Transparenz in der Forschung

Dicht aneinander arrangierte aufgeschlagene Bücher Dicht aneinander arrangierte aufgeschlagene Bücher Dicht aneinander arrangierte aufgeschlagene Bücher © Free-Photos CC0 | pixabay

Die Freiheit der Forschung ist durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschützt. Freie Forschung leistet einen wichtigen Beitrag für Gesundheit, Wohlstand und Sicherheit der Menschen sowie den Schutz der Umwelt. Erfolgreiche Wissenschaft erfordert außerdem Transparenz, ungehinderten Austausch von Informationen sowie die Veröffentlichung und Diskussion von Forschungsergebnissen.

Eine freie und transparente Forschung kann jedoch auch Risiken bergen: Nützliche Forschungsergebnisse können zu schädlichen Zwecken missbraucht werden. Diese Gefahr besteht besonders dann, wenn Forschungsresultate direkt und ohne weitere Zwischenschritte missbräuchlich verwendet werden können (sog. "Dual Use Research of Concern"). In Anerkennung dieses Spannungsfeldes hat die Leibniz Universität Hannover eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um einerseits Transparenz über die an der Hochschule durchgeführte Forschung zu gewährleisten und andererseits Risiken zu begrenzen, die durch schädlichen Gebrauch von Forschungsergebnissen entstehen könnten. Transparenz wird durch kontinuierliche und leicht zugängliche Information über Forschungsprojekte und deren Ergebnisse sichergestellt. Werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Leibniz Universität Hannover bei der Planung und Durchführung ihrer Projekte mit Fragen über die möglichen Folgen von Forschungsvorhaben für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt konfrontiert, können sie in Zukunft eine Kommission für Forschungsethik und Forschungsverantwortung konsultieren. Über mögliche Gefahren risikoreicher Forschung und die Grenzen der Forschungsfreiheit wird in einer Veranstaltungsreihe für die breite Öffentlichkeit diskutiert (freier Eintritt).

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