Frohe Weihnachtstage
Die Hochschulen in Deutschland sind, ebenso wie Unternehmen und Privatpersonen, vor dem Hintergrund der Energiekrise und der damit verbundenen Kostensteigerungen gehalten, ihren Energieverbrauch deutlich zu senken. Dazu können alle LUH-Angehörigen – Beschäftigte wie Studierende – beitragen. „Be SMART – Do more with less“, das gilt für uns alle. SMART steht dabei für Sparen, Mitmachen, Ausschalten, Reduzieren und Tauschen. Das Präsidium hat bereits einige Maßnahmen eingeleitet und diese kommuniziert. Einen Überblick sowie weiterführende Informationen zum Energiesparen bieten die untenstehenden FAQ.
Wer darüber hinaus Fragen, Ideen und Anregungen zum Thema hat, kann diese unter energiesparen@uni-hannover.de einreichen.
Aktuelle Meldungen
1. Gebäude und Raumausstattung
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1.1 Welche Vorgaben gibt es für das Heizen an der LUH?
Die Heiztemperatur wird nach einer Verordnung des Bundeskabinetts auf 19 Grad Celsius in allen Gebäuden und Räumen der Universität gesenkt, wo dies möglich ist. Eine Komplettabschaltung an den Arbeitsplätzen ist nicht geplant. Schließen Sie beim Heizen die Türen zu Ihrem Büro oder Arbeitsraum und achten Sie darauf, dass Heizkörper frei stehen. Die Absenkung des Heizbetriebes zum Wochenende oder an Feiertagen erfolgt zentral.
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1.1.1 Wie funktioniert die zentrale Absenkung der Temperatur und was muss ich dabei beachten?
Aktuell wird die LUH überwiegend über das Fernwärmenetz von enercity mit Wärme versorgt. Die zentrale Regelung wird von der Gebäudeleittechnik sichergestellt. Mittels optimierten Heizkurven und vorliegenden Außentemperaturen werden die Vorlauftemperaturen geregelt. Eine vorgesehene Nachtabsenkung wird ebenfalls von der Gebäudeleittechnik zentral eingeleitet.
Für die Einhaltung der vorgegebenen Raumtemperatur von maximal 19 Grad Celsius ist es zwingend erforderlich, alle Heizungsthermostate auf Stufe „3“ einzustellen. Bei Nichtbeachtung werden unter Umständen benachbarte Räumlichkeiten nicht mit genügend Wärme versorgt.
Sollten Sie kühlere Temperaturen am Arbeitsplatz bevorzugen, können Sie selbstverständlich bei Anwesenheit die Heizungsthermostatstellungen von 0 bis 3 frei anwählen.
Bei Abwesenheiten (Wochenende, Urlaub) sind die Heizungsthermostate auf Stufe „2“ einzustellen. Hierdurch wird ein erforderlicher Gebäudeschutz gewährleistet.
Erläuterung zu den Thermostatstellungen:
Stufe „2“ (Stufe „3“): Bei Erreichen einer Raumtemperatur von ca. 16 Grad Celsius (ca. 19 Grad Celsius) schließt das Thermostat die Zufuhr von neuem erwärmten Heizungswasser und Energie kann eingespart werden.
Im Raum befindliche Wärmelasten (Personen, Maschinen, etc.) und die Sonneneinstrahlung tragen ebenfalls zur Erwärmung bei. -
1.2 Wie lüfte ich richtig im Winter?
Über längere Zeit gekippte Fenster erhöhen während der Heizperiode den Energieverbrauch erheblich. Daher sollte besser drei- bis viermal täglich per Stoßlüftung, das heißt für drei bis zehn Minuten bei komplett geöffneten Fenstern, durchgelüftet werden. Schließen Sie während des Lüftens die Türen und drehen Sie die Heizung ab.
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1.2.1 Wie wird die Lüftung in Hörsälen und Seminarräumen richtig betrieben?
Bei Räumlichkeiten, die über eine technische Lüftung verfügen, sollte diese erst vor Aufnahme des Lehrbetriebes etc. eingeschaltet werden.
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1.3 Wie kann ich feststellen, wie viel Strom meine Geräte verbrauchen?
