Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für internationale Incomings

Informationen für Studieninteressierte, Studierende, Promovierende und Gastwissenschaftler*innen, die einen Aufenthalt an der Leibniz Universität absolvieren möchten.

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Einreisebedingungen

In der Regel benötigen Sie als Nicht-EU-Bürger*innen ein gültiges Visum für die Einreise nach Deutschland. Dieses müssen Sie vor Ihrem Aufenthalt bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland beantragen. Bitte informieren Sie sich dort über die genauen Einreisebestimmungen und über die Dauer des Antragsverfahrens.

  • Staatsangehörige von Staaten mit Visumspflicht für Deutschland

    Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie kein Touristenvisum (Schengen-Visum, Typ C) beantragen, sondern ein Visum für einen längeren Aufenthalt mit mehrmaliger Einreisemöglichkeit (Nationales Visum, Typ D). Bitte bedenken Sie hierbei auch, dass für mitreisende Familienangehörige Entsprechendes benötigt wird.

    Studieninteressierte, die in Deutschland studierende möchten, aber noch keine Zulassung erhalten oder "studienvorbereitenden Maßnahmen" wie der Besuch eines Sprachkurses oder des Studienkollegs absolvierenden müssen, können ein Visum zum "Suche eines Studienplatzes" beantragen. Diese Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate ausgestellt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Visum einreisen und sich in Deutschland aufhalten:

  • Staatsangehörige der EU-Staaten, der Staaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz

    Sie besitzen in der EU Freizügigkeit und benötigen für die Einreise nach Deutschland lediglich Ihren Ausweis oder Ihren Reisepass. Ein Visum ist für die Einreise nicht notwendig.

    Möchten Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, müssen Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt in dieser Zeit sichern zu können. Darüber hinaus benötigen Sie eine ausreichende Krankenversicherung.

    Staatsangehörige der Schweiz müssen für Aufenthalte über 90 Tage zudem einen Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

  • Staatsangehörige der Staaten Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Vereinigtes Königreich und USA

    Möchten Sie als Staatsangehörige einer dieser "positiven" Drittstaaten in Deutschland studieren, forschen oder arbeiten, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland lediglich Ihren Reisepass. Ein Visum ist für die Einreise nicht notwendig.

    Möchten Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, um z.B. zu studieren, müssen Sie innerhalb der ersten 90 Tage nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Möchten Sie in Deutschland arbeiten, ist ein Aufenthaltstitel Voraussetzung, um in Deutschland dieser Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen. Sofern Sie direkt nach Ihrer Einreise Ihre Arbeitsstelle antreten möchten, ist es ratsam, mit einem entsprechenden Visum einzureisen. Das Visum erlaubt Ihnen, auch vor dem Erhalt eines Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 90 Tage zu arbeiten.

  • Staatsangehörige der Staaten Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino

    Möchten Sie als Staatsangehörige einer dieser "positiven" Drittstaaten in Deutschland studieren, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland lediglich Ihren Reisepass. Ein Visum ist für die Einreise nicht notwendig.

    Möchten Sie sich im Rahmen ihres Studiums länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, müssen Sie innerhalb dieser 90 Tage bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Planen Sie hingegen in Deutschland zu arbeiten, müssen Sie vor der Einreise in Ihrem Heimatland ein entsprechendes Visum beantragen und damit nach Deutschland einreisen. Ein gültiges Visum zur Einreise ist für Sie Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu dürfen.

  • Staatsangehörige von Staaten ohne Visumspflicht für Deutschland

    Staatsangehörige von Staaten, für die keine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland besteht, können ohne Visum einreisen und sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten.

    Die Visumfreiheit besteht nicht, sofern Sie sich für einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten möchten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder forschen möchten. In diesem Fall müssen Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein entsprechendes nationales Visum beantragen, welches Ihnen einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland erlaubt.

