31.03.2022 Versicherungsschutz für geflüchtete Forschende an der LUH (FAQ 2.2.2)Informationen für geflüchtete …
Informationen zum Ukrainekrieg
Die Hochschulleitung der Leibniz Universität Hannover (LUH) ist zutiefst entsetzt über den Krieg in der Ukraine, einem souveränen Staat in Europa. Sie teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der russische Angriff auf die Ukraine ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Krise hat auch ganz konkrete Auswirkungen auf die LUH, ihre Studierenden, Lehrenden und Forschenden. Die Universitätsleitung informiert die Studierenden und Beschäftigten anlassbezogen per E-Mail und bittet sie, sich zusätzlich auf dieser Webseite auf dem Laufenden zu halten.
AKTUELLE MELDUNGEN
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
1. Studium
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1.1 Ich bin als deutscher Studierender in einem der betroffenen Länder – was gilt für mich?
Es befinden sich zurzeit keine Studierenden der LUH für Studienaufenthalte in der Ukraine oder in Belarus.
Studierende, die sich zurzeit in Russland befinden, können, soweit die Sicherheitslage dies zulässt, ihre Studienangebote wie geplant abschließen. Die LUH unterstützt aber auch einen Abbruch des Aufenthaltes. Das Hochschulbüro für Internationales und die jeweiligen Studiendekanate beraten Studierende der LUH, die sich in Russland aufhalten oder in den betroffenen Studienangeboten der LUH immatrikuliert sind. Die LUH empfiehlt dringend, nach Deutschland zurückzukehren.
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1.1.1 Ich studiere im Double-Degree-Programm „International Mechatronics“ – welche Auswirkungen ergeben sich für mich?
Das Präsidium hat beschlossen, alle Kooperationen mit Russland bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Konkret betroffen ist die strategische Partnerschaft mit der Peter the Great St. Petersburg Polytechnic University, in deren Rahmen der Double-Degree-Studiengang „International Mechatronics“ angeboten wird.
Alle LUH-Studierenden, die in das Double-Degree-Programm eingeschrieben sind, erhalten als Abschluss ein Single Degree der LUH. Studierende des Double-Degree-Programms, die an der Universität in St. Petersburg eingeschrieben sind, können nicht mehr an die LUH wechseln.
Eine neue Einschreibung in den Studiengang ist bis auf Weiteres nicht möglich. Bereits begonnene Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an der LUH werden nicht mehr wei-tergeführt.
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1.1.2 Ich studiere im Triple-Degree-Programm „Energy Technology“ – welche Auswirkungen ergeben sich für mich?
Das Präsidium hat beschlossen, alle Kooperationen mit Russland bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Konkret betroffen ist die strategische Partnerschaft mit der Peter the Great St. Petersburg Polytechnic University, in deren Rahmen der Triple-Degree-Studiengang "Energy Technology" angeboten wird.
Alle LUH-Studierenden, die in das Triple-Degree-Programm eingeschrieben sind, erhalten als Abschluss ein Double Degree der LUH und der finnischen Partneruniversität in Lappeenranta. Studierende des Triple-Degree-Programms, die an der Universität in St. Petersburg eingeschrieben sind, können nicht mehr an die LUH wechseln.
Eine neue Einschreibung in den Studiengang ist bis auf Weiteres nicht möglich. Bereits begonnene Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an der LUH werden nicht mehr weitergeführt.
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1.1.3 Ich absolviere das Austauschprogramm mit der Staatlichen Lomonossow-Universität Moskau an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät - welche Auswirkungen ergeben sich für mich?
Studierende in diesem Austauschprogramm erhalten nach ihrer Rückkehr aus Moskau im Rahmen des Learning Agreements ihre in Russland absolvierten Leistungen anerkannt, da sie an der LUH eingeschrieben sind.
Kontakt: Auslandsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
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1.1.4 Ich möchte einen Studienaufenthalt in Russland absolvieren – ist das aktuell möglich?
Nein, Studierende der LUH können sich aktuell nicht für ein Auslandssemester in Russland bewerben.
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1.2 Ich habe die russische Staatsbürgerschaft – was bedeutet das für mein Studium an der LUH?
Deutschland friert seine Beziehungen zu Russland ein – diese Einschränkungen betreffen aber explizit nicht russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die sich aktuell in Deutschland aufhalten und hier einen Aufenthaltstitel haben.
