-
Wer kann sich bewerben?
Studierende: Erasmus+ Mix It - Studierenden Praktika
Bewerben können sich Studierende, die an einer der 12 Hochschulen, die an der Hochschulpartnerschaft Niedersachsen teilnehmen, eingeschrieben sind oder studiert haben:
- Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
- Georg-August-Universität Göttingen
- Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
- Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
- Hochschule Hannover
- Leibniz Universität Hannover
- Leuphana Universität Lüneburg
- Medizinische Hochschule Hannover
- Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
- Stiftung Universität Hildesheim
- Technische Universität Clausthal
Weder Alter noch Staatsangehörigkeit sind relevant für eine Bewerbung.
Bewerbungsvoraussetzung ist die ordnungsgemäße Immatrikulation, sowie ein angestrebter Studienabschluss an einer der oben genannten Hochschulen.
Gaststudierende (Erasmus+ o.Ä.) können leider nicht gefördert werden. Eventuell können Gaststudierende an ihrer Heimathochschule eine Förderung beantragen.
Graduierte: Erasmus+ Mix It – Graduierten-Praktika
Graduierte können sich für das Erasmus+ Mix It-Stipendium bewerben, wenn sie an einer der Hochschulen im Konsortium studiert haben. Die Bewerbung muss jedoch während der Studienzeit gestellt werden. Dabei sind weder Staatsangehörigkeit noch Alter relevant für eine erfolgreiche Bewerbung. Der feste Wohnsitz in Deutschland wird jedoch auch hier vorausgesetzt.
Das Praktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach der Exmatrikulation absolviert werden.
-
Wann kann man sich bewerben?
Es gibt keine bestimmten Bewerbungsstichtage. Eine Bewerbung kann jederzeit eingereicht und das geplante Praktikum somit datumsunabhängig begonnen werden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Originale vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der eigenen Hochschule eingereicht werden. Dies soll mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn geschehen. Befürworten die jeweiligen Erasmus-Beauftragten eine Förderung, werden die Dokumente von dort an das EU-Büro weitergeleitet. Sind die Bewerbungsunterlagen nicht bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vollständig (inkl. Learning Agreement des Unternehmens als Original mit Unterschrift) im Büro für EU-Auslandspraktika der Leibniz Universität Hannover eingegangen, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Studierende der LUH achten bitte auf das Folgende: Sie reichen die Bewerbungsunterlagen direkt bei uns ein. Das Büro für EU-Auslandspraktika übernimmt eine Doppelfunktion als Leitung der Hochschulpartnerschaft Niedersachsen. Daher müssen Ihre Bewerbungsunterlagen ebenfalls vollständig und mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn bei uns eingegangen sein.
-
Wie lauten die Bewerbungsfristen?
Alle Bewerbungsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt zwei Monate vor Praktikumsbeginn bei der/dem Erasmus-Beauftragten der eigenen Hochschule eingehen. Dort werden sie geprüft und ggf. an das International Office an der Leibniz Universität Hannover weitergeleitet.
Spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn müssen die vollständigen Unterlagen im Büro für EU-Auslandspraktika an der LUH eingegangen sein.
-
Wo muss das Praktikum stattfinden, um vom Erasmus+ Programm gefördert zu werden?
Erasmus+ ermöglicht geförderte Auslandspraktika in allen EU-Staaten (sowie ihre Überseeterritorien), den EU-Beitrittskandidaten Türkei und Mazedonien und die EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen). Eine ausführliche Auflistung finden Sie hier.
-
Wie lang muss der Auslandsaufenthalt sein, um gefördert zu werden?
Der Aufenthalt für Studierende und Graduierte muss mindestens zwei Monate (60 Tage) und kann maximal zwölf Monate umfassen.
-
Welche Arten von Praktika werden gefördert?
Das Praktikum kann in einem Unternehmen, in Organisationen oder kulturellen Einrichtungen stattfinden.
