VERWENDUNG STUDIENQUALITÄTSMITTEL (SQM)
Die Studienqualitätsmittel sollen vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern.
Was heißt das konkret? SQM können beispielsweise verwendet werden für:
- Personalmittel, z. B. Hilfskräfte, Gastwissenschaftler, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Mitarbeiter (FWN), wenn die Finanzierung anteilig zu mind. 50% aus Landesmitteln oder einem Drittmittelprojekt erfolgt, Studiengangskoordinatoren
- Sachmittel, z. B.: Skripte, Ausstattung von Laboren, Hörsälen oder Seminarräumen
- lehr- und lernbezogene Infrastruktur
- Exkursionen
- Maßnahmen zur Unterstützung der Studienentscheidung von Studieninteressierten
Die Mittel unterliegen einer Zweijahresfrist und sind daher zeitnah zu verausgaben.
Bewirtung, Repräsentationsaufgaben, soziale Infrastruktur und Stipendien
Das Dezernat Finanzen berichtet dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur in jedem Semester über die Verwendung der Gesamtmittel.
NACHHALTIGKEIT & KLIMASCHUTZ - FÖRDERUNG VON MAßNAHMEN AUS SQM
Sie haben einen konkreten Vorschlag für eine Maßnahme, die zur Nachhaltigkeit oder zum Klimaschutz an der LUH beiträgt und zur Verbesserung der Lehr- und Studienqualität führen würde?
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, solche Maßnahmen über Studienqualitätsmittel zu beantragen.
Die Studienqualitätskommission hat beschlossen, dass 10 % der Gesamtmittel als Vorabzug für Maßnahmen im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes der LUH ("Klimatopf") ab dem Wintersemester 20/21 zur Verfügung gestellt wird.
Die Senats-AG Nachhaltigkeit berät über die eingegangenen Anträge -prüft beispielsweise den Bezug zum integrierten Klimaschutzkonzept der LUH- und spricht der gegenüber der SQK anschließend eine Empfehlung aus. Die SQK entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Präsidium über die Förderung der Anträge.
Senden Sie Ihre Idee einfach per E-Mail an: nachhaltigkeit@zuv.uni-hannover.de. Die Senats-AG Nachhaltigkeit wird über Ihren Vorschlag beraten und die Umsetzbarkeit prüfen.
Bitte beschreiben Sie Ihre Idee (Ziel und Zweck, erwarteter Nutzen für die Verbesserung der Lehr- und Studienqualität) und nennen Sie Ihre Kontaktdaten für mögliche Rückfragen.
VERTEILUNG DER SQM
Die Verteilung der Mittel wird pro Semester im Einvernehmen mit dem Präsidium von der Studienqualitätskommission vorgenommen, in der die Studierenden die Mehrheit der Stimmen besitzen.
Vorabzug für Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts | Fakultäten | zentrale Einrichtungen/Verwaltung | Studentischer Topf |
---|---|---|---|
10 % der Gesamtmittel | 56 % der Gesamtmittel | 34 % der Gesamtmittel | individuell |
auf Vorschlag der Senats-AG Nachhaltigkeit | pauschal | auf Antrag in der Studienqualitätskommission | auf Antrag in der Studienqualitätskommission |
Die Verteilung auf die Fakultäten erfolgt entsprechend der Studierendenzahl. Über die weitere Verteilung entscheiden die einzelnen Studienkommissionen in den Fakultäten.
BEANTRAGUNG VON SQM
"Klimatopf" | "zentraler Topf" | "studentischer Topf" | |
---|---|---|---|
Wer kann einen Antrag stellen? | alle Einrichtungen, Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LUH | zentrale Einrichtungen & Verwaltung | Studierende |
In welcher Form soll der Antrag gestellt werden? | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) |
Wo kann der Antrag eingereicht werden? | Senats-AG Nachhaltigkeit | Geschäftsstelle SQK | Geschäftsstelle SQK |
Wer ist Ansprechperson bei Fragen? | Katrin Sänger -E- katrin.saenger@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-2988 | Sandra Cohrs -51.10- sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-5468 | Sandra Cohrs -51.10- sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-5468 |
Antragsfrist für das Sommersemester | 15.10. einmalig für das SoSe 2021: 01.11.2020
| 15.11. | 15.02. |
Antragsfrist für das Wintersemester | 15.04. | 15.05. | 15.08. |
ADMINISTRATIVES
Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt im Buchungssystem SAP. Dafür werden unter der verantwortlichen Kostenstelle "84er-Projekte" eingerichtet. Sofern Mittel zwischen SQM-Projekten verlagert werden sollen (Projektverstärkung), so ist eine kurze Mail an uns ausreichend.
*NEU* seit April 2019
Die Studienqualitätskommission hat in ihrer Sitzung vom 21.03.2019 beschlossen, dass die jährlichen Verwendungsnachweise zum 01.11. entfallen.
Ist ein Projekt inhaltlich und finanziell abgewickelt, so ist ein Projektabschluss zu fertigen und an das Dezernat Finanzen zu übersenden. Nicht verbrauchte Projektmittel, die direkt durch die Studienqualitätskommission bewilligt wurden, werden beim Projektabschluss eingezogen. So können sie in einer der nächsten Finanzierungsrunden neu verteilt werden.
Zudem ist bei diesen Projekten im Rahmen einer Evaluation spätestens 4 Wochen nach Projektende ein inhaltlicher Abschlussbericht zu fertigen. Die Angaben sind durch den Projektpartner zu bestätigen und die Institutsleitung ist in Kenntnis zu setzen. Der Bericht ist an Frau Iris Linke (PS9) zu senden.
Je nach Projektart finden Sie unten die passenden Formulare zum Download.
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30167 Hannover