    Ob Ihr Heimatland zu den visumfreien Staaten gehört, entnehmen Sie bitte der Liste vom Auswärtigen Amt

    Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit für die Einreise in Deutschland

Erleichterte Einreise für außereuropäische Staatsangehörige mit einem EU Aufenthaltserlaubnis (gemäß der sogenannten REST-Richtlinie)

Halten Sie sich als Nicht-EU-Bürger*innen bereits rechtmäßig in einem anderen EU-Land auf (mit Visum oder Aufenthaltstitel oder visumsfrei eingereist), dürfen Sie auch ohne Visum nach Deutschland einreisen. Ihr Gesamtaufenthalt innerhalb der EU darf dabei 90 Tage nicht überschreiten. Möchten Sie auf diesem Weg länger als 90 Tage in Deutschland bleiben oder hier arbeiten, benötigen Sie auch für Deutschland ein Visum bei der Einreise. Es gelten die oben beschriebenen grundlegenden Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten.

Handelt es sich um einen Austausch innerhalb der EU und im Rahmen eines strukturierten Programms ermöglicht die REST-Richtlinie einige Ausnahmen und bietet damit vereinfachte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen in Deutschland. Davon ausgenommen sind Austauschprogramme mit den Ländern Großbritannien, Irland und Dänemark. In diesen Fällen muss ein nationales Visum für Deutschland beantragt werden.

  • EU-Mobilität zur Studienzwecken (bis zu 360 Tage)

    Besteht ein Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in einem anderen EU-Land, und Sie als Studierende oder Promovierende nehmen an einem strukturierten Austauschprogramm teil, können Sie ohne Visum einreisen und sich bis zu 360 Tage ohne deutschen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und studieren. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltstitel im ersten EU-Land bei der Einreise nach Deutschland noch gültig ist (und dann verlängert wird).

    Bitte nehmen Sie im Rahmen Ihres Austauschprogramms mit den unten aufgeführten Ansprechpersonen Kontakt auf, sobald Sie sich für einen Aufenthalt an der Leibniz Universität entschieden haben. Das Hochschulbüro für Internationales muss Ihren Aufenthalt mindestens 30 Tage vor Ihrer Einreise dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge melden. Sie selbst benötigen für Ihren Aufenthalt weder ein Visum zur Einreise noch eine deutsche Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen daher während Ihres Aufenthalts nicht bei der örtlichen Ausländerbehörde vorstellig werden.

  • Kurzfristige EU-Mobilität zu Forschungszwecken (bis zu 180 Tage)

    Besteht ein Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken in einem anderen EU-Land, können Sie als Forschende oder Promovierende ohne Visum einreisen und sich für bis zu 180 Tage ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten und forschen. Vorausgesetzt, der Aufenthaltserlaubnis im ersten EU-Land ist bei der Einreise nach Deutschland noch gültig.

    Bitte nehmen Sie im Rahmen Ihres Austauschs mit den unten aufgeführten Ansprechpersonen Kontakt auf, sobald Sie sich für einen Aufenthalt an der Leibniz Universität entschieden haben. Das Hochschulbüro für Internationales meldet Ihren geplanten Mobilitätsaufenthalt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Meldung muss spätestens zur Einreise vollständig beim Bundesamt eingegangen sein. Sie selbst benötigen für Ihren Aufenthalt weder ein Visum zur Einreise noch einen deutschen Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen daher während Ihres Aufenthalts nicht bei der örtlichen Ausländerbehörde vorstellig werden.

  • Langfristige EU-Mobilität zu Forschungszwecken (bis zu 360 Tage)

    Besteht ein Aufenthaltserlaubnis zu Forschungszwecken in einem anderen EU-Land, können Sie als Forschende oder Promovierende auch ohne Visum einreisen. Für einen Aufenthalt von bis zu 360 Tagen müssen Sie mindestens 30 Tage vor Ihrer Einreise einen Aufenthaltserlaubnis als mobile Forscher beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen. Neben dem Antrag muss auch eine Aufnahmevereinbarungmit einem Institut der Leibniz Universität eingereicht werden. Befinden Sie sich als Forschende bereits im Zuge einer kurzfristigen Mobilität in Deutschland, muss der Antrag 30 Tage vor Ablauf der kurzfristigen Mobilität gestellt werden.