Das Green Office bietet allen Beschäftigten der LUH den zeitweisen Verleih von Strommessgeräten an. Die Geräte können in der Steckdose positioniert werden und erfassen dadurch den nachgeschalteten Stromverbrauch der angeschlossenen elektrischen Geräte. Die Strommessgeräte können im Set von fünf Stück für jeweils zwei Wochen ausgeliehen werden. Kontakt: greenoffice@zuv.uni-hannover.de
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1.3.1 Welche elektrischen Geräte dürfen an der LUH nicht mehr verwendet werden?
Der Betrieb von Heizlüftern ist nicht gestattet. Außerdem dürfen keine privat eingebrachten Kühlgeräte und Spülmaschinen verwendet werden.
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1.4 Was gilt für die Außenbeleuchtung?
Die Energieeinsparverordnung des Bundes untersagt die Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden aus rein ästhetischen Gründen. Dies gilt an der LUH ausdrücklich auch bei repräsentativen Veranstaltungen.
Das Dezernat 3 überprüft zudem, welche Außenbeleuchtungen abgeschaltet werden können, ohne die Sicherheit zu gefährden. Auffälligkeiten in diesem Bereich können an energiesparen@uni-hannover.de gemeldet werden.
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1.4.1 Kann die Beleuchtung in meinem Arbeitsbereich auf LED umgestellt werden?
An den Arbeitsplätzen der LUH ist eine individuelle Überprüfung notwendig, um Aufwand und Kosten eines Tauschs im Verhältnis zur Ersparnis festzustellen. Bitte sehen Sie von Anfragen für den Beleuchtungsaustausch in einzelnen Büros ab, da sich der Aufwand hierbei als unverhältnismäßig hoch darstellt und selten mit einer angemessenen Amortisation zu rechnen ist. Fassen Sie für einen Beleuchtungsaustausch lieber größere Bereiche wie einen ganzen Flur oder das gesamte Institut ins Auge. Senden Sie Anfragen gerne an energiesparen@uni-hannover.de. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann es bei der Prüfung zu Verzögerungen kommen.
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1.5 Wo können Störungen, u.a. defekte Heizkörper oder Geräte, gemeldet werden?
Störungen an Heizkörpern und andere defekte Geräte können bei der Störmeldestelle der LUH unter Telefon 762 4440 gemeldet werden. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann es hierbei zu Verzögerungen kommen.
2. Arbeiten an der LUH
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2.1 Kann die LUH mich ins Homeoffice bzw. ins mobile Arbeiten schicken, um Energie zu sparen?
Es gilt die Dienstvereinbarung über Homeoffice und mobiles Arbeiten. Eine Ausnahme ist für das Jahresende festgelegt: Der Arbeitsbetrieb verlagert sich an allen Stellen, an denen dies umsetzbar ist, ab dem 19. Dezember komplett ins mobile Arbeiten. Diese Zeiten werden nicht auf das individuelle Kontingent des mobilen Arbeitens angerechnet. Der Präsenzbetrieb startet wieder am 9. Januar 2023. Weitere Informationen dazu in FAQ-Kapitel 5.
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2.2 Übernimmt die LUH zusätzliche Energiekosten für die Arbeit im Homeoffice bzw. mobile Arbeit?
Energiekosten, die zuhause entstehen, können der LUH als Arbeitgeberin nicht in Rechnung gestellt werden.
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2.3 Was kann ich tun, um während meiner Abwesenheit, etwa zum Feierabend oder während eines Urlaubs, Energie zu sparen?
PCs bzw. die Bildschirme sollten nach Nutzung abgeschaltet werden. Ein Standby-Betrieb von Geräten ist zu vermeiden.
Netzwerkdrucker dürfen ausgeschaltet werden. Hierfür ist zwingend der Aus-Schalter zu verwenden. Durch Ziehen des Netzsteckers nehmen die internen Festplatten Schaden. Aus dem gleichen Grund ist der Gebrauch von Zeitschaltuhren in diesem Zusammenhang nicht gestattet.
Zum Thema Heizen beachten Sie FAQ 1.1.1.
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2.4 Was muss ich bei der Verwendung von Mehrfachsteckdosen beachten?