Das bedeutet:
- Russische Studierende, die momentan im Studienkolleg sind oder ein Studium an der LUH (Bachelor, Master oder Promotion) bereits begonnen haben, können ihr Studium ganz normal fortführen. Sie werden NICHT aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit exmatrikuliert.
- Russische Studierende, die sich in Deutschland aufhalten und ein weiterführendes Studium an der LUH machen möchten, können sich wie gewohnt bewerben und werden auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit nicht benachteiligt. Dies bedeutet ganz konkret:
- Studienkollegiaten können sich für ein Bachelorstudium an der LUH bewerben.
- Bachelorstudierende können sich für ein Masterstudium an der LUH bewerben.
- Masterstudierende können sich für eine Promotion an der LUH bewerben.
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1.2.1 Ich habe die russische Staatsbürgerschaft; kann ich mich auf eine Förderung durch den DAAD für mein Studium an der LUH bewerben?
Bei russischen Studierenden, die bereits in Deutschland sind und eine Förderung vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhalten, wird die Auszahlung fortgesetzt.
Der DAAD vergibt weiterhin individuelle Stipendienprogramme für russische Studierende und Promovierende, die ihr Studium in Deutschland absolvieren möchten. Mehr Informationen
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1.2.2 Ich komme aus Russland und möchte ein Studienaufenthalt an der LUH absolvieren – ist das aktuell möglich?
Austauschstudierende, die an einer russischen Partneruniversität studieren und bereits für das Sommersemester 2022 nominiert und angenommen worden sind, können – sofern eine Einreise möglich ist – ihren Studienaufenthalt an der LUH wie geplant absolvieren.
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1.3 Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und möchte an der LUH studieren. Welche Förderungen gibt es?
Gefährdete Studierende können sich für eine Förderung beim Hilde Domin-Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes bewerben. Die Nominierung erfolgt durch das Hochschulbüro für Internationales. (Kontakt: Ludolf von Dassel)
2. Forschung
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2.1 Was gilt für Kooperationen mit russischen Einrichtungen?
Das Präsidium hat beschlossen, alle Kooperationen mit Russland bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Sämtliche Aktivitäten mit Russland, die institutionellen und strategischen Verbindungen mit russischen Einrichtungen, werden bis auf Weiteres eingestellt. Dies betrifft Forschung und Lehre. Alle gemeinsamen sichtbaren Aktivitäten wie Workshops, Tagungen oder ähnliche Treffen – auch virtueller Art – werden abgesagt. Neue gemeinsame Projekte werden nicht begonnen.
Konkret betroffen ist die strategische Partnerschaft mit der Peter the Great St. Petersburg Polytechnic University.
Außerdem wird die LUH jegliche Finanztransferaktivitäten mit russischen Lehr- und Forschungseinrichtungen einstellen. Mitglieder der LUH, die aktive und von Dritten geförderte Kooperationen mit Russland haben, sind aufgefordert, sich mit dem jeweiligen Mittelgeber in Verbindung zu setzen.
Die Hochschulleitung weist darauf hin, dass die weitere Pflege persönlicher Kontakte zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beider Länder wünschenswert und im Sinn einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit gewollt ist.
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2.1.1 Was gilt für bereits eingereichte Publikationen mit russischen Partnern?
Die Hochschulleitung empfiehlt das folgende Vorgehen:
- Ein zwar begonnenes, aber noch nicht abgeschlossenes Publikationsprojekt (also z.B. ein schon im Review befindlicher Journal-Beitrag) mit einem Partner in Russland kann grundsätzlich noch zu Ende gebracht werden.
- Es sollen keine gemeinsamen Arbeiten publiziert werden, die in einem sensiblen Bereich stattfinden (z.B. Technologie, die unter Dual Use-Kriterien stehen könnte).
- Ein gemeinsames Publikationsprojekt bzw. ein gemeinsamer Auftritt bei einer Konferenz, die noch nicht stattgefunden hat, soll vermieden werden.
- Es sollen keine neuen Publikationsprojekte mit Partnern in Russland begonnen werden.
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2.2 Welche Möglichkeiten gibt es, ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der LUH aufzunehmen?
Stiftungen und Fördereinrichtungen schaffen aktuell Angebote für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine. Gastgebende Forschende an der LUH können bei der Beantragung von Förderungen Unterstützung im Hochschulbüro für Internationales erhalten (Kontakt: Manuela Schimmels).
