Gesetzliche Unfallversicherung für Studierende

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Gesetzliche Unfallversicherung

Merkblatt: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen
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Die Studierenden sind in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Immatrikulation und erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen.

Versichert sind Unfälle, die sich beispielsweise bei Lehrveranstaltungen, bei der Bibliotheksnutzung, bei Exkursionen oder bei Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung ereignen. Auch der direkte Weg zwischen Hochschule und zu Hause ist versichert.

Bei Auslandsaufenthalten besteht Versicherungsschutz nur, wenn es sich um eine Veranstaltung einer deutschen Hochschule handelt. Hier werden i. d. R. nur Auslandsaufenthalte anerkannt, die von deutschen Hochschulen geleitet und organisiert werden. Nicht versichert sind selbstorganisierte Auslandsaufenthalte, auch wenn sie von der deutschen Hochschule unterstützt und beispielsweise für die Fertigstellung einer Examensarbeit als notwendig angesehen werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich i. d. R. auch nicht auf prüfungsvorbereitende Tätigkeiten außerhalb der Hochschule und auf Praktika. Studierende, die ein Praktikum absolvieren, sind meistens über die Unfallversicherung des Betriebes bzw. der Einrichtung, in der sie tätig werden, abgesichert. Dies sollte aber vor Aufnahme des Praktikums geklärt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch darüber gesprochen werden, ob Schäden, die eine Praktikantin / ein Praktikant verursacht, von dem Betrieb bzw. von der Einrichtung getragen werden. Ist dies nicht der Fall, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung bzw. einer zeitlich befristeten Berufshaftpflichtversicherung anzuraten.

Vorgehensweise bei Unfällen

Wenn sich im Bereich der Hochschule ein Unfall ereignet hat, muss er unverzüglich dem Immatrikulationsamt gemeldet werden!

Bitte füllen Sie die Unfallanzeige (PDF auf dieser Seite zum Download) ausführlich aus und senden diese an das Immatrikulationsamt (Welfengarten 1, 30167 Hannover) oder geben diese im ServiceCenter ab oder schicken die eingescannten Unterlagen per E-Mail an die folgende Adresse:

Formular: Unfallanzeige
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Benötigte Unterlagen (zusätzlich zur Unfallanzeige)

  • Immatrikulationsbescheinigung
    • Es wird eine Immatrikulationsbescheinigung aus dem Semester benötigt in dem sich der Unfall ereignet hat.

  • Rechnungen
    • Liegen Ihnen Rechnungen, der durch den Unfall entstandenen Kosten oder Arztberichte vor, so wird darum geben diese in Kopie mit einzureichen.
  • Wegeunfall ?
    • Sollte es sich bei dem Unfall um einen Wegeunfall handeln ( auf dem Weg zur Universität/ von der Universität zurück zum Wohnort/ auf dem Campusgelände), dann wird zusätzlich zur Unfallanzeige das ausgefüllte Formular für Wegeunfälle benötigt.
Formular: Wegeunfälle
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  • Unfall beim Hochschulsport ?
    • Hat sich der Unfall bei einer Veranstaltung des Hochschulsports ereignet, reichen Sie bitte zusätzlich zur Unfallanzeige das ausgefüllte Formular für den Hochschulsport ein (zunächst beim Zentrum für Hochschulsport, Am Moritzwinkel 6, 30167 Hannover).

Unfälle, die sich im Rahmen des Sportstudiums ereignet haben, sind nur mit Unfallanzeige und Immatrikulationsbescheinigung anzuzeigen. In diesem Fall wird das Formular für den Hochschulsport nicht benötigt.

Formular: Unfälle beim Hochschulsport
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Noch Fragen?

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Vorgehensweise bei Unfällen im Rahmen des Studiums haben, kontaktieren Sie bitte unsere Servicehotline unter 0511-762 2020 oder schreiben Sie eine E-mail an studium@uni-hannover.de.

Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:

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