Wenn Sie den Studiengang wechseln wollen (z.B. von Architektur B.Sc. zu Politikwissenschaften B.A.), spricht man von einem Studiengangswechsel. Möchten Sie innerhalb eines 2-Fächer-Bachelors ein einzelnes Fach wechseln, liegt ein Fachwechsel vor.
Wie kann ich meinen Studiengang oder mein Fach wechseln?
Für den Studiengangs- oder Fachwechsel müssen Sie sich zu den regulären Bewerbungsfristen erneut bewerben. Ist der neue Studiengang zulassungsfrei, ist der Wechsel problemlos möglich. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen nehmen Sie wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber an dem Auswahlverfahren teil. Eine einfache Umschreibung aufgrund der bereits vorhandenen Immatrikulation ist leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie zur Bewerbung erneut das Onlineportal.
Erst wenn Sie in dem Auswahlverfahren für den neuen Studiengang einen Studienplatz bekommen, kann die Umschreibung erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben Sie in dem zuerst gewählten Studiengang eingeschrieben und melden sich regulär zurück. Sollte der Wechsel nicht möglich sein und wollen Sie dann nicht weiter studieren, können Sie sich noch bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren.
Fachwechsel im 2-Fächer-Bachelor
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Fächerübergreifender Bachelor (FüBa)
Studierende, die an der Leibniz Universität Hannover für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang immatrikuliert sind und sich für ein anderes Major- oder Minorfach bewerben möchten, müssen sich online bewerben. In der Onlinebewerbung ist das Fach, das im Folgesemester weiter studiert werden soll und das neu gewählte Fach, einzugeben.
Studierende, die an der Leibniz Universität Hannover für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang immatrikuliert sind und Major- oder Minorfach tauschen möchten, müssen einen Antrag auf Tausch von Major- und Minorfach im Füba per Mail an Tausch-Major-Minor@zuv.uni-hannover.de einreichen.
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Bachelor Technical Education (TE)
Studierende, die an der Leibniz Universität Hannover für den Bachelorstudiengang Technical Education immatrikuliert sind und sich für eine andere berufliche Fachrichtung oder ein anderes Unterrichtsfach bewerben möchten, müssen sich online bewerben. In der Onlinebewerbung ist die berufliche Fachrichtung bzw. das Unterrichtsfach, das im Folgesemester weiter studiert werden soll und das neu gewählte Fach, einzugeben.
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Bachelor Sonderpädagogik (SoPä)
Studierende, die an der Leibniz Universität Hannover für den Bachelorstudiengang Sonderpädagogik immatrikuliert sind und sich für ein anderes Zweitfach bewerben möchten, müssen einen Antrag auf Änderung des Zweitfachs im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik per Mail an studium@uni-hannover.de einreichen.
Häufig gestellte Fragen
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gelten die regulären Bewerbungsfristen. Für Bachelorbewerbungen gilt:
- 15.07. für zulassungsbeschränkte Studiengänge
- 30.09. für zulassungsfreie Studiengänge (zum Sommersemester ist nur eine Einschreibung für die B.Sc.-Studiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenbau, Nachhaltige Ingenieurwissenschaft und Produktion und Logistik möglich)
Für Masterbewerbungen kann sich die Frist nach Studiengang bzw. Bewerber*innengruppe (Bewerber*innen aus EU und Nicht-EU-Ländern) unterscheiden. Welche Frist für Sie gilt, können Sie hier entnehmen: Bewerbungsfristen für Masterstudiengänge
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Muss ich mich erst exmatrikulieren, um einen Studiengangs- oder Fachwechsel zu beantragen?
Nein, Sie können sich für einen neuen Studiengang bewerben, auch wenn Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind.
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Welche Leistungen werden mir bei einem Studiengangs- oder Fachwechsel angerechnet?
Wenn Sie sich Studienleistungen aus einem bisherigen Studium anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die Fakultät.
Zuständig für die Anerkennung in 2-Fächer-Bachelorstudiengängen ist in der Regel die Fachstudienberatung.
Für die Anerkennung bei 1-Fach Bachelorstudiengängen oder Masterstudiengängen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss.
(Die richtige Ansprechperson finden Sie nach Studiengang geordnet unter Prüfungsinfos und Fachberatung.)Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn die bisher erbrachten Leistungen mit den im neuen Studiengang zu erbringenden Leistungen als gleichwertig bewertet werden.
Sofern Sie durch die Anerkennung von Leistungen in ein höheres Semester eingestuft werden sollten, können Sie sich als Studienfortsetzer oder Studienfortsetzerin direkt in das entsprechend höhere Semester bewerben. In diesem Fall spricht man von einem Quereinstieg.
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Was sollte ich noch bedenken?
Ein Studiengangs- oder Fachwechsel kann Auswirkungen auf den Erhalt von BAFöG haben, insbesondere wenn er nach dem zweiten Fachsemester erfolgt. Kontaktieren Sie deshalb auf jeden Fall vor einem Wechsel die BAFöG-Beratung des Studentenwerks.
Beachten Sie darüber hinaus die Regelungen zu den Langzeitstudiengebühren in Niedersachsen.
Zur Individuellen Beratung können Sie sich gerne persönlich an die Zentrale Studienberatung wenden.
Darüber hinaus gibt es für Studierende, die an Ihrem Studium zweifeln, in jedem Semester die Veranstaltung Zweifel am Studium.
Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:
Welfengarten 1
30167 Hannover
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