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Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Corona-Krise: Umgang mit Studien- und Prüfungsleistungen im Wintersemester 2019/2020

Liebe Studierende,

mit der Mail des Präsidiums vom 13.03.2020 wurde der Vorlesungs- und Lehrbetrieb auf den 20. April 2020 verschoben und die Prüfungsphase vorerst ausgesetzt.

Daraus entstehen viele Fragen, die Sie und uns in Bezug auf das weitere Vorgehen im Umgang mit Studien- und Prüfungsleistungen im Wintersemester 2020 beschäftigen. Hierzu möchte ich Ihnen mit dieser E-Mail einige Hinweise zukommen lassen.

Die folgenden Informationen umfassen zentrale Leitplanken des Präsidiums und des Dezernats für Studentische und Akademische Angelegenheiten, die in detaillierter Form auch den Fakultäten, Instituten und Lehrenden zugegangen sind, sodass nun in Zusammenarbeit von zentralen und dezentralen Einrichtungen der Umgang mit Studien- und Prüfungsleistungen für das Wintersemester 2019/2020 geregelt werden kann.

Unser Ziel ist es, dass – soweit es unter den gegebenen Umständen möglich ist - einige Formen von Studien- und Prüfungsleistungen weiterhin erbracht werden können und Nachteile für Ihre individuellen Studienverläufe möglichst gering bleiben.

Gleichwohl können wir nicht absehen, ob ggf. in der nächsten Zeit Anpassungen für die entwickelten Lösungsvorschläge vorgenommen werden müssen, sollten sich die bundes- bzw. landesweite Vorgaben zum Verhalten in der Corona-Pandemie ändern.

Wir wissen, dass einige Fragen für Sie einen dringenden Klärungsbedarf darstellen und bemühen uns, möglichst schnell auf die sich verändernden Umstände zu reagieren und alle Fragen, Anliegen und Bedenken aufzunehmen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die Umsetzung der Leitplanken in den Instituten und auch auf zentraler Ebene eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Sollten Ihre Fragen mit diesen Hinweisen und nach Rücksprache mit Lehrenden und Instituten nicht beantwortet sein, wenden Sie sich jederzeit an uns unter vpl@uni-hannover.de oder an Ihre/n Sachbearbeiter/in im Akademischen Prüfungsamt.

Sie können sicher sein, dass wir alles unter den gegebenen Umständen Mögliche tun, damit Sie Ihr Studium ohne Zeitverlust weiterführen bzw. abschließen können. Hierfür sind wir jedoch auch auf Ihre Mitwirkung hinsichtlich Flexibilität und Solidarität angewiesen. Vielen Dank dafür!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Volker Epping
Präsident


Hinweise zu Studien- und Prüfungsleistungen im Wintersemester 2019/2020

Bescheinigung zur Vorlage bei Ämtern und Stiftungen

Die sich für Sie ergebenen Fristen zur Vorlage von Leistungsnachweisen bei Ämtern (z.B. BAföG) oder Stiftungen haben wir besonders im Blick.  Wir stehen mit entsprechenden Ämtern und Einrichtungen im Austausch darüber, wie dieser Sachverhalt geregelt werden kann. Auch diesbezüglich trifft allerdings zu, dass auch dort Prozesse und Regelungen an die aktuelle Situation angepasst werden müssen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die/den zuständige Beauftragten in den Instituten und übermitteln die Ihnen zur Verfügung stehenden Informationen Ihren Fall betreffend. Sobald wir verlässliche Auskünfte darüber geben können, wie weiter zu verfahren ist, werden Ihre Fälle bearbeitet.

 

Studien- und Prüfungsleistungen

Das Aussetzen von Prüfungen bezieht sich auf Klausuren und mündliche Prüfungen. Schriftliche Prüfungs- und Studienleistungen (Hausarbeiten, Essays, Protokolle usw.) können unter Umständen weiterhin erbracht werden. Wann Klausuren und mündliche Prüfungen nachgeholt werden können, wird derzeit diskutiert und ist maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Pandemie abhängig. Über neue Prüfungstermine werden Sie mit hinreichend zeitlichem Vorlauf informiert.

