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FAQ zu den Auswirkungen des Ukrainekriegs

Informationen zu den Auswirkungen des Ukrainekriegs

Die Hochschulleitung der Leibniz Universität Hannover (LUH) ist zutiefst entsetzt über den Krieg in der Ukraine, einem souveränen Staat in Europa. Sie teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der russische Angriff auf die Ukraine ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Krise hat auch ganz konkrete Auswirkungen auf die LUH, ihre Studierenden, Lehrenden und Forschenden. Die Universitätsleitung informiert die Studierenden und Beschäftigten anlassbezogen per E-Mail und bittet sie, sich zusätzlich auf dieser Webseite auf dem Laufenden zu halten.

Häufig gestellte Fragen

1. Studium

2. Forschung

  • 2.1 Was gilt für Kooperationen mit russischen Einrichtungen?

    Das Präsidium hat beschlossen, alle Kooperationen mit Russland bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Sämtliche Aktivitäten mit Russland, die institutionellen und strategischen Verbindungen mit russischen Einrichtungen, werden bis auf Weiteres eingestellt. Dies betrifft Forschung und Lehre. Alle gemeinsamen sichtbaren Aktivitäten wie Workshops, Tagungen oder ähnliche Treffen – auch virtueller Art – werden abgesagt. Neue gemeinsame Projekte werden nicht begonnen.

    Konkret betroffen ist die strategische Partnerschaft mit der Peter the Great St. Petersburg Polytechnic University.

    Außerdem wird die LUH jegliche Finanztransferaktivitäten mit russischen Lehr- und Forschungseinrichtungen einstellen. Mitglieder der LUH, die aktive und von Dritten geförderte Kooperationen mit Russland haben, sind aufgefordert, sich mit dem jeweiligen Mittelgeber in Verbindung zu setzen.

    Die Hochschulleitung weist darauf hin, dass die weitere Pflege persönlicher Kontakte zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beider Länder wünschenswert und im Sinn einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit gewollt ist.

  • 2.1.1 Was gilt für bereits eingereichte Publikationen mit russischen Partnern?

    Die Hochschulleitung empfiehlt das folgende Vorgehen:

    • Ein zwar begonnenes, aber noch nicht abgeschlossenes Publikationsprojekt (also z.B. ein schon im Review befindlicher Journal-Beitrag) mit einem Partner in Russland kann grundsätzlich noch zu Ende gebracht werden.
    • Es sollen keine gemeinsamen Arbeiten publiziert werden, die in einem sensiblen Bereich stattfinden (z.B. Technologie, die unter Dual Use-Kriterien stehen könnte).
    • Ein gemeinsames Publikationsprojekt bzw. ein gemeinsamer Auftritt bei einer Konferenz, die noch nicht stattgefunden hat, soll vermieden werden.
    • Es sollen keine neuen Publikationsprojekte mit Partnern in Russland begonnen werden.
  • 2.2 Welche Möglichkeiten gibt es, ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der LUH aufzunehmen?

    Stiftungen und Fördereinrichtungen schaffen aktuell Angebote für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine. Gastgebende Forschende an der LUH können bei der Beantragung von Förderungen Unterstützung im Hochschulbüro für Internationales erhalten (Kontakt: Manuela Schimmels).

    Alexander von Humboldt-Stiftung: Philipp Schwartz-Initiative

    Deutsche Forschungsgemeinschaft: Walter Benjamin-Programm, Öffnung für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine und aus Russland

    Fakultät für Maschinenbau der LUH: Unterstützungsfonds für ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Förderung für Forschende aus den Bereichen Mechanical, Biomedical, Industrial, Chemical, Aeronautical, Metallurgical und Mechatronical Engineering oder verwandten Disziplinen. Kontakt: Dr. Sarah Engelmann.

