Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Eingliederungsmanagement ist ein Angebot an alle Beschäftigten der Leibniz Universität Hannover mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern.

Im Rahmen des Eingliederungsmanagements werden individuelle Hilfen bereitgestellt. Bei längerfristiger Erkrankung wird Unterstützung angeboten, um die Wiederaufnahme der Arbeit zu erleichtern. Die Arbeitsplatzsituation soll so gestaltet werden, dass die Arbeitsfähigkeit erhalten und verbessert werden kann.

Dabei bietet das Eingliederungsteam Unterstützung bei

  • der Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes,
  • einer Veränderung der Arbeitsorganisation,
  • Gesprächen mit dem Vorgesetzen sowie
  • der Vermittlung zu anderen Hilfs- und Unterstützungsangeboten.

Um eine möglichst umfassende Unterstützung zu gewährleisten, setzt sich das Eingliederungsteam aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher universitärer Einrichtungen zusammen. Dazu gehören eine Vertretung des Personaldezernates, des Personalrates, der Psychologisch-Therapeutischen Beratungsstelle (ptb), die Schwerbehindertenvertretung sowie die Koordination Gesundheitsmanagement. Alle Mitglieder des Eingliederungsteams unterliegen der Schweigepflicht.

Die betroffene Person oder ihr gesetzliche Vertretung wird zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hingewiesen.

Das Eingliederungsteam wird mit Ihnen zusammen mögliche Maßnahmen zur Arbeitsplatzverbesserung erarbeiten und diese, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, umsetzen.

Zusätzlich beraten wir Führungskräfte zu allen Fragestellungen bzgl. des Umgangs mit langfristig erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie deren Rückkehr an den Arbeitsplatz.    

Das Angebot zur Wiedereingliederung für Beschäftigte mit längeren Krankheitszeiten erfolgt im Sinne des § 167, 2 SGB IX.

§ 167 Prävention
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen.

Weitere Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Eine Dienstvereinbarung, Rundschreiben und weitere interne Dokumente zum Thema BEM finden Sie im Vademecum (nur für Beschäftigte der Leibniz Universität). 

Ihre Ansprechpersonen

Katja Germann
Sprechzeiten
Mo. – Fr. vormittags
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
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Stefanie Rother
Ansprechperson
Stellv. Geschäftsführung
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
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101
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101
Dipl.-Ing. (FH) Uwe Spillebeen
Ansprechperson
Sabine Poslednik
Ansprechperson
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Welfengarten 2C
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