Jede Mehrfachsteckdose hat eine maximale Leistung, die nicht überschritten werden darf. Die Angabe finden Sie neben dem Ein- und Ausschalter oder auf der Unterseite. Geräte mit hoher Leistung müssen an getrennte Wandsteckdosen angeschlossen werden. Steckerleisten sollten frei zugänglich sein und dürfen aus Brandschutzgründen nicht ineinandergesteckt werden. Für die Nutzung im Freien oder in Nassräumen benötigen Mehrfachsteckdosen eine Schutzklasse von IP 44 oder höher.
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2.5 Soll ich immer das Licht ausschalten, wenn ich einen Raum verlasse?
Bei Büros, Besprechungsräumen, aber auch bei Teeküchen und Toiletten, ist es sinnvoll, das Licht auszuschalten, wenn man den Raum verlässt. Für Hallen und Labore gelten je nach Leuchtkörper individuelle Regeln.
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2.6 Gibt es eine Förderung für Energiesparmaßnahmen?
Für dezentrale Energiesparmaßnahmen steht ein Fördertopf der Universität zur Verfügung. Ideen und Maßnahmen, die den Forschungs- und Institutsbetrieb energieeffizienter und -sparsamer gestalten und deren Investitionen sich in angemessener Zeit amortisieren, können mit bis zu 100 Prozent der Anschaffungskosten gefördert werden. Weitere Informationen gibt es unter https://www.intern.uni-hannover.de/nocache/de/vademecum/detail/1143/
Das Green Office steht hier als Ansprechpartner unter greenoffice@zuv.uni-hannover.de zur Verfügung.
3. Studium und Lehre
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3.1 Wie betrifft die Energiekrise den Vorlesungsbetrieb im Wintersemester 2022/2023?
Der Vorlesungsbetrieb an der LUH findet im Wintersemester 2022/2023 in Präsenz statt.
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3.2 Sind Prüfungen von den Energiesparmaßnahmen betroffen?
Das Präsidium bittet die Lehrenden nachdrücklich darum, auf Online-Prüfungsformate auszuweichen. Die Anmietung von externen Räumlichkeiten wird vor dem Hintergrund der Energienotlage nicht mehr möglich sein.
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3.3 Gibt es finanzielle Unterstützung für Studierende?
Informationen für Studierende, die wegen der Energiekrise in eine finanzielle Notlage geraten sind, gibt es beim Studentenwerk Hannover: https://www.studentenwerk-hannover.de
4. Forschung
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4.1 Wir möchten unseren Gerätepark effizienter betreiben. Welche Möglichkeiten gibt es?
Tauschen Sie ggf. veraltete Geräte gegen neue, energieeffiziente Modelle aus. Wo dies nicht oder nur bedingt möglich ist, realisieren Sie technische Lösungen für einen energieeffizienten Betrieb in Ihrem Arbeitsbereich, beispielsweise durch Abschaltungen, reduzierte Nutzung oder Absenkungen während der Nacht.
Siehe auch: Energiespartipps vom Green Office
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4.2 Wie kann die Nutzung von Reinräumen ohne Qualitätseinbußen effizienter gestaltet werden?
Prüfen Sie eine Reduzierung der Luftwechselrate außerhalb der Betriebszeiten gemäß erforderlichen Nutzeranforderungen.
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4.3 Gibt es die Möglichkeit, bei Druckluft Energie zu sparen?
Ein großes Einsparpotential kann sich durch die Beseitigung von Leckagen im Druckluftnetz ergeben. Hierbei ist eine Meldung an die zentrale Störmeldestelle unter Telefon 762 4440 abzusetzen. Nutzerseitig geforderte Druckluftbedarfe sollten auf ein Minimum beschränkt werden.
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4.4 Wie können Labore mit Digestorien effizienter betrieben werden?
Prüfen Sie, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, eine Reduzierung der Luftwechselrate, bzw. ein Abschalten der Raumlufttechnik außerhalb der Nutzungszeiten.
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4.5 Wie können Gefahrstofflager effizienter betrieben werden?
Durch mögliche Zentralisierungen von einzelnen Gefahrstofflagern kann die Anlagentechnik reduziert, bzw. deaktiviert werden.