    Deutscher Akademischer Austauschdienst: Hilde-Domin Programm, Förderprogramm für gefährdete Promovierende

    Erasmus+: Studierende und Beschäftigte, die an einer ukrainischen Hochschule eingeschrieben sind oder arbeiten, können für ihren Aufenthalt in Deutschland eine Förderung über Erasmus beantragen. Kontakt: Andree Klann

  • 2.2.1. Ich möchte geflüchtete Forschende unterstützen und Ihnen eine Forschungsmöglichkeit an der LUH anbieten – wie kann eine Kontaktvermittlung erfolgen?

    Hier finden Sie Profildaten von Forschenden (Promovierenden und Postdocs) aus der Ukraine, die flüchten müssen, aber auch aus Russland, die dort um ihr Leben fürchten, weil sie sich für Frieden und gegen den Krieg in die Ukraine positioniert haben, und die eine Möglichkeit suchen, in Deutschland weiter zu forschen.

    Zum Schutz der Anfragenden wurden die Daten anonymisiert. Falls Sie mehr Informationen zu einen dieser Forschenden erhalten möchten, wenden Sie sich an das Hochschulbüro für Internationales (welcome-centre@zuv.uni-hannover.de).

  • 2.2.2 Was muss berücksichtigt werden, wenn geflüchtete Forschende an der LUH arbeiten?

    Versicherungsschutz bei Unfällen:

    Alle Mitglieder der Leibniz Universität Hannover sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Darüber werden Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, die im Rahmen der Tätigkeiten an der Universität entstanden sind, abgedeckt.

    Geflüchtete Forschende, die einen Arbeitsvertrag erhalten, sind als Arbeitnehmer über die LUH unfallversichert.

    Der Versicherungsschutz beginnt

    • bei Forschenden, die eine Einstellung bekommen: am ersten Tag des Arbeitsvertrags,
    • für Forschende, die ihren Aufenthalt selbst oder über ein Stipendium finanzieren:Bei Postdocs an dem ausgewählten Tag in der Meldung an das Dezernat 2
      • Bei Promovierenden mit der abgeschlossenen Einschreibung beim Immatrikulationsamt. Um dadurch möglicherweise entstehende Versicherungslücken zu schließen und den Promovierenden zu ermöglichen, ihre Tätigkeiten am Institut sofort aufzunehmen, kann eine Meldung an das Dezernat 2 erfolgen.
      • Der Aufenthalt ist vor Beginn der Tätigkeit durch das Institut im Dezernat 2 mit diesem Antrag anzuzeigen.

    Ansprechpartnerin für die Zustimmung zum Aufenthalt auswärtiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist:

    Dezernat 2
    Anke Giltmann
    Telefon: 0511 762 19772
    E-Mail: anke.giltmann@zuv.uni-hannover.de 

  • 2.3 Ich bin aus der Ukraine oder aus Russland geflüchtet und möchte an der LUH weiter forschen, an wen kann ich mich wenden?

    Um an einer Universität in Deutschland zu promovieren oder zu forschen, wird die Zustimmung eines Betreuers oder Gastgebers benötigt. Das Hochschulbüro für Internationales der LUH versucht, Forschende, die aus der Ukraine wegen des Kriegs geflüchtet sind oder die in Russland aufgrund der politischen Situation gefährdet sind und flüchten müssen und die an der LUH weiter forschen möchten, bei der Kontaktaufnahme zu unterstützen. Anmeldeformular

    Eine erfolgreiche Kontaktvermittlung kann NICHT versprochen werden und diese ist mit KEINERLEI finanzieller Unterstützung für die Durchführung der Forschung (Stelle oder Stipendium) verknüpft.

  • 2.4 Sind Dienstreisen nach Russland, in die Ukraine oder nach Belarus möglich?

    Nein, Dienstreisen in die Ukraine, nach Russland oder nach Belarus sind für LUH-Mitglieder bis auf Weiteres nicht gestattet, da die Sicherheit der Reisenden nicht gewährleistet ist. Bereits erteilte Dienstreisegenehmigungen sind widerrufen.

3. Beratung und Unterstützung

Ansprechpersonen an der LUH

Für Studierende

Ludolf von Dassel
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
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030
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
030

Für Forschende

Manuela Schimmels
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
031
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
031

Für Medienanfragen

Mechtild Freiin von Münchhausen
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum