FAQ für Bewerberinnen und Bewerber um ein Deutschlandstipendium

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten zum Deutschlandstipendium an der Leibniz Universität Hannover.

Das Deutschlandstipendium

  • Was ist das Deutschlandstipendium?

    Die Leibniz Universität Hannover vergibt seit 2011 auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes in jedem Studienjahr Deutschlandstipendien zur Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Neben den bisherigen schulischen oder akademischen Leistungen von Bewerberinnen und Bewerbern können weitere, insbesondere soziale Kriterien in die Auswahlentscheidung einfließen.

  • Was beinhaltet die Förderung durch ein Deutschlandstipendium?

    Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten erhalten über zwei Semester eine Zahlung in Höhe von 300 Euro pro Monat. Darüber hinaus bietet das Deutschlandstipendium durch die Möglichkeit des Kontaktes zu anderen Geförderten sowie Förderinnen und Förderern auch die Möglichkeit der ideellen Unterstützung.

  • Wann beginnt die Förderung?

    Die Förderung durch das Deutschlandstipendium beginnt im Wintersemester eines jeden Jahres. Die nächste Förderperiode beginnt somit zum Wintersemester 2023/2024. Ein Deutschlandstipendium wird grundsätzlich für die Dauer von zwei Semestern bewilligt.

  • Ab wann erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten die finanzielle Förderung durch das Deutschlandstipendium?

    Erster Auszahlungsmonat ist Dezember; hier wird einmalig die Fördersumme für die bis dahin vergangenen drei Fördermonate überwiesen. Anschließend erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Förderung zum Beginn jedes Monats bis zum Ende ihrer Förderung.

Wer kann sich bewerben?

Die Bewerbung

  • Wie bewerbe ich mich?

    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welches rechtzeitig auf unserer Website veröffentlicht wird. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung per E-Mail nicht möglich ist und auf diesem Wege eingegangene Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

  • Welche Informationen muss ich in meiner Bewerbung angeben?

    Im Bewerbungsportal sind einige Pflichtfelder zwingend auszufüllen. Diese sind durch ein Sternchen gekennzeichnet. Die weiteren Felder sind nicht verpflichtend auszufüllen, die gemachten Angaben werden jedoch bei Bedarf bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt.

  • Wie ermittle ich die Anzahl meiner Fach- und Hochschulsemester?

    Fachsemester sind die Semester, in denen Sie das Fach studiert haben, welches Sie aktuell belegen. Hochschulsemester sind alle Semester, in denen Sie bisher an einer beliebigen Hochschule immatrikuliert waren. Bitte beachten Sie, dass die Zählung der Fachsemester bei einem Wechsel vom Bachelor- in einen Masterstudiengang von Neuem beginnt, während die Zählung der Hochschulsemester fortläuft.

  • Auf welches Semester beziehen sich die erforderlichen Angaben zu meinem Studium?

    Diese beziehen sich auf das Semester, in dem die beantragte Förderung beginnen soll. Wenn Sie sich für die Förderperiode 2023/2024 bewerben wollen, geben Sie also bitte die Anzahl der Fach- und Hochschulsemester an, welche im Wintersemester 2023/2024 zutreffend sein wird.

Die Bewerbungsunterlagen

  • Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung anfügen?

    Der Bewerbung sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein aktueller Nachweis über Ihre akademischen oder schulischen Leistungen anzufügen. Außerdem müssen Sie Nachweise für von Ihnen gemachte Angaben erbringen. Überdies ist Ihre individuelle Regelstudienzeit mit der Immatrikulationsbescheinigung zu belegen.

    Die Unterlagen werden ausschließlich über das Bewerbungsportal am Ende Ihrer Bewerbung hochgeladen und können nicht per Mail eingereicht werden.

  • Muss ich meiner Bewerbung ein Motivations- oder Empfehlungsschreiben anfügen?

    Nein, ein Motivationsschreiben ist nicht einzureichen. Bitte geben Sie die für die Vergabe relevanten Informationen stattdessen in die entsprechenden Felder des Bewerbungsportals ein. Ein Empfehlungsschreiben ist ebenso nicht erforderlich, kann jedoch als Teil der Referenzen am Ende des Bewerbungsformulars hochgeladen werden.

