Stiftungsuniversität

Erteilung Verhandlungsmandat

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,

in den vergangenen Monaten haben wir an der Leibniz Universität eine breit angelegte und intensive, oftmals auch kontrovers, aber immer gewinnbringend geführte Diskussion über die Überführung der Leibniz Universität Hannover in ein Stiftungsmodell erleben können. In vielen Gesprächsrunden haben wir das Für- und Wider besprochen, alle Universitätsmitglieder haben unterschiedliche Erfahrungen austauschen, aber auch Ängste und Vorbehalte adressieren können. In den hochschulöffentlichen Veranstaltungen haben uns an der ein oder anderen Stelle dabei auch Expertinnen und Experten unterstützt, die bereits Erfahrung mit dem Stiftungsmodell sammeln konnten. Es ist hervorzuheben, dass wir diese Diskussion immer offen, konstruktiv und geradlinig haben führen können. Die transparente Gesprächskultur an der Leibniz Universität hat dazu beigetragen, dass alle Mitglieder der LUH, denen es ein Anliegen war, sich eine fundierte Meinung zum Thema zu bilden, dies auch haben tun können. Hierfür danke ich allen Beteiligten, die den Prozess vorbereitet, kommunikativ begleitet und mit Leben gefüllt haben.

Der Senat als gewähltes Gremium aller Statusgruppen hatte gestern die Entscheidung darüber zu fällen, dem Präsidium ein Mandat für die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen zu erteilen. Ich freue mich persönlich sehr, dass er dies mit klarer Mehrheit getan hat. Ich selbst, und auch das gesamte Präsidium, danken für diesen Vertrauensbeweis in Ihre Hochschulleitung. Mit dieser Entscheidung ist der Weg bereitet, die Leibniz Universität zukunftsfähiger, inhaltlich strategiefähiger und finanziell stärker zu entwickeln.

Der Senat erteilt dem Präsidium die Verhandlungsermächtigung, mit dem MWK eine Stiftungsverordnung gem. § 55 (1) NHG auszuhandeln. Auf dieser Basis wird der Senat anschließend darüber beschließen, ob ein Antrag auf Überführung der Leibniz Universität in eine Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts gestellt wird.

Das Verhandlungsmandat, mit dem MWK eine Stiftungsverordnung auszuhandeln, wurde unter folgenden Maßgaben erteilt:

  • Nach dem Abschluss der Verhandlungen wird eine hochschulöffentliche Diskussion unter Beteiligung aller Gruppen stattfinden, bevor im Senat über den Antrag auf Überführung der LUH in eine Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts entschieden wird.
  • Die Verhandlungen werden durch eine kleine Arbeitsgruppe, in der die Gruppe der Hochschullehrenden mit zwei Personen vertreten ist, die anderen Gruppen mit jeweils einer Person, begleitet.
  • Bei den Verhandlungen sollen die Verhandlungsinhalte, wie beispielsweise der Stiftungszweck, die Arbeitnehmerrechte und die Mitbestimmung gemäß Senatsvorschlag eingebracht werden.

Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wird ebenso wie der Stand der Dinge in regelmäßigen Abständen in die Universität kommuniziert werden.

Ich freue mich darauf, diesen Weg gemeinsam mit allen Universitätsmitgliedern zu gehen.

Bitte nutzen Sie für Anregungen auch weiterhin die E-Mail-Adresse stiftungsuniversitaet@uni-hannover.de.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Volker Epping
Präsident der Leibniz Universität Hannover