Be SMART – Do more with less: Informationen zum Energiesparen

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Die Hochschulen in Deutschland sind, ebenso wie Unternehmen und Privatpersonen, vor dem Hintergrund der Energiekrise und der damit verbundenen Kostensteigerungen gehalten, ihren Energieverbrauch deutlich zu senken. Dazu können alle LUH-Angehörigen – Beschäftigte wie Studierende – beitragen. „Be SMART – Do more with less“, das gilt für uns alle. SMART steht dabei für Sparen, Mitmachen, Ausschalten, Reduzieren und Tauschen. Das Präsidium hat bereits einige Maßnahmen eingeleitet und diese kommuniziert. Einen Überblick sowie weiterführende Informationen zum Energiesparen bieten die untenstehenden FAQ.
Wer darüber hinaus Fragen, Ideen und Anregungen zum Thema hat, kann diese unter energiesparen@uni-hannover.de einreichen.

1. Gebäude und Raumausstattung

  • 1.1 Welche Vorgaben gibt es für das Heizen an der LUH?

    In der warmen Jahreszeit gilt:
    Die Heizungen und die Lüftungsanlagen sind zentral auf Sommermodus eingestellt. Das bedeutet, dass statische Heizkörper unabhängig von der Einstellung vor Ort keine Wärme abgeben. Zudem findet – sofern möglich – keine Wärmeversorgung über Lüftungsanlagen statt.

    In der kalten Jahreszeit gilt:
    Die Heizungen und die Lüftungsanlagen sind zentral auf Wintermodus eingestellt. Die Heiztemperatur wird nach einer Verordnung des Bundeskabinetts auf 19 Grad Celsius in allen Gebäuden und Räumen der Universität gesenkt, wo dies möglich ist. Eine Komplettabschaltung an den Arbeitsplätzen ist nicht geplant. Schließen Sie beim Heizen die Türen zu Ihrem Büro oder Arbeitsraum und achten Sie darauf, dass Heizkörper frei stehen. Die Absenkung des Heizbetriebes zum Wochenende oder an Feiertagen erfolgt zentral.

  • 1.1.1 Wie funktioniert in der kalten Jahreszeit die zentrale Absenkung der Temperatur und was muss ich dabei beachten?

    Aktuell wird die LUH überwiegend über das Fernwärmenetz von enercity mit Wärme versorgt. Die zentrale Regelung wird von der Gebäudeleittechnik sichergestellt. Mittels optimierten Heizkurven und vorliegenden Außentemperaturen werden die Vorlauftemperaturen geregelt. Eine vorgesehene Nachtabsenkung wird ebenfalls von der Gebäudeleittechnik zentral eingeleitet. In der warmen Jahreszeit werden die statischen Heizungen zentral abgeschaltet (Sommermodus).

    Im Wintermodus ist es für die Einhaltung der vorgegebenen Raumtemperatur von maximal 19 Grad Celsius zwingend erforderlich, alle Heizungsthermostate auf Stufe „3“ einzustellen. Bei Nichtbeachtung werden unter Umständen benachbarte Räumlichkeiten nicht mit genügend Wärme versorgt.

    Sollten Sie kühlere Temperaturen am Arbeitsplatz bevorzugen, können Sie selbstverständlich bei Anwesenheit die Heizungsthermostatstellungen von 0 bis 3 frei anwählen.

    Bei Abwesenheiten (Wochenende, Urlaub) sind die Heizungsthermostate auf Stufe „2“ einzustellen. Hierdurch wird ein erforderlicher Gebäudeschutz gewährleistet.

    Erläuterung zu den Thermostatstellungen:
    Stufe „2“ (Stufe „3“): Bei Erreichen einer Raumtemperatur von ca. 16 Grad Celsius (ca. 19 Grad Celsius) schließt das Thermostat die Zufuhr von neuem erwärmten Heizungswasser und Energie kann eingespart werden.
    Im Raum befindliche Wärmelasten (Personen, Maschinen, etc.) und die Sonneneinstrahlung tragen ebenfalls zur Erwärmung bei.

  • 1.2 Wie lüfte ich richtig im Winter?

    Über längere Zeit gekippte Fenster erhöhen während der Heizperiode den Energieverbrauch erheblich. Daher sollte besser drei- bis viermal täglich per Stoßlüftung, das heißt für drei bis zehn Minuten bei komplett geöffneten Fenstern, durchgelüftet werden. Schließen Sie während des Lüftens die Türen und drehen Sie die Heizung ab.

  • 1.2.1 Wie wird die Lüftung in Hörsälen und Seminarräumen richtig betrieben?

    Bei Räumlichkeiten, die über eine technische Lüftung verfügen, sollte diese erst vor Aufnahme des Lehrbetriebes etc. eingeschaltet werden.

  • 1.3 Wie kann ich feststellen, wie viel Strom meine Geräte verbrauchen?