    In beiden Fällen übernimmt das Hochschulbüro für Internationales die Meldung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bitte nehmen Sie hierfür frühzeitig Kontakt mit den unten stehenden Ansprechpersonen auf.


Anmeldung beim Bürgeramt

Jede Person (EU und Nicht-EU), die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhält, ist dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden.

  • Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage

    Sofern Sie sich nicht länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, ist eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt nicht notwendig.

    Sollte sich Ihr Aufenthalt hingegen verlängern, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts anmelden.

  • Längere Aufenthalte über 90 Tage

    Möchten Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten, müssen Sie sich innerhalb von 10 Werktagen nach Ihrer Ankunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts anmelden. Wenn Sie direkt in Hannover wohnen, können Sie online einen Termin bei einem der acht Bürgerämter in Hannover vereinbaren. Die Terminvereinbarung gilt als Nachweis zur Einhaltung der Meldefrist. Da die Bürgerämter in Hannover sehr ausgelastet sind, sollten Sie den Termin so früh wie möglich vereinbaren.

    Zur Online-Terminvereinbarung der Bürgerämter in Hannover

    Bringen Sie zur Anmeldung bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und Ihre Wohnungsgeberbestätigung im ausgedrückter Form mit. Diese erhalten Sie von Ihrer (Unter-)Vermieter. Verheiratete Personen benötigen für die Anmeldung auch ihre Heiratsurkunde.

    Vordruck Wohnungsgeberbestätigung der Stadt Hannover

    Wenn Sie jedoch NICHT in der Stadt Hannover wohnen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde / Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben (z. B. in Garbsen), anmelden.

    Kirchensteuer

    Bei Ihrer Anmeldung beim Bürgeramt können Sie freiwillige Angabe zu ihrer Religion machen. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie in Deutschland arbeiten, eventuelle Kirchensteuer Anhang dieser Information direkt von Ihrem Lohn abgezogen werden.


Aufenthaltserlaubnis

Als Staatsangehöriger der EU /EWR benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.

Wenn Sie mit der Regelung gemäß der REST-Richtlinie nach Deutschland kommen können, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine Bescheinigung, welche in der Regel vor Einreise nach Deutschland über das Hochschulbüro für Internationales beim Ministerium beantragt werden muss.

  • Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage

    Wenn Sie visumsfrei einreisen dürfen, benötigen Sie für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen keinen Aufenthaltstitel (kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis).

    Beachten Sie bitte, dass Sie während dieser Zeit nur einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen, wenn Sie ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltserlaubnis besitzen.

    Wenn Sie aus einem Land kommen, welches bei Einreise nach Deutschland ein Visum erfordert, ist ein Aufenthalt ohne gültigen deutschen Aufenthaltstitel nicht möglich.

  • Langzeitaufenthalte über 90 Tage

    Nach visumsfreier Einreise müssen Sie vor Ablauf der ersten 90 Tage einen Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Bitte beachten Sie, dass dies je nach Nationalität nur für bestimmte Zwecke möglich ist. 

    Wenn Sie bei Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, müssen Sie bei Aufenthalten von über 90 Tagen bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Aufenthaltserlaubnis beantragen. Deckt Ihr Einreisevisum bereits die geplante Aufenthaltsdauer ab, muss eine Aufenthaltserlaubnis erst beantragt werden, wenn sich Ihr geplanter Aufenthalt über die Gültigkeit Ihres Visums hinaus verlängert.

    Beachten Sie bitte, dass nur Nationale D-Visa in einen Aufenthaltserlaubnis für längerfristige Aufenthalte umgewandelt werden können.

    Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin bei der örtlichen Ausländerbehörde, da mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen ist. Informationen zu Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen und Terminabsprachen entnehmen Sie bitte den Seiten der zuständigen Ausländerbehörde.


