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Nachricht der Hochschulleitung an die internationalen Studierenden der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die internationalen Studierenden der LUH

Informationen zum 3G-Nachweis

Liebe Studierende,

wie bereits am 3.9.2021 kommuniziert, gilt ab dem 4. Oktober für alle Personen, welche die Gebäude der LUH betreten, die 3G-Regel. D.h., dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt zu den Gebäuden der Universität haben. Dies dient der Sicherheit von uns allen.

Impfnachweis

Zum Nachweis der Impfung wird ein Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung benötigt.

Ein Nachweis liegt vor, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren der beim Paul-Ehrlich-Institut aufgeführten Impfstoffe erfolgt ist,

und

a. aus der beim Paul-Ehrlich-Institut (siehe Link oben) veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist (eine oder zwei Impfstoffdosen, je nach Impfstoff), besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder

b. bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.

Am einfachsten erfolgt der Nachweis per CovPass-App oder Corona-Warn-App. Dies sind kostenlos installierbare Apps, in denen der Impfnachweis digital gespeichert wird.

Der Weg zum digitalen Impfzertifikat:

A. Falls Sie schon geimpft sind:

     1. Bitte überprüfen Sie, ob der verwendete Impfstoff anerkannt ist (siehe Link des Paul-Ehrlich-Instituts) und ein Nachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegt

          • Impfstoff anerkannt → Sie können in einer Apotheke, die digitale Impfzertifikate für Impfungen außerhalb Deutschlands ausstellt, ein digitales Impfzertifikat ausstellen lassen (siehe Apothekenliste und Hinweise zu erforderlichen Dokumenten).

          • Impfstoff nicht anerkannt → Sie gelten als nicht (vollständig) geimpft (siehe Hinweise unter B.2.).

     2. Geben Sie das Zertifikat in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App ein.

     3. Über die Apps können Sie beim Betreten der LUH-Gebäude Ihren Impfstatus vorzeigen.

B. Falls Sie noch nicht (vollständig) geimpft sind

     1. Die Möglichkeit sich impfen zu lassen, besteht aktuell z.B.

          • beim Hausarzt/der Hausärztin

          • im Impfzentrum Hannover bis 30.09.2021 (Terminbuchung über das Impfportal)

          • bei mobilen Impfaktionen in Hannover und der Region

          • für Studierende bei einem der Impftermine der LUH: Es wird ausschließlich der Impfstoff von BioNTECH/Pfizer durch ein mobiles Impfteam verimpft. Alle weiteren Informationen werden nach der Anmeldung per E-Mail bekanntgegeben.

             Impftermine

             Mittwoch, 6. Oktober

             Mittwoch, 13. Oktober

     2. Wenn der Impfstoff aus Ihrem Heimatland nicht in Deutschland anerkannt ist oder Sie schon eine Erstimpfung im Heimatland erhalten haben und eine Zweitimpfung in Hannover benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Hausarzt oder an das Gesundheitsamt (https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz).

Genesenennachweis

Wer?

Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hatten und dies mit einem positiven PCR-Test-Ergebnis nachweisen können. Der PCR-Test darf maximal 180 Tage alt sein.

Gültigkeit?

Gültig ist das Genesenenzertifikat ab dem 28. Tag nach dem Test und für eine Dauer von 180 Tagen nach dem Test.

Wo?

Das Genesenenzertifikat erhalten Sie in Arztpraxen und Apotheken.

Nachweis über App:

Wenn Sie den QR-Code Ihres Genesenenzertifikats in der CovPass-App einscannen, wird Ihnen für die Dauer der Gültigkeit des Zertifikats ein vollständiger Immunschutz angezeigt.

Testnachweis

Als Testnachweis gilt ausschließlich eine Testung bei Hausarzt/Hausärztin oder einem Testzentrum. Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test). Ein Test zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend.

 

Wir freuen uns auf Sie im Wintersemester 2021/2022 an Ihrer Leibniz Universität!

 

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Volker Epping

Präsident