  • Zu welchen Angaben in meiner Bewerbung muss ich Belege anfügen?

    Grundsätzlich sind alle in der Bewerbung gemachten Angaben durch entsprechende Dokumente zu belegen. Um Ihre Privatsphäre zu schützen, gilt dies nicht für Angaben zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen, der Eigenschaft als Bildungsaufsteigerin oder -aufsteiger sowie zu sozialer Bedürftigkeit.

  • Welchen Leistungsnachweis muss ich bei der Bewerbung erbringen?

    Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine aktuelle Gesamtübersicht über ihre schulischen oder akademischen Leistungen anfügen.

    Für Studierende, die bereits benotete Leistungen erbracht haben, ist dies ein aktueller Notenspiegel, der von ihrem zuständigen Prüfungsamt ausgestellt wurde. Ein Ausdruck aus dem QIS-Portal der Universität genügt nicht.

    Sollte Ihre letzte Notenübersicht Ihrem universitären Abschluss zu entnehmen sein, ist dieser anzufügen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie vor dem Wechsel von einem grundständigen in einen Masterstudiengang stehen.

    Erstsemesterstudierende und Studienbewerberinnen und -bewerber, die noch keine benoteten akademischen Prüfungsleistungen erbracht haben, bewerben sich mit der Abschlussnote ihrer Hochschulzugangsberechtigung (insbesondere Abitur- oder Fachabiturnote).

  • Ich studiere an der Juristischen Fakultät. Gibt es Besonderheiten bezüglich meines Notenspiegels?

    Bitte teilen Sie bei der Abholung Ihres Notenspiegels dem Prüfungsamt der Juristischen Fakultät mit, dass Sie diesen für die Bewerbung auf das Deutschlandstipendium benötigen. Auf Ihrem Notenspiegel wird sodann Ihr aktueller Notenschnitt in der juristischen Notenskala vermerkt. Bitte tragen Sie diesen wie vermerkt und ohne Umrechnung im Bewerbungsportal ein. Das Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung ist als Leistungsnachweis nicht ausreichend.

  • Gibt es Besonderheiten, die für Notenübersichten von ausländischen Universitäten gelten?

    Bei nicht deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen müssen Studierende eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache anfügen. Bei Zeugnissen, die nicht im deutschen Notensystem verfasst sind, muss die Übersetzung eine Umrechnung in das deutsche Notensystem nach der so genannten Bayerischen Formel beinhalten. Diese finden Sie hier.

Nach der Bewerbung

  • Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

    Nachdem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, werden die eingegangenen Bewerbungen auf ihre Richtigkeit überprüft. Unter denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern, die förderfähig sind, werden die am besten für die Förderung geeigneten durch die Universitätsverwaltung ausgewählt und in einer Vergabesitzung beschlossen. Daraufhin erhalten die für ein Deutschlandstipendium ausgewählten Studierenden Förderungsunterlagen zugesandt und müssen innerhalb einer gesetzten Frist die Förderung schriftlich annehmen. Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten eine automatisierte Absage an die im Bewerbungsportal hinterlegte Mailadresse.

  • Welche Kriterien werden bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt?

    Die Vergabe erfolgt insbesondere anhand der akademischen oder schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Daneben können soziales und (hochschul-)politisches Engagement, soziale Bedürftigkeit, die Eigenschaft als Bildungsaufsteigerin oder -aufsteiger, besondere persönliche oder familiäre Umstände sowie besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise berücksichtigt werden.

  • Bin ich der Förderin/dem Förderer meines Stipendiums zu einer Gegenleistung verpflichtet?

    Nein. Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten erhalten lediglich die Gelegenheit, den Kontakt zu ihrer Förderin/ihrem Förderer zu pflegen und so die ideellen Förderungsmöglichkeiten des Deutschlandstipendiums zu nutzen.

  • Kann ich mich erneut um ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn ich bereits zuvor gefördert wurde?

    Ja, bereits geförderte Studierende können sich erneut im Bewerbungsportal bewerben. Voraussetzung ist, dass sie weiterhin an der Leibniz Universität Hannover immatrikuliert sind und sich während der Förderperiode in ihrer individuellen Regelstudienzeit befinden werden.

Weitere Fragen