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Kunst im Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik

Kunst im Masterstudiengang Lehramt für Sonderpädagogik
(Master of Education)

Handwerklicher Arbeitsplatz mit dem leuchtenden Schriftzug "look and think". © Institut für Gestaltungspraxis und Kunstwissenschaft/LUH
© Institut für Gestaltungspraxis und Kunstwissenschaft/LUH

Steckbrief

Art des Studiums
Weiterführend (Master)
Regelstudienzeit
4 Semester
Studienbeginn
Wintersemester
Unterrichtssprache
Deutsch
Sprachanforderungen

Deutsche HZB:  keine
Internationale Bewerbung: Deutsch C2
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Besondere Voraussetzungen

Es müssen ein sonderpädagogisches Schulpraktikum unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Fachrichtungen und des Unterrichtsfachs und ein sonderpädagogisch relevantes Praktikum von jeweils mindestens vier Wochen abgeleistet worden sein (verpflichtend).

Zulassung
Zulassungsfrei
International

Auslandsaufenthalt möglich, aber nicht verpflichtend.

Kurzbeschreibung

Das Studienfach Kunst wird innerhalb des Masterstudiengangs Lehramt für Sonderpädagogik als Zweit- bzw. Unterrichtsfach angeboten. Als Erstfach wird Sonderpädagogik studiert. Das Erstfach Sonderpädagogik wird an der Leibniz Universität Hannover studiert, das Unterrichtsfach Kunst an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK Braunschweig).

Das Masterstudium vertieft die künstlerische Praxis und Reflexion von sonderpädagogischem Handeln in Hinblick auf Schule und Unterricht. Ziel ist es, Übersetzungsvorgänge zwischen Kunst und sonderpädagogischen Kontexten zu erproben und wissenschaftlich zu reflektieren, was die kunstpädagogische Arbeit in multiprofessionellen Teams an Kultur- und Bildungsinstitutionen heute erforderlich macht.

Kunstdidaktik und Inklusion in Theorie und Praxis bildet den Schwerpunkt des Studiums – flankiert von vielschichtigen Auseinandersetzungen mit künstlerischen Verfahren und Medien, die im Hinblick auf kunstpädagogische Handlungsfelder und Vermittlungskontexte spezifiziert werden. Dabei ist die Vernetzung mit Einrichtungen, Werkstätten und Vermittlungsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie die Zusammenarbeit mit Schulen ein wichtiger Ausgangspunkt. In Kooperationsprojekten werden Formate experimentell erprobt, die das spezifische Potential von Kunst für Sonderpädagog*innen ausloten.

Lehrinhalte

  • Künstlerische Praxis zwischen Kunst/Vermittlung/Wissenschaft
  • Aspekte der Kunstvermittlung
  • Didaktische Fragestellungen
  • Medienkompetenzen
  • Fachspezifische unterrichtliche und pädagogische Handlungskompetenz
  • künstlerische und didaktische Projektarbeit
  • Kunst und Kultur im Kontext relevanter Bezugswissenschaften
  • Kunstwissenschaftliche Fragestellungen
  • Umgang mit Heterogenität und Inklusion
Empfohlene Fähigkeiten
  • Interesse und Freude an Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die besonderen Förderbedarf beanspruchen
  • Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenzen
  • Hohes Maß an sozialer und kommunikativer Kompetenz
  • Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Fähigkeit, eigenes Denken und Handeln kritisch zu reflektieren können
Tätigkeitsfelder und Berufsmöglichkeiten

Der erfolgreiche Abschluss des Studiums berechtigt zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst an einer Förderschule und/ oder integrativen/ inklusiven Schule. Des Weiteren kann eine akademische Laufbahn angestrebt und z.B. eine Promotion angeschlossen werden.

Ehemalige Studierende arbeiten an Schulen und Hochschulen, in der Fort- und Weiterbildung. Arbeitsmöglichkeiten außerhalb der Schule liegen im Bereich der sonderpädagogischen Arbeit in der Frühförderung, Beratung, Behinderten-, Integrations- und Familienhilfe.

Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen

Abschluss eines fachlich geeigneten grundständigen Studiums, zum Beispiel:

Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die über die nötigen Zugangsvoraussetzungen verfügen. Die genauen Zugangsvoraussetzungen können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen:

Termine

Studienanfängerinnen und Studienanfänger

  • 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester

Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer (Bewerbung in ein höheres Fachsemester)

  • 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
  • 01.12.-15.01. des Jahres zum Sommersemester

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