Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Zur Wahrung der hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards in der Forschung misst die Leibniz Universität Hannover der Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zentrale Bedeutung bei. Zur Vermeidung von Unredlichkeiten und Betrug hat die Leibniz Universität daher ein zweistufiges Verfahren zur Selbstkontrolle der Wissenschaft etabliert. Mitglieder und Angehörige der Universität können sich bei vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten an die Vertrauensperson wenden, die eine Vorprüfung der Anschuldigungen vornimmt. Erhärtet sich der Verdacht, wird der Fall von einer unabhängigen Untersuchungskommission unter Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisse und unter Anhörung der beteiligten Personen geprüft. Sollten sich die Anschuldigungen bestätigen, leitet die Hochschulleitung entsprechende Sanktionsmaßnahmen ein.
Die Richtlinie der Leibniz Universität orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Als Vertrauens-/ Ombudsperson und deren Stellvertretung hat der Senat folgende Personen benannt:
Vertrauens-/ Ombudsperson
30167 Hannover
Stellvertretende Vertrauens-/ Ombudsperson
30159 Hannover
Stellvertretende Vertrauens-/ Ombudsperson
2. Stellvertretende Ombudsperson für gute wissenschaftliche
30419 Hannover
Ansprechperson
Referentin für Forschung
30167 Hannover
Untersuchungskommission
Mitglied
Prof. Jan Eichelberger
Institut für Rechtsinformatik
Hochschullehrer
Dr. -Ing. Torsten Heidenblut
Institut für Werkstoffkunde (PZH)
wiss. Mitarbeiter
n.n.
Prof. Thomas Reydon
Institut für Philosophie
Hochschullehrer
Stellvertretung
Prof. Markus Kalesse
Institut für Organische Chemie
Hochschullehrer
Dr. Jan Zeidler
Institut für Versicherungsbetriebslehre
wiss. Mitarbeiter
Prof. Annika Raatz
Institut für Montagetechnik
Hochschullehrerin
Prof. Claas Friedrich Germelmann
Institut für Internationales Recht
Hochschullehrer