Von der Erasmus-Förderung definitiv ausgeschlossen sind Praktika in den folgenden Einrichtungen: Verwaltungseinrichtungen für EU-Gemeinschaftsprogramme und nationale Einrichtungen wie Botschaften, Konsulate und deutsche Botschaftsschulen. Praktika in deutschen Kulturinstituten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Geförderte Praktika dürfen nicht in Unternehmen stattfinden, die anderweitig aus EU-Förderprogrammen profitieren oder Lobbyarbeit auf EU-Ebene betreiben.
Außerdem sollte das Praktikum einen transnationalen Charakter aufweisen.
-
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Stipendiums variiert je nach Zielort für Studierende zwischen 480 Euro und 600 Euro pro Monat. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen zu beantragen. Alle Infos hierzu sowie die aktuellen Fördersätze finden Sie hier.
-
Ist es möglich, neben der Förderung auch Auslands-BAföG zu beziehen?
Es ist möglich, zusätzlich zum Erasmus+ Stipendium Auslands-BAföG zu erhalten. BAföG-Empfänger erhalten den gleichen Erasmus-Zuschuss wie andere Studierende. Sprechen Sie alle Einzelheiten bitte mit Ihrem/Ihrer BAföG-Sachbearbeiter/in oder einer (unabhängigen) BAföG-Beratungsstelle ab!
Eine BAföG-Regelung (Stand Juli 2017) sieht einen Erasmus-Zuschuss bis zu 300 Euro monatlich als anrechnungsfrei an. Infos zum Auslands-BAföG finden Sie hier.
Geht das Stipendium über 300 Euro monatlich hinaus, ist beim/bei der zuständigen BAföG-Sachbearbeiter/in die Höhe der Auslands-BAföG-Minderung zu erfragen. -
Darf man mehrmals durch Erasmus+ gefördert werden?
Unter Erasmus+ stehen allen Studierenden pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) 12 Monate Förderkontingent zur Verfügung. Diese 12 Monate beziehen sich sowohl auf Erasmus-Studium als auch auf Erasmus-Praktikum. Dadurch besteht die Möglichkeit, eine Förderung für mehrere Praktika zu beantragen, solange innerhalb eines Studienzyklus die 12 Monate nicht überschritten werden und genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Ausnahme: Eine Erasmus-Förderung von bis zu 24 Monaten ist für einzügige Studiengänge (Staatsexamen, Diplom etc.) möglich. Diese Gesamtförderdauer kann auch auf mehrere Auslandsaufenthalte aufgeteilt werden. -
Darf man während des Praktikums eine Abschlussarbeit schreiben?
Das Schreiben einer Studien-/Bachelor-/ oder Masterarbeit darf nicht Bestandteil der Praktikumstätigkeit sein. Natürlich können die Ergebnisse des Auslandsaufenthalts nach Absolvierung des Praktikums in diese Arbeiten einfließen, aber das Praktikum muss eine Vollzeitbeschäftigung in einem Unternehmen sein.
-
Können bereits begonnene Praktika gefördert werden?
Bereits begonnene Praktika können aus vertraglichen Gründen nicht gefördert werden. Die Bewerbungsunterlagen für das Erasmus-Stipendium sollen vollständig ausgefüllt zwei Monate vor Praktikumsbeginn bei der/dem Erasmusbeauftragten der eigenen Hochschule eingehen. Spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn müssen die Unterlagen im Büro für EU-Auslandspraktika an der Leibniz Universität Hannover vollständig eingegangen sein.
-
Woraus besteht eine vollständige Bewerbung?
Eine vollständige Bewerbung besteht aus folgenden Punkten:
- Bewerbungsformular
- Dokument „Learning Agreement“: Bestätigung des Unternehmens und der entsendenden Hochschule über die Praktikumsvereinbarung mit Unterschriften
- Formular über bereits absolvierte Fördermonate (falls zutreffend)
Nur Studierende:
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Praktikums. Die Studienbescheinigung für das Semester, in dem das Praktikum absolviert wird, kann ggf. nachgereicht werden.