    Das Green Office bietet allen Beschäftigten der LUH den zeitweisen Verleih von Strommessgeräten an. Die Geräte können in der Steckdose positioniert werden und erfassen dadurch den nachgeschalteten Stromverbrauch der angeschlossenen elektrischen Geräte. Die Strommessgeräte können im Set von fünf Stück für jeweils zwei Wochen ausgeliehen werden. Kontakt: greenoffice@zuv.uni-hannover.de

  • 1.3.1 Welche elektrischen Geräte dürfen an der LUH nicht mehr verwendet werden?

    Der Betrieb von Heizlüftern ist nicht gestattet. Außerdem dürfen keine privat eingebrachten Kühlgeräte und Spülmaschinen verwendet werden.

  • 1.4 Was gilt für die Außenbeleuchtung?

    Die Energieeinsparverordnung des Bundes untersagt die Beleuchtung von Denkmälern und Gebäuden aus rein ästhetischen Gründen. Dies gilt an der LUH ausdrücklich auch bei repräsentativen Veranstaltungen.

    Das Dezernat 3 überprüft zudem, welche Außenbeleuchtungen abgeschaltet werden können, ohne die Sicherheit zu gefährden. Auffälligkeiten in diesem Bereich können an energiesparen@uni-hannover.de gemeldet werden.

  • 1.4.1 Kann die Beleuchtung in meinem Arbeitsbereich auf LED umgestellt werden?

    An den Arbeitsplätzen der LUH ist eine individuelle Überprüfung notwendig, um Aufwand und Kosten eines Tauschs im Verhältnis zur Ersparnis festzustellen. Bitte sehen Sie von Anfragen für den Beleuchtungsaustausch in einzelnen Büros ab, da sich der Aufwand hierbei als unverhältnismäßig hoch darstellt und selten mit einer angemessenen Amortisation zu rechnen ist. Fassen Sie für einen Beleuchtungsaustausch lieber größere Bereiche wie einen ganzen Flur oder das gesamte Institut ins Auge. Senden Sie Anfragen gerne an energiesparen@uni-hannover.de. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann es bei der Prüfung zu Verzögerungen kommen.

  • 1.5 Wo können Störungen, u.a. defekte Heizkörper oder Geräte, gemeldet werden?

    Störungen an Heizkörpern und andere defekte Geräte können bei der Störmeldestelle der LUH unter Telefon 762 4440 gemeldet werden. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen kann es hierbei zu Verzögerungen kommen.

2. Arbeiten an der LUH

  • 2.1 Kann die LUH mich ins Homeoffice bzw. ins mobile Arbeiten schicken, um Energie zu sparen?

    Es gilt die Dienstvereinbarung über Homeoffice und mobiles Arbeiten. Eine Ausnahme ist für das Jahresende festgelegt: Der Arbeitsbetrieb verlagert sich an allen Stellen, an denen dies umsetzbar ist, ab dem 19. Dezember komplett ins mobile Arbeiten. Diese Zeiten werden nicht auf das individuelle Kontingent des mobilen Arbeitens angerechnet. Der Präsenzbetrieb startet wieder am 9. Januar 2023. Weitere Informationen dazu in FAQ-Kapitel 5.

  • 2.2 Übernimmt die LUH zusätzliche Energiekosten für die Arbeit im Homeoffice bzw. mobile Arbeit?

    Energiekosten, die zuhause entstehen, können der LUH als Arbeitgeberin nicht in Rechnung gestellt werden.

  • 2.3 Was kann ich tun, um während meiner Abwesenheit, etwa zum Feierabend oder während eines Urlaubs, Energie zu sparen?

    PCs bzw. die Bildschirme sollten nach Nutzung abgeschaltet werden. Ein Standby-Betrieb von Geräten ist zu vermeiden.

    Netzwerkdrucker dürfen ausgeschaltet werden. Hierfür ist zwingend der Aus-Schalter zu verwenden.  Durch Ziehen des Netzsteckers nehmen die internen Festplatten Schaden. Aus dem gleichen Grund ist der Gebrauch von Zeitschaltuhren in diesem Zusammenhang nicht gestattet.

    Zum Thema Heizen beachten Sie FAQ 1.1.1.

  • 2.4 Was muss ich bei der Verwendung von Mehrfachsteckdosen beachten?

    Abschaltbare Steckdosenleisten können beim Energiesparen helfen. Denn durch die Möglichkeit, alle angeschlossenen Verbraucher gleichzeitig abzuschalten, vermeiden schaltbare Steckdosenleisten unnötigen Stand-By-Betrieb.

    Jede Mehrfachsteckdose hat eine maximale Leistung, die nicht überschritten werden darf. Die Angabe finden Sie neben dem Ein- und Ausschalter oder auf der Unterseite. Geräte mit hoher Leistung müssen an getrennte Wandsteckdosen angeschlossen werden. Steckerleisten sollten frei zugänglich sein und dürfen aus Brandschutzgründen nicht ineinandergesteckt werden. Für die Nutzung im Freien oder in Nassräumen benötigen Mehrfachsteckdosen eine Schutzklasse von IP 44 oder höher.

  • 2.4.1 Können Mehrfachsteckdosen aus zentralen Mitteln beschafft werden?

