Allgemeines
Ist nach einem Wege-, Arbeits- oder Dienstunfall eine ärztliche Behandlung erforderlich, muss ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht werden.
Durchgangsärzte sind stets niedergelassene Chirurgen oder Orthopäden.
Auch in den Notfallaufnahmen der Krankenhäuser sind D-Arzt-Behandlungen möglich. Im Gegensatz zu den D-Arzt-Praxen, sind die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser rund um die Uhr geöffnet.
Auch bei Durchgangsärzten sind Sie in der Wahl Ihres Arztes frei. In den größten Bereichen der Universität empfehlen wir die Notaufnahmen der unten genannten Krankenhäuser. Entscheiden Sie sich z.B. erst zu Hause für einen Arztbesuch, finden Sie unten einen Link zur Suche in der Online-Datenbank aller Durchgangsärzte.
Sie werden nicht oft benötigt, da es an der Leibniz Universität Hannover glücklicherweise nur in geringem Umfang zu Arbeitsunfällen mit Personenschaden kommt. Im Allgemeinen ist daher nur wenig bekannt, das nur spezielle Ärztinnen und Ärzte aufgesucht werden dürfen, wenn ein Unfall (Arbeits-, wie auch Wegunfall) zu einem Gesundheitsschaden führte. Diese Notwendigkeit fußt auch auf der Anforderung des "Arbeitsschutzgesetz" (ArbSchG), hier unter anderem § 4(1).
Eine durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verletzte Person muss zur Sicherheit einem sog. Durchgangsarzt oder einer -ärztin (vulgo D-Arzt) vorgestellt werden. Vorallem wenn Gefahrstoffe ausgetreten sind, die auf Haut oder Schleimhäute gelangt sind oder wenn die Atemwege betroffen sind. Dies gilt bei CMR*-Stoffen zu Ihrer Sicherheit auch beim Verdacht auf einen Kontakt mit diesem Gefahrstoff. Schäden an Augen werden stets durch Fachärztinnen und -ärzte für Augenheilkunde erstbehandelt und dann gegebenenfalls weiter überwiesen.
Auch ist ein besonderes Augenmerk auf Stromunfälle zu richten, denn hier können Spätschäden auch mit einer bis zu vierundzwanzigstündiger Verspätung auftreten. Eine ärztliche Vorstellung sollte deshalb in jedem Fall erfolgen.
D-Ärztinnen und D-Ärzte haben besondere Fachkenntnisse in der Unfallmedizin, dieses Fachgebiet erfüllen deshalb nur Fachärzte und Fachärztinnen für Chirugie (Schwerpunkt Unfallchirugie) oder Orthopädie und Unfallchirugie. Alle anderen medizinischen Fachrichtungen verfügen nicht über diese notwendige Fachkunde. Falls eine verletzte Person irrtümlich zuerst den eigenen Hausarzt oder die Hausärztin aufgesucht hat, dürfen diese nur die medizinisch dringend erforderlichen Maßnahmen durchführen und müssen dann die verunfallte Person umgehend an einen D-Arzt oder D-ärztin überweisen.
Die Zulassung als D-Arzt oder D-Ärztin erteilen die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften oder Landesunfallkassen). Somit wird gewährleistet, dass das gesamte Heilfverfahren von diesen speziellen Ärztinnen und Ärzten als offizielle Vertreter der Unfallversicherungsträger gesteuert werden kann.
Innerhalb der jährlich durchzuführenden Unterweisung zum Thema Erste Hilfe/Verhalten nach Unfällen sollten die D-Arztpraxen benannt werden. Diese Information sollte sich auch auf den Betriebsanweisungen befinden, ebenso hält diese Information auch das "Alarmblatt" der Branschutzordnung vor.
Die D-Ärztinnen und -Ärzte sollten der kurzen Wege halber in der Nähe zum Institut oder der Einrichtung liegen. Dabei ist zu bedenken, dass diese Praxen möglicherweise nur zu bestimmten Zeiten geöffnet haben und nicht "rund um die Uhr" zu erreichen sind. In diesen Fällen ist es dann sinnvoller als D-Arztpraxis das nächst gelegenene Krankenhaus mit unfallchirurgischer Ambulanz anzugeben.
*CMR= Cancerogen, mutagen, reproduktionstoxisch (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend)
Durchgangsarzt finden
Universitätsbereiche Herrenhausen und Callinstraße
KRH Klinikum Nordstadt
Haltenhoffstraße 41
30167 Hannover
Tel. +49 511 970 - 0
Universitätsbereiche Welfengarten und Conti-Campus
Diakoniekrankenhaus Friederikenstift
Humboldtstraße 5
30169 Hannover
Tel. +49 511 129 - 0
Sonstige
Die zu Ihrem Institut oder der Einrichtung nächstgelegenen D-Arztpraxis finden Sie im sog. "D-Arztfinder" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).