Hochschulzugangsberechtigung - die Eintrittskarte ins Studium

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Das Abitur bzw. die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller grundständigen Studiengänge, die mit einem Bachelorabschluss oder dem Staatsexamen abschließen. Darüber hinaus gibt es aber in Niedersachsen viele weitere Wege, um auch ohne Abitur ein Studium an einer Universität oder einer (Fach-) Hochschule zu beginnen.


Studium mit Abitur

Eine Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium in allen Fachrichtungen. Sie kann an folgenden Einrichtungen erworben werden:

  • Gymnasium
  • Fachgymnasium
  • Kolleg
  • Abendgymnasium
  • Berufsoberschule, wenn ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden

 

Studium ohne Abitur?

Weit verbreitet ist die Annahme, dass man an Universitäten nur mit dem Abitur und an Fachhochschulen nur mit der Fachhochschulreife studieren kann. Das stimmt aber nicht! Je nach Fachrichtung der Fachhochschulreife können auch ähnliche Studiengänge an Universitäten studiert werden. Außerdem können Sie in Niedersachsen auch aufgrund einer beruflichen Vorbildung ein Studium an einer Universität aufnehmen.

  • Studium mit der Fachhochschulreife

    In Niedersachsen können Sie mit einer Fachhochschulreife an Fachhochschulen alle Studiengänge studieren. An Universitäten dürfen Studiengänge belegt werden, die der Fachrichtung der Fachhochschulreife entsprechen (§ 18 Abs. 3 NHG):

    • Jede Fachhochschulreife verfügt über eine bestimmte Fachrichtung, die bspw. durch den Besuch bestimmter Fachoberschulen festgelegt wird (Technik, Soziales, Wirtschaft etc). 
    • Wenn Sie z. B. die Fachhochschulreife über den Abschluss der Fachoberschule Wirtschaft erworben haben, wäre fachlich entsprechend an der Leibniz Universität der Studiengang Wirtschaftswissenschaften eine Studienmöglichkeit.
    • Sollte eine Fachhochschulreife nach dem Besuch eines allgemeinbildenden Gymnasiums erlangt worden sein (=schulischer Teil), so gilt die Fachhochschulreife erst als vollständig nach dem sogenannten praktischen Teil, der z.B. durch eine Ausbildung oder durch ein einjähriges Praktikum abgeleistet werden kann. Die Inhalte des praktischen Teils bestimmen dann die Fachrichtung der Fachhochschulreife! Hierbei ist die Fachrichtung nicht immer eindeutig ersichtlich und wird ggf. im Einzelfall durch das Immatrikulationsamt geprüft.
    • Nähere Informationen zum Erwerb der Fachhochschulreife erhalten Sie bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

    Es gibt keine pauschale Liste, die jede Fachrichtung den zahlreichen Studiengängen zuordnet. Eine erste Übersicht jedoch, welche Studiengänge Sie mit der Fachhochschulreife an der Leibniz Universität studieren können, finden Sie hier:

    • Fachrichtung Technik für alle ingenieurwissenschaftlichen Studiengänge, für Bachelor und fächerübergreifenden Bachelor Physik, für Bachelor und fächerübergreifenden Bachelor Mathematik, sowie für Bachelor Technical Education
    • Fachrichtung Wirtschaft für Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsingenieur, Sozialwissenschaften und Politikwissenschaft
    • Fachrichtung Verwaltung und Rechtspflege für Rechtswissenschaften
    • Fachrichtung Gesundheit oder Sozialwesen für B.A. Sonderpädagogik
    • Fachrichtung Gestaltung für B.Sc. Architektur, für B.Sc. Landschaftsarchitektur und Umweltplanung


    Bitte beachten Sie, dass die aufgeführte Liste nicht abgeschlossen ist und fortlaufend ergänzt wird. Bei noch nicht aufgeführten Berufen/Abschlüssen nimmt das Immatrikulationsamt der Leibniz Universität zusammen mit der jeweils zuständigen Fakultät eine „Einschlägigkeitsprüfung“ vor. D.h. Sie müssten sich zunächst überlegen, welchen Studiengang Sie studieren wollen, und dann einen Antrag auf Prüfung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung stellen. Eine pauschale Prüfung für alle Studiengänge ist leider nicht möglich.

    Hier finden Sie die Kontaktdaten des Immatrikulationsamtes.

  • Studium mit Fachgebundener Hochschulreife

    Eine Fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium in der/den entsprechenden Fachrichtungen an Universitäten und (Fach-) Hochschulen. Dieser Abschluss wird in Niedersachsen in der Regel an einer Berufsoberschule erlangt.

  • Studium mit beruflicher Qualifikation

    In Niedersachsen ist eine Zulassung zum Studium allein aufgrund beruflicher Qualifikation möglich (§ 18 Abs. 4 S. 1 NHG).