Krankenversicherung

Eine ausreichende Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend und eine Voraussetzung für einen längeren Aufenthalt. Sie muss z.B. bei der Beantragung eines Aufenthaltserlaubnis vorgewiesen werden und ist für die Einschreibung an der Universität notwendig. Je nach geplanter Aufenthaltsdauer und Zielgruppe haben Sie folgende Möglichkeiten einer Krankenversicherung:

Aufenthalte bis 360 Tage

  • Derzeitiger Wohnsitz in der EU

    Für Aufenthalte bis zu 360 Tagen sind Sie über Ihre Krankenversicherung Ihres derzeitigen Wohnsitzes innerhalb der EU krankenversichert. Sie benötigen lediglich Ihre EU-Krankenversichertenkarte.

    Sollten Sie während Ihres Aufenthalt in Deutschland eine bezahlte Tätigkeit aufnehmen, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland, ob weiterhin Versicherungsschutz besteht. Die Regelungen können von Land zu Land variieren.

    Für längere Aufenthalte empfehlen wir Ihnen, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen, da der Versicherungsschutz der EU-Versichertenkarte in der Regel nicht länger als ein Jahr gültig ist.

  • Derzeitiger Wohnsitz außerhalb der EU

    Bitte sorgen Sie für die Gesamtdauer Ihres Aufenthalts für eine ausreichende Krankenversicherung. Dies könnte eine Reisekrankenversicherung Ihres Heimatlands sein und/oder eine private Krankenversicherung in Deutschland. Damit der Antrag auf einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde akzeptiert wird, muss die abgeschlossenen Krankenversicherung den Leistungskriterien einer gesetzlichen Krankenversicherung (§ 11 Abs. 1-3 SGB V) entsprechen.

Längere Aufenthalte über 360 Tage

  • Studierende

    Studierende, die in Deutschland ein Vollstudium absolvieren, können sich bei einer der gesetzlichen Krankenkassen zum Studierendentarif versichern lassen.

    Weitere Informationen zur Krankenversicherung für Studierende

    Bitte beachten Sie, dass sowohl für den Visumsantrag, für die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltsterlaubnis als auch für die Immatrikulation an einer Universität eine Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung erbracht werden muss.

  • Promovierende, Post-Docs, Gastwissenschaftler*innen

    Sofern Sie während Ihres Aufenthalts einen Arbeitsvertrag mit einem Institut geschlossen haben, können Sie über die Universität in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.

    Finanzieren Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland durch eine andere Quelle, müssen Sie sich in einer deutschen Privatversicherung krankenversichern, deren Leistungen denjenigen einer gesetzlichen Krankenversicherung (§ 11 Abs. 1-3 SGB V) entsprechen. Ausgenommen, Sie waren zuvor als Studierende an einer deutschen Hochschule in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und möchten nahtlos einen Forschungsaufenthalt beginnen. In diesem Fall können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig weiter versichern lassen.

Mehr Information zu Krankenversicherungen für Stipendiaten

Einschreibemöglichkeiten

Studierende

Promovierende

Post-Docs, Gastwissenschaftler*innen

  • Aufenthalte an der LUH ohne Arbeitsvertrag

    Wenn Sie für Ihren Aufenthalt an der Leibniz Universität Hannover keinen Arbeitsvertrag erhalten, können Sie im Hochschulbüro für Internationales eine Gästekarte bekommen, die Ihnen einige Vorteile verschafft:

    • Nachweis über Ihre Zugehörigkeit zur Leibniz Universität Hannover
    • Speisen un der Mensa zum Beschäftigenpreis
    • Zugang zur Bibliothek
    • Zugnag zu einige Kursen des Hochschulsports

    Zum Anmeldeformular


Unterkünfte

  • Zimmervermittlung des Hochschulbüro für Internationales

    Internationale Austauschstudierende, Gastpromovierende und Gastwissenschaftler*innen können sich an die Zimmervermittlung des Hochschulbüros für Internationales wenden. Da die Zimmeranzahl begrenzt ist und nicht alle Anfragen positiv beantwortet werden können, sollten Sie sich parallel auch auf dem privaten Wohnungsmarkt umsehen.

