Anerkennung und Beurlaubung

Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen

Prinzipiell können Sie die Leistungen, die Sie an einer ausländischen Universität erbracht haben, nach Ihrer Rückkehr für Ihr Studium an der Leibniz Universität Hannover anrechnen lassen. Da die Anrechnung an den einzelnen Fakultäten unterschiedlich geregelt ist, sollten Sie sich vor Ihrer Abreise über Anrechnungsmöglichkeiten informieren.

Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung von Auslandsaufenthalten an der Leibniz Universität.

Zudem haben einige Fakultäten/Institute zusätzliche Seiten mit Informationen zur Anerkennung eingestellt, sodass Sie sich vorab auch auf der Seite Ihrer eigenen Fakultät informieren sollten.

Beurlaubung

Für die Zeit eines Auslandsaufenthalts sollte man sich an der Heimatuniversität beurlauben lassen. Der Antrag ist während der Rückmeldefrist im Immatrikulationsamt abzugeben. Als Beleg für den Beurlaubungsgrund gilt der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule oder eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Austauschprogramm. Für das nächste Semester an der deutschen Hochschule mmüssen Sie sich wieder zurückmelden. Sollten Sie jedoch im Semester selbst Prüfungen an der Heimathochschule ablegen wollen, dürfen Sie nicht beurlaubt sein.

Einige Fakultäten erkennen Studienleistungen aus dem Ausland nicht an, wenn Sie während dieser Zeit beurlaubt waren. Erkundigen Sie sich daher vorher beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät über die genauen Bedingungen.