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Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Liebe Studierende,

inzwischen gibt es erste nachgewiesene Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Hannover. Hierauf haben das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie die Region Hannover reagiert. Das Präsidium informiert Sie im Folgenden über die wichtigsten Punkte und fordert Sie nachdrücklich auf, diesen konsequent nachzukommen. Bitte halten Sie sich darüber hinaus auf der Webseite der LUH unter www.uni-hannover.de/corona und unter den dort verlinkten Quellen zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer bzw. Einreisende aus Risikogebieten

Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Infektionen hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung kontaktreduzierende Maßnahmen erlassen, um die Ausbreitung zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen. Diese Maßnahmen gelten für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut aufgehalten haben. Diese Personen dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebietes viele Einrichtungen nicht betreten - dazu zählen auch Hochschulen. Betroffene Personen dürfen somit die Gebäude und Einrichtungen der Leibniz Universität Hannover nicht betreten. Zuwiderhandlungen können gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 Infektionsschutzgesetz mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Ein Ansteckungsverdacht besteht, wenn die Person in einem der Gebiete mindestens einen 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person im Abstand von weniger als 75 Zentimetern hatte. Dieses Kriterium grenzt den Aufenthalt von der bloßen Durchreise ab - kurze Kontakte beispielsweise im Rahmen eines Tankvorgangs, einer üblichen Kaffeepause oder eines Toilettengangs gelten nicht als Aufenthalt.

Die Risikogebiete und besonders betroffenen Gebiete sind tagesaktuell abrufbar unter www.rki.de/ncov-risikogebiete. Mit Stand vom 11. März 2020, 12 Uhr, sind dies:

Internationale Risikogebiete

  • Italien
  • Iran
  • In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland

  • Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

Studierende, die von dieser Regelung betroffen sind und dadurch beispielsweise Prüfungen oder andere Studienverpflichtungen nicht wahrnehmen können, wenden sich bitte schnellstmöglich telefonisch oder per E-Mail an ihre Prüferinnen und Prüfer bzw. ihre Studiengangskoordination, um ein individuelles Vorgehen abzustimmen. Nachholungen von Prüfungen werden für alle nachweislich Betroffenen ohne Studienzeitverlängerung ermöglicht.

Durchführung von Veranstaltungen und Prüfungen

Die Region Hannover hat vorerst Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen verboten (https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coranavirus-in-der-Region-Hannover/Allgemeinverf%C3%BCgung-Verbot-von-Gro%C3%9Fveranstaltungen-mit-mehr-als-1.000-Personen). Darüber hinaus gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, Veranstaltungen der LUH generell abzusagen. Die jeweilige Entscheidung liegt in der Verantwortung der Veranstalter. Der Betrieb der LUH läuft normal. Dies gilt auch für Prüfungen. Diese finden - Stand 11. März - ausnahmslos statt. Natürlich gilt - ergänzend zu den obenstehenden Informationen für Reiserückkehrer - wie immer, dass Sie zu einer Prüfung nicht antreten müssen, wenn Sie prüfungsunfähig sind und entsprechende Nachweise vorlegen. Informationen zu Prüfungsrücktritt und Versäumnissen aufgrund von Krankheit finden Sie online in den Prüfungsinfos (https://www.uni-hannover.de/de/studium/im-studium/pruefungsinfos-fachberatung/) Ihres jeweiligen Studiengangs.

Studienaufenthalte im Ausland

Das Präsidium rät davon ab, Auslandssemester in einem der vom Robert Koch-Institut ausgegebenen Risikogebiete (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) anzutreten. Sie sollten sich vor der Ausreise grundsätzlich informieren, ob Ihre Gastuniversität in einem der aktuellen Risikogebiete liegt. Falls Sie dennoch ausreisen möchten, sollten Sie vorab unbedingt Kontakt mit der Gastuniversität aufnehmen.

Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten

Neben den bekannten Hygienemaßnahmen (Händehygiene, Hust- und Nies-Etikette) können Sie bei vielen Angelegenheiten auch durch digitale Kommunikation dazu beitragen, das Verbreitungsrisiko zu minimieren. Viele studentische Anliegen lassen sich in den Servicestellen der LUH per Telefon, per E-Mail oder online erledigen. Sie müssen dazu oftmals nicht die klassische Sprechstunde aufsuchen und können auch Unterlagen über die Briefkästen abgeben. Sie sollten dies in Ihrem Interesse, aber auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUH abwägen.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, die vor allem dazu dienen, die Ausbreitungsdynamik zu verlangsamen und die medizinische Versorgung der kritischen Fälle sicher zu stellen. Bitte bedenken Sie, dass Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen oder Ihre Freunde dazu gehören können!
Ich danke Ihnen allen für Ihr umsichtiges und sachliches Verhalten im Interesse aller Studierenden und Beschäftigten der Leibniz Universität. Das Präsidium der Leibniz Universität verfolgt die Lage mit hoher Aufmerksamkeit und steht in Kontakt mit anderen Universitäten und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Volker Epping
Präsident