    Aufgrund der großen Nachfrage stellt das Green Office eine begrenzte Anzahl an Steckdosenleisten kostenlos für interessierte Beschäftigten bzw. Institute und Einrichtungen an der LUH zur Verfügung. Pro Person kann nur jeweils eine Steckdosenleiste für die Nutzung im Büro bezogen werden. Je Institut bzw. Einrichtung werden maximal fünf Steckdosenleisten ausgegeben. Sammelbestellungen sind möglich. Die Aktion gilt nur, solange der Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt einer Steckdosenleiste.

    Kontakt: greenoffice@uni-hannover.de

  • 2.5 Soll ich immer das Licht ausschalten, wenn ich einen Raum verlasse?

    Bei Büros, Besprechungsräumen, aber auch bei Teeküchen und Toiletten, ist es sinnvoll, das Licht auszuschalten, wenn man den Raum verlässt. Für Hallen und Labore gelten je nach Leuchtkörper individuelle Regeln.

  • 2.6 Gibt es eine Förderung für Energiesparmaßnahmen?

    Für dezentrale Energiesparmaßnahmen steht ein Fördertopf der Universität zur Verfügung. Ideen und Maßnahmen, die den Forschungs- und Institutsbetrieb energieeffizienter und -sparsamer gestalten und deren Investitionen sich in angemessener Zeit amortisieren, können mit bis zu 100 Prozent der Anschaffungskosten gefördert werden. Weitere Informationen gibt es unter https://www.intern.uni-hannover.de/nocache/de/vademecum/detail/1143/

    Das Green Office steht hier als Ansprechpartner unter greenoffice@zuv.uni-hannover.de zur Verfügung.

3. Studium und Lehre

  • 3.1 Wie betrifft die Energiekrise den Vorlesungsbetrieb?

    Der Vorlesungsbetrieb an der LUH findet in Präsenz statt.

  • 3.2 Sind Prüfungen von den Energiesparmaßnahmen betroffen?

    Das Präsidium bittet die Lehrenden nachdrücklich darum, auf Online-Prüfungsformate auszuweichen. Die Anmietung von externen Räumlichkeiten wird vor dem Hintergrund der Energienotlage nicht mehr möglich sein.

  • 3.3 Gibt es finanzielle Unterstützung für Studierende?

    Für Studierende, die aufgrund der steigenden Preise in finanzielle Schieflagen oder Notlagen geraten sind, hat das Studentenwerk Hannover zwei Nothilfefonds eingerichtet. Mehr Informationen unter www.studentenwerk-hannover.de/geld/hilfsfonds-fuer-studierende.

    Außerdem gibt es ab Mitte März eine 200-Euro-Einmalzahlung für Studierende (Energiepreispauschale), siehe FAQ 3.4.

  • 3.4 Wie funktioniert die Umsetzung der Energiepreispauschale?

    Ziel des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) ist, allen Berechtigten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zukommen zu lassen, um Studierende von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Die Antragsstellung ist seit Mitte März möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anträge nicht an die LUH, sondern auf einer bundesweit zentralen Antragsplattform stellen. Alle Informationen zum Vorgehen finden Sie unter www.einmalzahlung200.de/eppsg-de.

    Die Energiepauschale kann bis zum 30. September 2023 beantragt werden.

  • 3.4.1 Wie bekomme ich den Zugangscode und die PIN zum Beantragen der Energiepreispauschale?

    Die LUH stellt ab KW 11 allen Studierenden den Zugangscode unter der Funktion „Meine Bescheinigungen“ im QIS-Portal als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung. Etwa zwei bis drei Tage später kann die PIN unter der Funktion „Meine Benutzerdaten“ abgerufen werden. Mit diesen Daten kann die Energiepreispauschale auf der Webseite www.einmalzahlung200.de beantragt werden.

  • 3.4.2 Welche Daten wurden übermittelt?

    Zur Umsetzung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes wurden der Vorname, der Nachname, das Geburtsdatum der Studierenden sowie eine PIN in verschlüsselter Form und der Hashwert des jeweiligen individuellen Zugangsschlüssels erfasst, in einer Liste gespeichert und dem Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) als für die Bewilligung zuständige Stelle (§ 1 Abs. 2 Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes – EPPSG-DVO) übermittelt.

  • 3.4.3 Wer ist antragsberechtigt?

    Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, können die Einmalzahlung beantragen.

    Teilzeit-, Promotions-, Austausch- und Fernstudierende sowie Studierende, die zurzeit beurlaubt oder bereits exmatrikuliert sind, sind für die Einmalzahlung berechtigt, wenn Sie am Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren.

    Gasthörende sind nicht für die Einmalzahlung berechtigt, da sie keine regulär eingeschriebenen Studierenden sind.

  • 3.4.4 Wo erhalte ich weitere Informationen zur Energiepreispauschale?

    Weitere Informationen, zentrale FAQs und Angaben zu einer bundesweiten Infohotline finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

    Die Leibniz Universität Hannover kann keine Fragen zur Antragstellung beantworten, sondern übermittelt ausschließlich die Zugangsdaten. Bei Fragen zur Übermittlung der Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eppsg@zuv.uni-hannover.de. Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.

4. Forschung

Weiterführende Informationen

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