Nur Graduierte:
- Exmatrikulationsbescheinigung (kann ggf. nachgereicht werden)
-
Auf welchem Weg müssen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an der eigenen Hochschule beim jeweiligen Erasmus-Beauftragten eingereicht werden. (Ausnahme: Studierende der Leibniz Universität Hannover! Sie reichen die Unterlagen direkt - per E-Mail - bei Frau Haghshenas ein.) Befürworten die jeweiligen Erasmus-Beauftragten der Hochschulen eine Förderung, werden die Dokumente von dort an das Büro für EU-Auslandspraktika an der Leibniz Universität Hannover weitergeleitet.
Die Bewerbungsunterlagen können derzeit auch digital eingereicht werden. Bitte nutzen Sie aus Gründen der Datensicherheit Ihre studentische E-Mailadresse, die Ihnen von Ihrer Hochschule bereitgestellt wird, zur Kommunikation mit dem Büro für EU-Auslandspraktika
-
Muss man die Landessprache beherrschen?
Es wird empfohlen, die Landessprache zu beherrschen oder zumindest vor bzw. während des Aufenthaltes die Grundlagen zu erlernen
Studierende und Graduierte, die über Erasmus+ gefördert werden, müssen die im Learning Agreement eingetragene(n) Arbeitssprache(n) nachweisen, sofern diese nicht Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Ungarisch, Rumänisch, Tschechisch, Dänisch, Griechisch, Portugiesisch, Kroatisch, Bulgarisch, Solvakisch, Finnisch, Schwedisch, Maltesisch, Slowenisch, Irisch, Estnisch, Litauisch und Lettisch ist/sind. In den genannten Sprachen muss nach einer Förderzusage über das Portal Online Linguistic Support (OLS) ein Einstufungstest absolviert werden. Wenn beispielsweise Deutsch als Arbeitssprache eingetragen, das Zielland aber Frankreich ist, würden Sie in Französisch getestet werden. Weitere Informationen dazu unter der Frage Wie kann der Sprachnachweis erbracht werden?.
Bei der Suche nach Institiutionen, an denen Sprachkurse angeboten werden, hilft folgende Suchmaschine.
-
Wie kann der Sprachnachweis erbracht werden?
Anerkannt sind Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate für Sprachkurse an staatlich anerkannten Sprachschulen. In manchen Fällen sind Sprachkurse im Studiengang integriert.
Für Studierende und Graduierte, die über Erasmus+ gefördert werden, sind zwei Online-Sprachtests, jeweils vor Antritt des Praktikums und nach Ende des Praktikums, in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Ungarisch, Finnisch, Kroatisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Tschechisch, Dänisch, Griechisch, Slovakisch, Portugiesisch und Schwedisch obligatorisch, sofern eine dieser Sprachen als Arbeits- oder Landessprache im Learning Agreement eingetragen wurde. Diese Sprachtests werden nach einer Förderzusage über das Portal Online Linguistic Support (OLS) absolviert. Die Ergebnisse der Tests sind nicht ausschlaggebend für das Stipendium, sondern dienen der EU zur Datenerhebung. Informationen dazu finden Sie unter Online Lingustic Support oder direkt beim DAAD.
Wenn Studierende oder Graduierte, die sich für ein Erasmus+ Stipendium bewerben und ein Praktikum antreten, bei dem andere Arbeitssprachen erforderlich sind, muss ein Sprachnachweis in Form eines Sprachzeugnisses oder Zertifikats bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
-
Wer kann zu welchem Zeitpunkt Sprachkurse absolvieren?
Auch wenn man über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt, kann man einen zusätzlichen Sprachkurs (zur Verbesserung oder Auffrischung) vor oder spätestens zu Beginn des Praktikums belegen. Bei der Suche nach Institiutionen, an denen Sprachkurse angeboten werden, hilft folgende Suchmaschine.
Die Sprachkurse sind bei Bedarf eigenständig zu organisieren und sollten unmittelbar vor Antritt des Praktikums im Heimatland oder im Zielland absolviert werden. Praktikumsbegleitende Sprachkurse dürfen nur außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden und sollten unmittelbar nach Praktikumsantritt begonnen werden. Mehr Informationen hierzu unter der Frage Wie kann der Sprachnachweis erbracht werden?.
