Gutachten zum Fall Helmut Kentler

Dr. Teresa Nentwig hat im Auftrag der Leibniz Universität das Wirken des umstrittenen Wissenschaftlers untersucht

Die Hochschulleitung der Leibniz Universität Hannover hat im Jahr 2018 einen Auftrag für ein Gutachten über das Wirken des Psychologen und Professors für Sozialpädagogik Helmut Kentler an der ehemaligen Technischen Universität Hannover an Dr. Teresa Nentwig (Universität Göttingen) vergeben. Ziel war es, Kentlers Schaffen an der Universität, aber auch die Rolle seines wissenschaftlichen Umfeldes detailliert aufzuarbeiten. Dr. Teresa Nentwig hat ihre Ergebnisse im Vortrag „Zwischen Lehrveranstaltungen, Gutachten und Medienauftritten: Helmut Kentlers Wirken an der Universität Hannover (1976-1996)“ vorgestellt. Interessierte können das Gutachten auf der folgenden Seite herunterladen: www.uni-hannover.de/de/universitaet/profil/geschichte/kentler/

Der inzwischen verstorbene Kentler war bis 1996 Professor an der Universität Hannover und hat sich in einer inakzeptablen Weise wissenschaftlich geäußert beziehungsweise Forschung betrieben. Teresa Nentwig hatte sich bereits im Projekt „Die Rolle des Sexualwissenschaftlers im Pädosexualitätsdiskurs – Zum Beispiel: Helmut Kentler“ mit dem Thema beschäftigt.  

Kentler steht vor allem durch die Verharmlosung von Pädosexualität in der Kritik. In der Zeit vor seinem Wirken an der Universität Hannover hatte er unter anderem an einem wissenschaftlichen Experiment mitgewirkt, bei dem in Berlin Pflegekinder bei pädophilen Männern untergebracht wurden. Die LUH hat sich deutlich von Helmut Kentler distanziert. Universitätspräsident Prof. Dr. Volker Epping erläutert: „Die Leibniz Universität Hannover hat bereits in 2018 ganz klar Position bezogen. Wir verurteilen Kentlers inakzeptable Thesen zur Verharmlosung der Pädophilie. Schockierend ist, dass sich seinerzeit Exekutive und Judikative von den Auftragsgutachten für die Berliner Senatsverwaltung haben vereinnahmen lassen, die zur Einrichtung von Pflegestellen bei pädophilen Männern führten. Wir distanzieren uns von seinen Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis. Und wir haben – auch mit dem Auftrag für dieses Gutachten – viele Jahre später das Notwendige geleistet, um diesen Fall aufzuarbeiten.“