    Zimmervermittlung vom Hochschulbüro für Internationales

  • Wohnheime vom Studentenwerk

    Guten und preiswerten Wohnraum bieten die Wohnheime des Studentenwerks. Plätze stehen allerdings nur immatrikulierten Studierenden zur Verfügung, die an den Hochschulen in Hannover ein Vollstudium absolvieren und einen Bachelor- oder Masterabschluss anstreben.

    Wohnheime vom Studentenwerk

    Austauschstudierende können sich für einen der Wohnheimplätze des Studentenwerks NUR über die Zimmervermittlung des Hochschulbüro für Internationales bewerben. Studierende, die ein Vollstudium mit dem Ziel eines Bachelor- oder Masterabschlusses absolvieren, müssen sich direkt beim Studentenwerk bewerben.

    Zusätzlich sollten Sie sich parallel auch auf dem privaten Wohnungsmarkt umsehen.

  • Privater Wohnungsmarkt

    Sie finden Zimmerangebote und -gesuche im Hauptgebäude der Uni (Lichthof), in den Mensen, den Bibliotheken und in den Instituten an den Anschlagtafeln, sowie auf Stud.IP ("Schwarze Bretter").

    Privater Wohnraum wird z. B. in der Online-Wohnraumbörse des Studentenwerks angeboten.

    Wohnraumbörse vom Studentenwerk


Was ist sonst noch wichtig?

  • Steuernummer

    Sobald die Meldebehörde Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt hat Erhalt, erhalten Sie eine Steuernummer. Die Mitteilung erfolgt postalisch etwas zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung beim Bürgeramt. Diese benötigen Sie unter anderem, um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen.

  • Bankkonto eröffnen

    Sie können beim Bank Ihrer Auswahl ein Bankkonto eröffnen. Dafür benötigen Sie Ihrem Pass, Ihre Meldebescheinigung und Ihre Steuernummer.

    Bitte beachten Sie, dass Gebühren eventuell fällig sind, wenn Sie Geld bei einem Automaten abheben, der nicht zu ihrer Bank gehören.

  • Unfallversicherung

    Alle eingeschriebene Studierenden, Promovierende und Beschäftige sind in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Immatrikulation, bzw. ab dem Vertragsbeginn und versichert Tätigkeiten, die im Rahmen des Studiums, der Promotion oder des Berufs ausgeübt werden.

    Der Versicherungsschutz gilt auch für den direkten Weg zwischen der Hochschule und Zuhause.

    Gastpromovierenden, die aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer an der LUH nicht eingeschrieben werden können, und Gastwissenschaftler*innen können über die Universität unfallversichert werden, sofern sie während ihres Aufenthaltes "wie" reguläre Beschäftigte tätig sind. Dafür ist eine Meldung beim Dezernat 2 erforderlich.

  • Haftpflichtversicherung

    In Deutschland kann jeder, der Dritten materielle oder körperliche Schäden zugefügt hat, haftbar gemacht werden. Neben dem verpflichteten Krankenschutz wird dringend empfohlen, eine Haftpflichtversicherung in Deutschland abzuschließen, um ggf. für entstandene Schäden gegenüber Dritten nicht privat zahlen zu müssen.

  • Rundfunkgebühren

    Während Ihres Aufenthalts in Deutschland müssen Sie Rundfunkgebühren von 17,50€ pro Monat bezahlen.

    Mehr Informationen zum Rundfunkbeitrag

  • Deutsches Schul- und Betreuungssystem für Kinder

    Es existieren in Deutschland verschiedenen Formen der Betreuung für Kinder von 0 bis 6 Jahren

    Information zu den Kinderbetreuungsformen in Deutschland

    Für Kinder ab 6 Jahren besteht ein Schulpflicht. Ein Übersicht der Schulformen in Deutschland finden Sie hier.