Studierende und Graduierte, die über Erasmus+ gefördert werden und den Online-Sprachtest zur Beurteilung der Sprachfähigkeit (assessment test) in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Ungarisch, Finnisch, Kroatisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Tschechisch, Dänisch, Griechisch, Slovakisch, Portugiesisch, Maltesisch, Slowenisch, Irisch, Estnisch, Litauisch und Lettisch und Schwedisch absolviert haben, können einen kostenlosen Online-Sprachkurs über das Portal Online Linguistic Support (OLS) absolvieren. Informationen dazu finden Sie unter Online Lingustic Support (OLS) oder direkt beim DAAD.
-
Wann können sich Studierende bewerben, die in einem Bachelor-Studiengang eingeschrieben sind?
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Semesters können Bachelor-Studierende gefördert werden. Die Bewerbung kann schon vorher erfolgen. In Ausnahmefällen ist jedoch auch eine Erasmus+ Förderung während des ersten Studienjahres möglich.
-
Kann man sich während des Praktikums an der Hochschule beurlauben lassen?
Eine Beurlaubung ist auf jeden Fall möglich und aus finanzieller Sicht zu empfehlen. Eine gültige Immatrikulationsbescheinigung ist für den gesamten Praktikumszeitraum einzureichen.
-
Wie kann man einen Praktikumsplatz finden?
Zunächst gilt, dass man sich selbstständig einen geeigneten Praktikumsplatz sucht, aber bei der Suche vom Büro für EU-Auslandspraktika unterstützt werden kann. Eventuell kann zudem der eigene Fachbereich behilflich sein.
Mögliche Praktikumsplätze kann man z.B. in den Suchbörsen Leo-Net Joe und erasmusintern.org finden.
Zusätzlich könnte das Leonardo-Forum hilfreich sein, denn dort können Erfahrungsberichte ehemaliger Praktikant/innen gelesen werden.
Es wird davon abgeraten, Geld für eine Praktikumsvermittlung zu zahlen, da dies meist recht teuer ist und keine Garantie für ein hoch qualifiziertes Praktikum darstellt. Manchmal ist auf den ersten Blick nicht klar, ob eine Gebühr erhoben wird. Fragen Sie zunächst immer nach, ob die angebotenen Dienstleistungen kostenfrei sind.
-
Wie kann man eine Unterkunft im Praktikumsort finden?
Im Leonardo-Forum, in den Erfahrungsberichten und in den Länderinfomappen gibt es einige Hinweise und Internetadressen, die bei der Suche hilfreich sein können.
Viele Stipendiaten/innen nehmen sich vor Ort zunächst ein Zimmer in einer Jugendherberge/ Youth Hostel, um dann eine Wohnung zu suchen.
Des Weiteren gibt es für Erasmus-Stipendiaten/innen die Möglichkeit, in Universitätsstädten um die Einschreibung als Gaststudierende zu bitten, um so einen Platz in einem Studentenwohnheim zu erhalten.
In manchen Fällen bieten auch die Praktikumsunternehmen Hilfe bei der Unterkunftssuche oder stellen sogar Unterkünfte für Praktikant/innen.
ACHTUNG: Wenn Sie eine Unterkunft über Internetportale o.Ä. finden und anmieten: zahlen Sie niemals vorab eine ganze Miete oder Kaution, ohne die Wohnung vor Ort gesehen zu haben! Machen Sie - wenn überhaupt - eine Anzahlung!
-
Was kann man machen, wenn es Probleme während des Praktikums gibt?
Wenn organisatorische Schwierigkeiten auftauchen oder es Probleme mit der Praktikumsstelle gibt, sollte sofort das EU-Büro oder der/die Beauftragte der eigenen Hochschule informiert werden. Wenn keine Lösung des Konflikts erreicht wird, kann versucht werden, schnellstmöglich eine alternative Praktikumsstelle vor Ort zu finden.
