Unterstützung und Beratung bei Fragen zur Studienfinanzierung bietet die Sozialberatung des Studentenwerks Hannovers.
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BAföG
Studierende, die nicht genug Geld haben, um den Lebensunterhalt während eines Studiums zu finanzieren, können BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen. Ob und wie viel BAföG gezahlt wird, ist abhängig vom Einkommen der Eltern, des Ehepartners und dem eigenen Einkommen/Vermögen. Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, können bis zu 735 € bekommen. BAföG wird während der Regelstudienzeit des Erststudiums gezahlt und ist zur Hälfte ein unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Das Studentenwerk Hannover informiert umfassend zum Thema BAföG und Studienfinanzierung. Wenden Sie sich an die Sozialberatung des Studentenwerks oder an die Service-Stellen BAföG. Auch der AStA bietet BAföG- und Sozialberatung an.
Internationale Studierende haben nur in Ausnahmefällen Anspruch auf BAföG Förderung während Ihres Studiums. Es empfiehlt sich unbedingt eine individuelle Beratung bei der Sozialberatung des Studentenwerks Hannover.
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Studienkredite und Bildungsfonds
Wenn alle Finanzierungsmöglichkeiten (BAföG, Stipendium, Jobben) ausgeschöpft sind, kommt als weitere Möglichkeit ein Studienkredit oder das Studiendarlehen in Frage.
Es gibt verschiedene Kredit-/Darlehensmodelle. Studierende können sich für eine Teil- oder Vollfinanzierung, die Übernahme der Semestergebühren oder die Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten entscheiden. Teilweise sind mehrere Angebote kombinierbar und die Tilgungsbedingungen sind variabel. Bildungsfonds stellen eine neue Form der Finanzierung dar, diese gewährleisten sehr variable Rückzahlungsbedingungen.
Studienkredite - allgemein
Eine umfassende Untersuchung über die Anbieter für Studienkredite hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) im Jahr 2019 durchgeführt.
- CHE Studienkredit Test 2019 (PDF Download)
- CHE kurz und kompakt Studienkredite
- Das neue BAföG - Bildungskredit
- Finanztest - Vergleich von Kreditinstituten (Details teilweise kostenpflichtig)
Bildungsfonds
Eine weitere Variante der Studienfinanzierung sind Bildungsfonds. Die Studierenden sind sozusagen die „Geldanlage“ der Investoren. Während des Studiums erhalten Studierende eine Förderung. Die Rückzahlung erfolgt dann in einer festgelegten Zeit als bestimmter Prozentsatz des Einkommens. Damit sich die „Geldanlage“ rentiert, werden eher Studierende gefördert, von denen ein hohes Einkommen zu erwarten ist.
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Stipendien
Auch Stipendien können eine Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums sein. Informationen rund um verschiedene Stipendien finden Sie hier:
- Aufstiegsstipendium - Stipendien für Personen mit Berufserfahrung
- Stipendiumplus - Internetseite der 13 großen Begabtenförderungswerke
- Stiftungssuche - Stiftungen mit den Begriffen 'Stipendium' oder 'Bildung' suchen
- DAAD - Stipendiendatenbanken des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst)
Deutschlandstipendium und Landesstipendium Niedersachsen
Die Leibniz Universität Hannover bietet für Ihre Studierenden das Deutschlandstipendium und das Landesstipendium Niedersachsen an.
Stipendien der Leibniz Universitätsgesellschaft e.V.
Seit dem Wintersemester 2007/2008 vergeben die Leibniz Universitätsgesellschaft Hannover e.V. (ehemals Freundeskreis) und die von ihr verwalteten Stiftungen Stipendien für Studierende ab dem 3. Fachsemester.
Die Stipendien werden nach Leistung bzw. Engagement und auf Empfehlung einer Professorin oder eines Professors vergeben. Einzelheiten können bei der Universitätsgesellschaft erfragt werden.