Deutsche Forschungsgemeinschaft: Walter Benjamin-Programm, Öffnung für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine und aus Russland
Fakultät für Maschinenbau der LUH: Unterstützungsfonds für ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Förderung für Forschende aus den Bereichen Mechanical, Biomedical, Industrial, Chemical, Aeronautical, Metallurgical und Mechatronical Engineering oder verwandten Disziplinen. Kontakt Dr. Sarah Engelmann (engelmann@maschinenbau.uni-hannover.de).
Deutscher Akademischer Austauschdienst: Hilde-Domin Programm, Förderprogramm für gefährdete Promovierende
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2.2.1. Ich möchte geflüchtete Forschende unterstützen und Ihnen eine Forschungsmöglichkeit an der LUH anbieten – wie kann eine Kontaktvermittlung erfolgen?
Hier finden Sie Profildaten von Forschenden (Promovierenden und Postdocs) aus der Ukraine, die flüchten müssen, aber auch aus Russland, die dort um ihr Leben fürchten, weil sie sich für Frieden und gegen den Krieg in die Ukraine positioniert haben, und die eine Möglichkeit suchen, in Deutschland weiter zu forschen.
Zum Schutz der Anfragenden wurden die Daten anonymisiert. Falls Sie mehr Informationen zu einen dieser Forschenden erhalten möchten, wenden Sie sich an das Hochschulbüro für Internationales (welcome-centre@zuv.uni-hannover.de).
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2.2.2 Was muss berücksichtigt werden, wenn geflüchtete Forschende an der LUH arbeiten?
Versicherungsschutz bei Unfällen:
Alle Mitglieder der Leibniz Universität Hannover sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Darüber werden Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, die im Rahmen der Tätigkeiten an der Universität entstanden sind, abgedeckt.
Geflüchtete Forschende, die einen Arbeitsvertrag erhalten, sind als Arbeitnehmer über die LUH unfallversichert.
Der Versicherungsschutz beginnt
- bei Forschenden, die eine Einstellung bekommen: am ersten Tag des Arbeitsvertrags,
- für Forschende, die ihren Aufenthalt selbst oder über ein Stipendium finanzieren:Bei Postdocs an dem ausgewählten Tag in der Meldung an das Dezernat 2
- Bei Promovierenden mit der abgeschlossenen Einschreibung beim Immatrikulationsamt. Um dadurch möglicherweise entstehende Versicherungslücken zu schließen und den Promovierenden zu ermöglichen, ihre Tätigkeiten am Institut sofort aufzunehmen, kann eine Meldung an das Dezernat 2 erfolgen.
- Der Aufenthalt ist vor Beginn der Tätigkeit durch das Institut im Dezernat 2 mit diesem Antrag anzuzeigen.
Ansprechpartnerin für die Zustimmung zum Aufenthalt auswärtiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist:
Dezernat 2
Anke Giltmann
Telefon: 0511 762 19772
E-Mail: anke.giltmann@zuv.uni-hannover.de -
2.3 Ich bin aus der Ukraine oder aus Russland geflüchtet und möchte an der LUH weiter forschen, an wen kann ich mich wenden?
Um an einer Universität in Deutschland zu promovieren oder zu forschen, wird die Zustimmung eines Betreuers oder Gastgebers benötigt. Das Hochschulbüro für Internationales der LUH versucht, Forschenden, die aus der Ukraine wegen des Kriegs geflüchtet sind oder die in Russland aufgrund der politischen Situation gefährdet sind und flüchten müssen und die an der LUH weiter forschen möchten, bei der Kontaktaufnahme zu unterstützen. Anmeldeformular
Eine erfolgreiche Kontaktvermittlung kann NICHT versprochen werden und diese ist mit KEINERLEI finanzieller Unterstützung für die Durchführung der Forschung (Stelle oder Stipendium) verknüpft.
Außerdem bietet die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät drei Forschenden Unterstützung bei der Antragstellung für das Förderprogramm der VolkswagenStiftung. Weitere Informationen
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2.5 Sind Dienstreisen nach Russland, in die Ukraine oder nach Belarus möglich?
Nein, Dienstreisen in die Ukraine, nach Russland oder nach Belarus sind für LUH-Mitglieder bis auf Weiteres nicht gestattet, da die Sicherheit der Reisenden nicht gewährleistet ist. Bereits erteilte Dienstreisegenehmigungen sind widerrufen.
