Die Leibniz Universität Hannover muss jährlich für ihre Projekte Ertragsteuererklärungen abgeben. Dies betrifft alle Projekte, die im Rahmen der Trennungsrechnung als Dienstleistung klassifiziert wurden. Steuern in Form von Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer sind immer dann abzuführen, wenn ein Projekt in einem Jahr einen Gewinn erwirtschaftet hat.
Dieser Workshop soll den Teilnehmenden einen Überblick über das Thema Ertragsteuer an der Leibniz Universität Hannover verschaffen und grundlegende Kenntnisse für den Umgang mit ertragsteuerpflichtigen Projekten in den Instituten und Einrichtungen vermitteln.
Themenschwerpunkte:
- Grundlagen der Ertragsteuer
- Wann und wo entschieden wird, ob ein Projekt als Dienstleistung einzustufen ist.
- Wann ist Ertragsteuer abzuführen?
- Gewinnermittlung
- Ertragsteuerberechnung
- Was ist in der Abwicklung eines Dienstleistungsprojektes zu berücksichtigen?
- Bebuchung des Steuerzahllastprojektes und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Sonderrücklage