Keinen Studienplatz erhalten?
Frei gebliebene Studienplätze dieses Studiengangs werden kurz vor dem Vorlesungsbeginn über das Losverfahren vergeben.
Deutsche HZB: keine
Internationale Bewerbung: Deutsch C1
Mehr erfahren
Es muss ein Schulpraktikum von mindestens vier Wochen Dauer an einer Schule des berufsbildenden Schulwesens abgeleistet worden sein.
Auslandsaufenthalt möglich, aber nicht verpflichtend.
Das Studienfach ist auslaufend. Sie können sich nicht mehr darauf bewerben.
Das Studienfach Sozial- und Sonderpädagogik in der beruflichen Bildung wird innerhalb des Masterstudiengangs Lehramt an berufsbildenden Schulen als Zweitfach angeboten. Als Erstfach wird eine berufliche Fachrichtung studiert.
Im Gegensatz zum Bachelor- zielt der Masterstudiengang eher auf theoretische Hintergründe, auf deren Grundlage praktische Konzepte für das spätere Unterrichtshandeln erarbeitet werden. Demensprechend enthält der Masterstudiengang zusätzlich ein begleitetes Schulpraktikum in Klassen der Niedersächsischen Berufseinstiegsschule. Der erfolgreiche Masterabschluss beinhaltet das erste Staatsexamen und qualifiziert für den Vorbereitungsdienst zum höheren Dienst an staatlichen Schulen in Niedersachsen. Voraussetzung ist das entsprechende Bachelorstudium.
Im Verlauf des Studiums werden vier Verständnisebenen erschlossen:
Dieses mehrdimensionale Professionsverständnis wird von der Reflexion eigener Sichtweisen und Motive begleitet. Zu mehreren Zeitpunkten im Studium werden darum individuelle Einzelgespräche angeboten.
Das praktische Handlungswissen des Bachelorstudiums wird im Masterstudium zunehmend theoretisch und wissenschaftlich fundiert.
Der erfolgreiche Masterabschluss beinhaltet das erste Staatsexamen und qualifiziert für den Vorbereitungsdienst zum höheren Dienst, analog dem Gymnasiallehramt, an staatlichen bzw. staatlich anerkannten berufsbildenden Schulen in Niedersachsen.
Abschluss eines fachlich geeigneten grundständigen Studiums, zum Beispiel:
Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die über die nötigen Zugangsvoraussetzungen verfügen. Die genauen Zugangsvoraussetzungen können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen:
Das Studienfach ist auslaufend. Sie können sich nicht mehr darauf bewerben.
Keinen Studienplatz erhalten?
Frei gebliebene Studienplätze dieses Studiengangs werden kurz vor dem Vorlesungsbeginn über das Losverfahren vergeben.