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Informationen für russische Staatsangehörige zum Studium an der LUH

Informationen für russische Staatsangehörige zum Studium an der LUH

Liebe russische Studierende,

im Moment kursieren viele Informationen in den sozialen Medien, die Ihren Aufenthalt als russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland und an der Leibniz Universität Hannover betreffen. Viele dieser Informationen entsprechen NICHT der Wahrheit. Daher möchte das Hochschulbüro für Internationales wie folgt informieren:

Es stimmt, dass Deutschland seine Beziehungen zu Russland "einfriert". Diese Einschränkungen betreffen aber NICHT russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich in Deutschland aufhalten und einen Aufenthaltstitel für Deutschland haben.

Das bedeutet:

  • Studierende der LUH können sich aktuell nicht für ein Auslandssemester in Russland bewerben.
  • Studierende der LUH, die für ein Austauschsemester bereits in Russland sind, können entscheiden, ob Sie weiterhin in Russland bleiben und ihr Auslandssemester dort zu Ende führen oder ob sie zurück nach Deutschland kommen möchten. Die Leibniz Universität Hannover empfiehlt dringend, nach Deutschland zurückzukehren.
  • Russische Studierende, die momentan im Studienkolleg sind oder ein Studium an der LUH (Bachelor, Master oder Promotion) bereits begonnen haben, können ihr Studium ganz normal fortführen. Sie werden NICHT aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit exmatrikuliert.  
  • Russische Studierende, die sich in Deutschland aufhalten und ein weiterführendes Studium an der LUH machen möchten, können sich wie gewohnt bewerben und werden auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit nicht benachteiligt. Dies bedeutet ganz konkret:
    • Studienkollegiaten können sich für ein Bachelorstudium an der LUH bewerben.
    • Bachelorstudierende können sich für ein Masterstudium an der LUH bewerben.
    • Masterstudierende können sich für eine Promotion an der LUH bewerben.

Für Ihren Aufenthalt in Hannover bedeutet das:

  • Russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden nicht aus Deutschland ausgewiesen, sondern können wie gewohnt einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.
  • Sollten Sie ein Stipendium vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) für Ihren Aufenthalt erhalten, wird die Auszahlung fortgesetzt.

 
Bei Fragen, Unsicherheiten oder Schwierigkeiten können Sie sich gern an das Hochschulbüro für Internationales wenden.

Ansprechpartner für Studierende:

Ludolf von Dassel
Ludolf.vondassel@zuv.uni-hannover.de
+49 511 762 3964

Ansprechpartnerin für Forschende:

Manuela Schimmels
Manuela.schimmels@zuv.uni-hannover.de
+49 511 762 17661


Mit freundlichen Grüßen
das Hochschulbüro für Internationales