    1. Studium in allen Fachrichtungen:

    Geregelte berufliche Weiterbildungen (mind. 400 Stunden) ermöglichen ein Studium in allen Fachrichtungen, z. B. für

    • Meisterin oder Meister
    • Staatlich geprüfte Technikerin oder staatlich geprüfter Techniker
    • Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder staatlich geprüfter Betriebswirt
    • Fortbildungsabschluss auf Grundlage einer Fortbildungsprüfung nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§ 42 oder 42a der Handwerksordnung, der auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht ( z.B. Fachwirte, Fachkaufleute)
    • Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung, das auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht (z.B. Kapitän auf Fischereifahrzeugen)
    • Fachschulabschluss entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz vom 07. November 2002 (z.B. Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher, staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger )
    • Abschluss aufgrund einer landesrechtlichen Fortbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen oder für sozialpflegerische oder sozialpädagogische Berufe, der auf einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang beruht:
      • Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege,
      • Fachkraft für onkologische Pflege,
      • Fachkraft für psychiatrische Pflege,
      • Fachkraft für operative und endoskopische Pflege,
      • Fachkraft für Hygiene in der Pflege,
      • Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege,
      • Pflegedienstleiter/in,
      • Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung,
      • Fachkraft Frühe Hilfen für verschiedene Fachrichtungen: Familienhebamme/Familienentbindungspfleger, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in

     

    2. Studium in fachlich entsprechenden Studiengängen:

    Wer eine mindestens dreijährige Ausbildung und mindestens drei Jahre Berufspraxis in dem entsprechenden beruflichen Bereich nachweisen kann, besitzt damit eine Hochschulzugangsberechtigung ausschließlich für Studiengänge, die die inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung fortführen (§ 18 Abs. 4 S. 2 NHG). Eine erste Übersicht, welche Ausbildungen zum Studium bestimmter Studiengänge an der Leibniz Universität berechtigen finden Sie hier:

    • Agrarwirtschaftlich-technische/r Assistent/in: B.Sc. Molekulare und Angewandte Pflanzenwissenschaften
    • Altenpfleger/in: B.A. Sonderpädagogik, B.A. Sozialwissenschaften
    • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik: Bachelor Technical Education - Metalltechnik
    • Arzthelfer/in: B.A. Sonderpädagogik
    • Bäcker/in: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Bankkauffrau/-kaufmann: B.A. Geographie, nur für Schwerpunkt Wirtschaftsgeographie, Rechtswissenschaften, B.Sc. Wirtschaftswissenschaften
    • Bautischler/in: B.Sc. Bau- und Umweltingenieurwesen, Bachelor Technical Education - Holztechnik
    • Baustoffprüfer/in Asphalttechnik: B.Sc. Bau- und Umweltingenieurwesen
    • Bauzeichner/in: Bachelor Technical Education - Bautechnik
    • Biologisch-Technische/r Assistent/in (dreijährig): B.Sc. Biochemie, B.Sc. Molekulare und Angewandte Pflanzenwissenschaften, B.Sc. Life Science
    • Bürokauffrau/-kaufmann: Rechtswissenschaften, B.A. Sozialwissenschaften, B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Chemielaborant/in: B.Sc. Chemie
    • Chemisch-Technische/r Assistent/in (dreijährig): B.Sc. Biochemie, B.Sc. Chemie, B.Sc. Meteorologie, B.Sc. Molekulare und Angewandte Pflanzenwissenschaften
    • Dachdecker/in: B.Sc. Technical Education - Bautechnik, - Farbtechnik und Raumgestaltung
    • Drogist/in: B.Sc. Chemie
    • Drucker/in Fachrichtung Tiefdruck: B.Sc. Maschinenbau
    • Elektroniker/in: B.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik, B.Sc. Maschinenbau
    • Elektroniker/in für Geräte und Systeme: B.Sc. Energietechnik
    • Elektroniker/in Informations- und Telekommunikationstechnik: B.Sc. Informatik, B.Sc. Technische Informatik
    • Fachfrau/-mann für Systemgastronomie: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung: B.Sc. Informatik, B.Sc. Technische Informatik
    • Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Feinwerkmechaniker/in: B.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik
    • Feinwerkmechaniker/in Maschinenbau: B.Sc. Maschinenbau
    • Fleischer/in: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Fluggerätemechaniker/in: B.Sc. Maschinenbau, B.Sc. Mathematik
    • Friseur/in: B.Sc. Chemie
    • Gärtner/in: B.Sc. Molekulare und Angewandte Pflanzenwissenschaften, B.Sc. Landschaftsarchitektur und Umweltplanung
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/in: B.A. Sonderpädagogik
    • Hochbauarbeiter/in /Maurer/in: Bachelor Technical Education - Bautechnik (wenn dreijährige Ausbildung absolviert wurde)
    • Hotelfachfrau/-mann: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Hotelkauffrau/-kaufmann: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Immobilienkauffrau/-mann: B.Sc. Technische Informatik
    • Industriekauffrau/-mann: B.A. Sozialwissenschaften, B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Industriemechaniker/in: B.Sc. Maschinenbau, B.Sc. Mechatronik, B.Sc. Produktion und Logistik
    • Informationselektroniker/in: B.Sc. Technische Informatik, B.Sc. Elektro- und Informationstechnik
    • Informatikkauffrau/-mann: B.Sc. Informatik, B.Sc. Technische Informatik
    • Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker: B.Sc. Elektro- und Informationstechnik
    • IT-Systemelektroniker/in: B.Sc. Mechatronik
    • Justizfachangestellte/r: Rechtswissenschaften, B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Koch / Köchin: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Kaufmännische/r Assistent/in: B.Sc. Wirtschaftsingenieur (wenn dreijährige Ausbildung absolviert wurde)
    • (Kraftfahrzeug-)Mechatroniker/in: B.Sc. Maschinenbau, B.Sc. Mechatronik, B.Sc. Produktion und Logistik
    • Kauffrau/-mann für Bürokommunikation: B.A. Sozialwissenschaften
    • Kauffrau/-mann im Einzelhandel: Rechtswissenschaften, B.A. Sozialwissenschaften, B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel: B.A. Sozialwissenschaften, B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Kauffrau/-mann für Spedition und Logistikdienstleistungen: B.Sc. Produktion und Logistik
    • Kaufmännische/r Assistent/in: B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker: B.Sc. Mechatronik
    • Konditor/in: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Kosmetiker/in: B.Sc. Chemie
    • Landwirtschaftlich-technische/r Assistent/in: B.Sc. Molekulare und Angewandte Pflanzenwissenschaften
    • Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik: B.Sc. Masinenbau
    • Mechatroniker/in: B.Sc. Maschinenbau, B.Sc. Mechatronik, B.Sc. Produktion und Logistik
    • Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien Medientechnik: B.Sc. Informatik
    • Medizinisch-Techniche/r Laborassistent/in: B.Sc. Biochemie
    • Pflanzentechnologe/technologin: B.Sc. Molekulare und Angewandte Pflanzenwissenschaften
    • Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r: B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Physiotherapeut/in: B.A. Sonderpädagogik
    • Rechtsanwalts- und Notarangestellte/r: Rechtswissenschaften, B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Restaurantfachfrau/-mann: B.Sc. Technical Education – Lebensmittelwissenschaft
    • Schädlingsbekämpfer/in: B.Sc. Chemie
    • Schilder- und Lichtreklamehersteller/in: B.Sc. Technical Education – Farbtechnik und Raumgestaltung
    • Staatlich geprüfte/r Informatiker/in Softwartechnologie: B.Sc. Nanotechnologie
    • Staatlich geprüfte/r physikalisch-technische/r Assistent/in: B.Sc. Nanaotechnologie (wenn dreijährige Ausbildung absolviert wurde)
    • Staatlich geprüfter Technische/r Assistent/in für Informatik: B.Sc. Informatik (wenn dreijährige Ausbildung absolviert wurde)
    • Steuerfachangestellte/r: B.Sc. Wirtschaftsingenieur, B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Technischer Zeichner Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik: B.Sc. Maschinenbau
    • Tischler/in: B.Sc. Bau- und Umweltingenieurwesen, Bachelor Technical Education - Holztechnik
    • Vermessungstechniker/in: B.Sc. Geodäsie und Geoinformatik
    • Verwaltungsfachangestellte/r: B.A. Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften, B.A. Sozialwissenschaften, B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
    • Veterinär-medizinisch-technischer Assistent/in: B.Sc. Biochemie
    • Wirtschaftsassistent/in mit Schwerpunkt Informatik: B.Sc. Informatik (wenn dreijährige Ausbildung absolviert wurde)
    • Zerspannungsmechaniker/in: B.Sc. Maschinenbau

    Da diese Liste stetig erweitert wird kann unter Umständen Ihre Ausbildung dort noch nicht aufgeführt sein. In diesem Falle können Sie eine Anfrage an unser Immatrikulationsamt schicken. Dort wird die Zugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang überprüft. Dazu legen Sie bitte die Ausbildungszeugnisse und Arbeitsbescheinigungen bei.

    Hier finden Sie die Kontaktdaten des Immatrikulationsamtes.

Hochschulzugangsprüfung

Sie haben keine Hochschulzugangsberechtigung für Ihren gewünschten Studiengang?

Allgemeine Voraussetzung für Masterstudiengänge

Voraussetzungen für die Aufnahme eines Masterstudiums

Zur Aufnahme eines Masterstudiums ist ein erster grundständiger Studienabschluss notwendig, z.B. Bachelor oder Staatsexamen. Informationen dazu finden unter Studienplatzbewerbung.

Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:

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