Über nicht aufschiebbare mündliche Prüfungen entscheidet der/die Lehrende bzw. der Prüfungsausschuss im Einzelfall.

Für schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen gelten verlängerte Abgabefristen, sofern die Bearbeitung aufgrund des nun ausschließlich online möglichen Literaturzugriffs möglich ist. Sollten Studien- und Prüfungsleistungen aufgrund der Einschränkungen im Lehrbetrieb (z.B. Arbeit in Laboren) nicht abgeschlossen werden können, gilt dies selbstverständlich nicht als Fehlversuch.

Wenden Sie sich bzgl. dieser Thematik bitte an ihr jeweiliges Institut bzw. den/die Lehrende/n, um genauere zeitliche und organisatorische Absprachen zu treffen.

 

Abschlussarbeiten (BA- und MA-Arbeiten)

Für Abschlussarbeiten, deren Bearbeitungszeitraum bereits läuft, können ebenfalls – in diesem Fall durch den Prüfungsausschuss – Abgabefristverlängerungen festgelegt werden.

Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt weiterhin elektronisch per E-Mail an die Prüfenden sowie in einer Papierversion auf dem Postweg oder über Briefkästen in den Instituten, soweit zugänglich. Die Abgabebestätigung wird durch die Prüfenden dem Prüfungsamt übermittelt (per Hauspost oder ggf. als elektronisches Formular).

Obiges gilt gleichermaßen für Abschlussarbeiten, die geplant sind und noch begonnen werden sollen.

Wir sind uns bewusst, dass die Bearbeitung einige Abschlussarbeiten notwendigerweise auf Experimente, Labormessungen und weitere Datenerhebungen angewiesen sind, die unter den jetzigen Voraussetzungen nicht mehr in der geplanten Form durchgeführt werden können. Bitte halten Sie in diesem Falle individuell Rücksprache mit Ihren Prüfenden, um z.B. über eine thematische Anpassung der Arbeit zu beraten.

 

Exkursionen und Fach-/Schulpraktika

Exkursionen und Fach- bzw. Schulpraktika sind unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich bzgl. möglicher äquivalenter Veranstaltungen oder Umplanungen im Studienverlauf an das jeweilige Institut bzw. die Lehrperson.

Sollten Sie ein Schulpraktikum geplant haben oder nun abbrechen müssen, steht Ihnen die Leibniz School of Education beratend zur Seite.

 

Studienleistungen

Für Studienleistungen gelten analoge Regelungen.

 

Kontakt zu Lehrenden/Zugang zu Instituten

Da es zur Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus entscheidend ist, die Sozialkontakte außerhalb der eigenen vier Wände zu minimieren, nutzen Sie bitte verstärkt Telefon- und E-Mailsprechstunden von Lehrenden. Auch Kommunikationsplattformen wie Skype lassen sich in der aktuellen Situation nutzen.

Sollten Institute zu einem Zeitpunkt nicht mehr zugänglich sein, nutzen Sie den Postweg und/oder elektronische Kontaktmöglichkeiten.

 

Korrekturfristen für Lehrende

Bitte haben Sie vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen Verständnis dafür, dass sich ggf. auch Korrekturfristen für Lehrende verlängern. Sollten Sie auf die Korrektur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen sein, so teilen Sie dies bitte der Lehrperson mit und machen Sie Ihre Situation transparent. Alle Lehrpersonen der Universität tun ihr Möglichstes und Bestes, den Lehrbetrieb in dem zuvor genannten Rahmen und den wechselnden Umständen aufrecht zu erhalten.

 

Lehre im Sommersemester 2020

Wie sich die Lehre im Sommersemester darstellt, können wir aufgrund des dynamischen Verlaufs der Epidemie noch nicht abschätzen. Über konkret werdende Planungen werden wir Sie informieren. Zurzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, die Lehre in Online-Lehrformate zu überführen.