    Das Familienservice des Hochschulbüro für Chancenvielfalt kann Ihnen bei der Suche nach einer passenden Betreuung unterstützen.


Betreuungsangebote auf dem Campus

Studierende

  • Orientierungstage

    Das Hochschulbüro für Internationales organisiert jedes Semester Orientierungstage spezifisch für internationale Studierenden und Austauschstudierenden. Dort erhalten Sie Informationen rund um Ihre Studium und die Integration an der LUH und in der Stadt Hannover. Hier finden Sie das Programm

  • Vorkurse

    Viele Studiengänge bieten Vorkurse und Einführungsveranstaltungen. Diese finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.  

    Das Hochschulbüro für Internationales bietet für internationale Masterstudierenden einen gesonderten Studienvorbereitungskurs: STEPin.

  • Study Buddy Programm

    Das Study Buddy Programm möchte den interkulturellen Austausch zwischen internationalen und lokalen Studierenden fördern. Darüber hinaus unterstützt das Programm internationale Studierende zu Beginn ihres Studiums und bietet ihnen eine Ansprechperson, die bei Herausforderungen im Studienalltags hilft.

    Übersicht Study Buddy Programm

  • Veranstaltungsprogramm

    Das Hochschulbüro für Internationales bietet ein semesterbegleitendes Veranstaltungsprogramm mit zahlreiche Aktivitäten: Workshops, Ausflüge, Länderabende, usw.

    Das Programm richtet sich sowohl an internationale Studierenden als auch deutsche Studierenden und sind eine gute Gelegenheit, Kontakt mit anderen Kommilitonen zu verknüpfen.

Promovierende

  • Doktorandenbegrüßung und Veranstaltungsprogramme

    Die Doktorandenbegrüßung durch das Präsidium findet jedes Jahr im Oktober statt. Dort haben Sie die Gelegenheit mehr über die Angebote für Promovierenden an der LUH zu erfahren. Die Begrüßung richtet sich an alle Promovierenden (deutsche und internationale), die innerhalb eines Jahres Ihre Promotion an der LUH begonnen haben. Eine Einladung erfolgt per Email.

    Das Hochschulbüro für Internationales organisiert ein semesterbegleitendes Veranstaltungsprogramm, wo neben Workshops und Vorträgen auch Freizeitaktivitäten angeboten werden. Diese Veranstaltungen richten sich an Promovierende, Post-docs und Gastwissenschaftler*innen der LUH und deren Familie.

  • Angebote der Graduiertenakademie

    Die Graduiertenakademie ist die zentrale Koordinations- und Serviceeinrichtung für alle Promovierenden der LUH. Sie bietet neben Fördermöglichkeiten auch zahlreiche Weiterbildungsangebote.

Post-Docs und Gastwissenschaftler*innen

  • Gastwissenschaftlerempfang und Veranstaltungsprogramm

    Das Welcome Centre organisiert jedes Semester einen Empfang durch das Präsidium für alle anwesenden Gastwissenschaftler*innen. Die Einladung erfolgt postalisch.

    Das Hochschulbüro für Internationales organisiert ein semesterbegleitendes Veranstaltungsprogramm, wo neben Workshops und Vorträgen auch Freizeitaktivitäten angeboten werden. Diese Veranstaltungen richten sich an Promovierende, Postdocs und Gastwissenschaftler*innen der LUH und deren Familie.


Kontakte für Studierende

Austauschprogramme

Anne Höch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
021
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
021

REST-Richtlinie

Markus Remmers
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
030
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
030

Vor-Ort Betreuung

Kontakt: incoming-student@uni-hannover.de

Kontakte für Promovierende

Aufenthalte und REST-Richtlinie

N.N.
Betreuung internationaler Promovierender
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
031
N.N.
Betreuung internationaler Promovierender
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
031

Erasmus-Programme

Anne Höch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
021
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
021

Kontakt für Post-Docs und Gastwissenschaftler*innen

Aufenthalt und REST-Richtlinie

Manuela Schimmels
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
031
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
031