUH werden die Patentierungsmaßnahmen für Erfindungen unter Berücksichtigung des Einzelfalls festgelegt und orientieren sich vor allem an der Verwertungsperspektive, die den finanziellen Aufwand für schutzrechtliche Maßnahmen rechtfertigen muss.

Patentverwertung

Die LUH bietet Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, an der Leibniz Universität Hannover entwickelte Technologien (unter Berücksichtigung etwaiger Auflagen, z.B. für Erfindungen aus öffentlich geförderten Forschungsprojekten) wirtschaftlich zu nutzen, und erwartet im Gegenzug eine Beteiligung am geschaffenen Mehrwert. Die LUH vergibt zu diesem Zweck bevorzugt Lizenzen. Schutzrechtsverkäufe bilden die Ausnahme.

Verwertungsverträge dürfen die Ausübung der weiteren Kernaufgaben der LUH, nämlich Forschung und Lehre, nicht behindern. Daher werden entsprechende Vereinbarungen grundsätzlich im Einklang mit den Interessen der an der Erfindung beteiligten universitären Einrichtungen/Institute gestaltet. Verhandlungspartner für Verwertungsverträge ist auf Seiten der Universität der Forschungs- und Transferservice (Dezernat 4).

Schutzrechtsmanagement und Vertragsgestaltung

Die Leibniz Universität Hannover ist grundsätzlich daran interessiert, Technologien gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft in Richtung Marktreife weiterzuentwickeln und dabei auch bereits vorhandenes geistiges Eigentum einzubringen. Für ein Gelingen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen sind ausgewogene Verträge unabdingbar. Die LUH achtet daher bei Abschluss von Kooperations- und Drittmittelverträgen darauf, tragfähige Vereinbarungen über den Umgang mit geistigem Eigentum zu treffen, um für alle Beteiligten ein Höchstmaß an Transparenz und Verlässlichkeit sowohl für die Projektdauer als auch für die Zeit danach herzustellen. Dabei werden Regelungen zu Nutzungsrechten sowohl an vor Projektbeginn vorhandenem geistigen Eigentum (sog. „Background“) als auch an Projektergebnissen getroffen.

Im Rahmen von Industrieaufträgen erwartet die LUH für besondere, nicht vorhersehbare Leistungen, zu denen Erfindungen zählen, eine angemessene Vergütung im Falle der Vereinbarung einer Übertragung von Rechten an solchen Erfindungen auf die Industriepartner.

Externe Kommunikation und Marketing

Neue Technologien wird die LUH – ggf. nach Einleitung von Maßnahmen zur schutzrechtlichen Sicherung – regelmäßig öffentlich bekanntmachen. Dies geschieht neben dem üblichen Weg der wissenschaftlichen Publikation auch über weitere Kanäle wie z.B. Technologiedatenbanken oder die Aktivitäten der Technologiekontaktstelle uni transfer. Die LUH ist ferner bereit, gelungene Verwertungen zusammen mit Industriepartnern z.B. durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben.

Nähere Einzelheiten zu Maßnahmen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern regeln LUH-interne Leitlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung. Anlaufstelle für alle Fragen zum Umgang mit Erfindungen und Patenten ist der Forschungs- und Transferservice der Leibniz Universität Hannover.

LUH_Patentstrategie_DE
PDF, 731 KB

Leitung des Sachgebiets "Patente und Gründung" und Patentreferent

Helge Wilker Helge Wilker © Foto: Michael Matthey | LUH
Helge Wilker
Adresse
Brühlstraße 27
30169 Hannover
Gebäude
Raum
005
Helge Wilker Helge Wilker © Foto: Michael Matthey | LUH
Helge Wilker
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Brühlstraße 27
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 1 Empfehlung der Kommission zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten und für einen Praxiskodex für Hochschulen und andere öffentliche Forschungseinrichtungen, K(2008)1329