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Stipendien für studienbezogene Auslandsaufenthalte
Auf der Seite Finanzierung von Auslandsaufenthalten sind verschiedene Stipendien aufgelistet, die studienbezogene Auslandsaufenthalte fördern.
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Stipendien für internationale Studierende
Stipendien des DAAD und anderer Organisationen
Folgende Links führen zu Stipendienprogrammen bzw. der Datenbank des DAAD sowie zu Adressen einzelner Stiftungen, auf deren Website Sie nach Stipendien gezielt suchen können. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für ein solches Stipendium bereits vor Ihrem Aufenthalt in Deutschland beantragt werden muss.
Das Hochschulbüro für Internationales an der Leibniz Universität Hannover berät Sie gern. -
Semesterbeitragsstipendien für StudienanfängerInnen mit Sozialleistungsbezug
Studieninteressierte aus Familien, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, sind oftmals nicht in der Lage, den zur Immatrikulation fälligen ersten Semesterbeitrag aufzubringen. Das Studentenwerk Hannover stellt daher betroffenen Studierwilligen einmalige Stipendien in Höhe des jeweiligen Semesterbeitrags zur Verfügung.
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Jobben im Studium
Viele Studierende finanzieren ihr Studium oder einen Teil des Studiums durch Mini-Jobs. Das sind zum Beispiel Jobs in Kneipen, auf Messen, bei verschiedenen Institutionen oder als studentische Hilfskraft an der Leibniz Universität Hannover.
Informationen zu studentischen Arbeitsverhältnissen
Das Deutsche Studentenwerk hat die wichtigsten Informationen zu studentischen Arbeitsverhältnissen zusammengestellt:
Informationen vom Studentenwerk Hannover zu Nebentätigkeiten, 450€ Jobs und Sozialversicherung:
Beratung zu Arbeits- und Sozialrechtlichen Fragen bei Jobben und Praktika im Studium:
Jobsuche
Sie suchen einen Studentenjob?
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Jobben für internationale Studierende
Rechtliche Voraussetzungen
Als Internationale/r Studierende/r ist Ihre Möglichkeit zu arbeiten durch ihren Aufenthaltsstatus bestimmt:
- Teilnehmer an Deutschkursen und am Studienkolleg dürfen im ersten Jahr der Studien vorbereitenden Maßnahmen nur während der Ferienzeiten arbeiten.
- Studierende aus Ländern der EU, Liechtenstein, Norwegen und Island dürfen nach den gleichen Regeln wie deutsche Studierende arbeiten - die arbeitsrechtlichen Übergangsregelungen für die "neuen" EU-Mitgliedsländer gelten ab 1. Mai 2011 NICHT mehr. Sollten sie jedoch keine deutsche gesetzliche Krankenversicherung haben, sollte bei Aufnahme einer bezahlten Tätigkeiten (auch Praktika) mit der Krankenversicherung im Heimatland abgeklärt werden, ob weiterhin Versicherungsschutz besteht. Die Regelungen können von Land zu Land variieren.
- Internationale Studierende aus nicht-EU Ländern im Fachstudium dürfen seit 1. August 2012 120 ganze oder 240 halbe Tage arbeiten.
Diese Regelung gilt NICHT, wenn Sie an der Universität oder beim Studentenwerk als Tutor bzw. Hilfskraft beschäftigt sind: Sie dürfen 86 Stunden im Monat als studentische Hilfskraft (HiWi) arbeiten.
Das Hochschulbüro für Internationales an der Leibniz Universität Hannover berät Sie gern.
- Arbeiten in Hannover - Leitfaden für Nicht-EU-Staatsbürgerinnen und -bürger (Vor, während und nach Studium oder Promotion Broschüre herausgegeben von der Stadt Hannover
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AStA-Darlehen
Um einen kurzfristig auftretenden Finanzengpass zu überbrücken, besteht die Möglichkeit ein AStA-Darlehen aufzunehmen.