3. Beratung und Unterstützung
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3.1 Ich stamme aus der Ukraine bzw. aus Russland und bin in Hannover – wie kann ich meinen Aufenthalt verlängern?
Ukrainische Staatsangehörige, die ein nationales Visum oder bereits einen Aufenthaltstitel besitzen, können wie gewohnt einen Aufenthaltstitel beantragen bzw. verlängern. Ukrainische Staatsangehörige, die visumsfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen bei der Ausländerbehörde einholen und sich zunächst bis zum 23. Mai 2022 auch ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis legal und rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Ukrainische Staatsangehörige und Ausländer mit anderen Staatsangehörigkeiten, die am 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten oder sich dort aufgehalten haben, sind vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Sie können sich zunächst bis zum 23. Mai 2022 auch ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis legal und rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden nicht aus Deutschland ausgewiesen, sondern können wie gewohnt einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.
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3.2 Ich habe aufgrund des Krieges – beispielsweise durch den Swift-Ausschluss – finanzielle Schwierigkeiten. Wo kann ich an der LUH Hilfe bekommen?
Studierende in finanziellen Schwierigkeiten können sich an die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover wenden. Dort gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, mit denen schnell und unkompliziert geholfen werden kann.
Der AStA bietet für Studierende in finanziellen Schwierigkeiten folgende Unterstützungen an:
- einen Zuschuss zur Mensakarte im Rahmen der Mensafreitische
- einen Zuschuss zur Bezahlung des Semesterbeitrags
- ein einmaliges Darlehen
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3.3 Ich brauche psychologische Unterstützung – wohin kann ich mich wenden?
Studierende und Beschäftigte der LUH, die aufgrund des Ukraine-Krieges psychologische Unterstützung benötigen, können sich gerne an die Psychologisch-Therapeutische Beratung (ptb) wenden und einen zeitnahen Termin für ein Gespräch vereinbaren. Die Beratung ist vertraulich und unabhängig von der Herkunft der Hilfesuchenden. Kontakt
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3.4 Wie kann ich helfen?
Das Präsidium ruft zur Solidarität mit der Ukraine und zu individueller Hilfe jedes einzelnen Mitglieds der LUH auf. Die LUH wird als Institution bewusst keine eigene Spendensammlung durchführen. Sie fordert ihre Beschäftigten dazu auf, die zahlreichen Hilfsorganisationen zu unterstützen, die professionell und gut ausgebildet die Hilfe dorthin bringen, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Übersichten zu Hilfsmöglichkeiten gibt es unter anderem hier:
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3.5 Wie kann ich Geflüchtete beim Spracherwerb unterstützen?
Der Arbeitsbereich Deutsch als Zweitsprache (Deutsches Seminar) reagiert mit seinem Lehrangebot im Sommersemester 2022 darauf, dass in der Stadt Hannover bereits zahlreiche Geflüchtete aus der Ukraine eingetroffen sind, für deren Ankommen in Deutschland der Erwerb des Deutschen (als Fremd-/Zweitsprache) eine zentrale Rolle spielt. Für Studierende aller Fächer sowie für Studierende mit dem Unterrichtsfach Deutsch werden Lehrveranstaltungen angeboten, deren Inhalte mit Blick auf die aktuelle Situation angepasst worden sind. Zusätzlich wird kurzfristig das Kompaktseminar „Deutsch für Geflüchtete“ angeboten, in dem sich Studierende der LUH basales Wissen für die Unterstützung beim Spracherwerb des Deutschen als Fremd-/Zweitsprache aneignen können (Termine: Samstag, 30. April und Samstag, 7. Mai).
Im Rahmen einiger Lehrveranstaltungen sind auch Kooperationen mit der Stadt Hannover und dem Hochschulbüro für Internationales der LUH vorgesehen, um Sprachpatenschaften o.Ä. für ukrainische Geflüchtete (Kinder, Jugendliche, Studierende) als integrativen Bestandteil der Lehrveranstaltungen anzubahnen.
Die Seminare sind für Lehramtsstudierende im Rahmen der Schlüsselkompetenzen bzw. des Deutschstudiums curricular anrechenbar, für andere Studiengänge kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Arbeitsbereichs Deutsch als Zweitsprache in der Rubrik Lehrangebot.
ANSPRECHPERSONEN AN DER LUH
Für Studierende
30167 Hannover
Für Forschende
30167 Hannover
Für Medienanfragen
30167 Hannover