Hochschulwechsel: Bewerbung in ein höheres Semester

Weiße Turnschuhspitzen auf rotem Teppich Weiße Turnschuhspitzen auf rotem Teppich Weiße Turnschuhspitzen auf rotem Teppich © Christian Chen / Unsplash

Sie haben bereits ein Studium begonnen und möchten es an der Leibniz Universität Hannover fortsetzen? Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Hochschulwechsel achten sollten:

Wie und wann bewerbe ich mich bei einem Orts- oder Hochschulwechsel?

Wenn Sie beim Hochschulwechsel im selben Studiengang (selber Name, selber Abschluss) studieren wollen, bewerben Sie sich direkt für das nächsthöhere Semester. Sollte der Studiengangsname oder der Abschluss abweichen (z.B. von Lehramt Grundschule zu Lehramt Gymnasium), benötigen Sie zuerst eine Einstufung durch die neue Fakultät. Hierbei werden zuerst die bereits absolvierten Leistungen geprüft und entschieden, in welchem Semester Sie an der LUH Ihr Studium fortsetzen können. Im Zweifelsfalle erkundigen Sie sich bei den zuständigen Ansprechpersonen, ob eine Einstufung erforderlich ist.

Die Einstufung nimmt für 1-Fach-Bachelorstudiengänge in der Regel die/der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses vor. Für eine Einstufung in einen 2-Fächer-Bachelorstudiengang hingegen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung. Alle Ansprechpersonen zur Einstufung in ein höheres Semester finden Sie in der Rubrik Prüfungsinfos und Fachberatung.

Nach der Einstufung durch die Fakultät bewerben Sie sich als "Studienfortsetzerin" oder „Studienfortsetzer“ über das Onlinebewerbungsportal in das entsprechende Fachsemester. Zusätzlich reichen Sie bitte das Dokument 'Studienfortsetzungsblatt' mit ein. In zulassungsbeschränkten Fächern ("NC-Fächer") ist eine Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15.01. bzw. zum Wintersemester bis zum 15.07. des Jahres möglich. Für freie Studiengänge können Sie sich zum Sommersemester bis zum 31.03. und zum Wintersemester 30.09. des Jahres einschreiben.  

Bitte beachten Sie:

Ist ein Studiengang im ersten Semester zulassungsbeschränkt, so gilt dies in der Regel auch für die höheren Fachsemester. Hier können Sie nur einen Studienplatz erhalten, wenn es in diesem Semester freie Kapazitäten gibt, bspw. durch den Weggang von Studierenden. 


Es besteht also das Risiko, dass Sie trotz der Berechtigung, in einem höheren Semester studieren zu können, keinen Studienplatz erhalten. Da die Zahl der gegebenenfalls frei gewordenen Studienplätze erst nach Ablauf der Rückmeldefrist ermittelt werden kann, werden die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erst Anfang März beziehungsweise Anfang September versendet.


In freien Studiengängen gibt es eine derartige Beschränkung der Studienplätze nicht.
Die Exmatrikulation im alten Studiengang, bzw. an der alten Hochschule, wird erst für die Immatrikulation im neuen Studiengang erforderlich.

Ich möchte mein Studium an der Leibniz Universität Hannover fortsetzen.

Werden meine bisher erbrachten Leistungen angerechnet?

Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrer vorherigen Hochschule werden an der Leibniz Universität Hannover anerkannt, wenn diese als gleichwertig mit den an der LUH zu erbringenden Leistungen bewertet werden, z.B. in Bezug auf Inhalt und Umfang.
Die Anerkennung der Leistungen nimmt für 1-Fach-Bachelorstudiengänge in der Regel die/der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses vor. Für eine Einstufung in einen 2-Fächer-Bachelorstudiengang hingegen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Alle Ansprechpersonen finden Sie in der Rubrik Prüfungsinfos und Fachberatung

Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:

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