Richtlinie für das Landesstipendium Niedersachsen an der LUH
Kriterien
Besondere Leistungen, nachgewiesen durch einen offiziellen und aktuellen Notenspiegel des Akademischen Prüfungsamtes, sowie weitere Kriterien wie begabte Studierende aus sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als den Hauptschulabschluss) und Studierende der ersten Generation (diejenigen, die als erstes ein Studium in einer Familie beginnen) können berücksichtigt werden. Beide Angaben sind aber freiwillig.
Erstsemesterstudierende bewerben sich mit dem Abiturzeugnis/der Hochschulzugangsberechtigung. Ausländische Erstsemester müssen eine deutschsprachige Übersetzung beifügen.
Ein Kriterium ist unter anderem auch, dass fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für das Studium bestehen. Hierfür muss ein Nachweis eingereicht werden.
Für die Bewilligung dieses Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Verfahren
Für die Förderung zum Wintersemester 2024/25 beginnt der nächste Bewerbungszeitraum am 14.10.2024 und endet am 31.10.2024.
Eine Bewerbung ist ausschließlich über unser Bewerbungsportal möglich, welches zum Bewerbungsstart hier veröffentlicht wird.
Dokumente
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO
FAQ deutsch zum Niedersachsenstipendium
Ansprechperson
30167 Hannover