Bei fachlichen Hindernissen wird empfohlen, sich an den/die Fachbereichsbetreuer/in zu wenden, die/der im Learning Agreement angegeben ist.
-
Wo kann man den Zwischenbericht abgeben?
Der Zwischenbericht wird von unseren Stipendiaten nach vier Wochen im Leonardo Forum hochgeladen. Bitte nutzen Sie zum Schreiben des Zwischenberichts das im Leonardo Forum zur Verfügung stehende Dokument.
-
Woraus bestehen die vollständigen Abschlussunterlagen?
Die vollständigen Abschlussunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten und müssen spätestens einen Monat nach Beendigung des Praktikums im EU-Büro eingegangen sein:
Für Studierende und Graduierte:
- selbst verfasster Abschlussbericht (3-4 Seiten)
- Fragebogen (Online Participant Report) wird kurz vor Ende des absolvierten Praktikums per Email zugeschickt (Spamordner beachten)
- abschließendes Praktikumszeugnis (Daten müssen mit denen im Vertrag übereinstimmen)
- Ergebnisse der OLS-Tests
- Anerkennungsnachweis
Mehr dazu finden Sie auf der entsprechenden Checkliste:
-
Was ist ein qualifiziertes Praktikumszeugnis und was muss auf jeden Fall darin enthalten sein?
Das abschließene qualifizierte Praktikumszeugnis (Traineeship Certificate) ist als Original auf Firmenpapier (bitte in zweifacher Ausfertigung ausstellen lassen, damit Sie ebenfalls ein Original für Ihre Unterlagen haben) einzureichen und muss mindestens folgende Punkte beinhalten:
- Briefkopf der Firma/Organisation mit Adresse, Telefon, E-Mail, Webseite.
- Dauer des Praktikums: Der genaue Praktikumszeitraum - Tag, Monat, Jahr - muss angegeben werden, beachten Sie bitte die Übereinstimmung mit den Vertragsdaten! Änderungen des Zeitraums müssen vorher mit dem EU-Hochschulbüro abgesprochen werden.
- Hinweise, in welchem Wirtschaftssektor die Einrichtung tätig ist, mit einer kurzen Beschreibung der Einrichtung.
- Detaillierte Programme und Aufgaben, die im Rahmen des Praktikums ausgeführt worden sind.
- Wissen und Kompetenzen, die angeeignet wurden.
- Evaluierung/ Beurteilung der Leistungen (Examples of assessment criteria von der EU: academic skills/expertise, analytical skills, initiative,adaptability, communication skills, teamwork skills, decision-making skills, ICT skills, innovative and creative skills, strategic-organizational skills, foreign language skills, etc.)
- Datum, Name und Unterschrift der verantwortlichen Person in der Praktikumseinrichtung.
Lassen Sie sich mindestens zwei Originale des Zeugnisses ausstellen, damit Sie eine Version behalten und für spätere Bewerbungen nutzen können. Sprechen Sie Ihre/n Tutor/in in der Praktikumseinrichtung frühzeitig vor Beendigung des Praktikums an, damit Ihnen das Zeugnis rechtzeitig vor der Rückreise nach Deutschland ausgestellt werden kann.
Es kommt häufig zu erheblichen Verzögerungen, wenn das Zeugnis rückwirkend aus Deutschland angefordert werden muss. Man sollte sich aus diesem Grund frühzeitig um das Dokument bemühen.
Derzeit akzeptieren wir das Abschlusszeugnis auch in digitaler Form.
-
Wie bekommt man das Erasmus+ Zertifikat?
Das Erasmus+-Zertifikat bescheinigt dem Stipendiaten/der Stipendiatin das erfolgreiche Absolvieren eines Praktikums im Rahmen von Erasmus+. Das EU-Büro versendet das Zertifikat automatisch an die teilnehmende Person, sobald alle Abschlussunterlagen vollständig eingegangen sind. Derzeit werden die Zertifikate per E-Mail verschickt.
Kontaktperson
30167 Hannover