Grundlagen und Richtlinien
Verwendung Studienqualitätsmittel (SQM)
Die Studienqualitätsmittel sollen vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu verbessern.
Was heißt das konkret? SQM können beispielsweise verwendet werden für:
- Personalmittel, z. B. Hilfskräfte, Gastwissenschaftler, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Mitarbeiter (FWN), wenn die Finanzierung anteilig zu mind. 50% aus Landesmitteln oder einem Drittmittelprojekt erfolgt, Studiengangskoordinatoren
- Bei Beschäftigungen mit wesentlichen Arbeitszeitanteilen für Forschungstätigkeiten sollte eine Mischfinanzierung aus Globalhaushalt und Studienqualitätsmitteln erfolge,
- Sachmittel, z. B.: Skripte, Ausstattung von Laboren, Hörsälen oder Seminarräumen
- lehr- und lernbezogene Infrastruktur
- Pflichtexkursionen, die zwingend in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sind oder zumindest im Modulhandbuch Erwähnung finden
- Maßnahmen zur Unterstützung der Studienentscheidung von Studieninteressierten
Die Mittel unterliegen einer Zweijahresfrist und sind daher zeitnah zu verausgaben.
Bewirtung, Repräsentationsaufgaben, soziale Infrastruktur und Stipendien
Das Dezernat Finanzen berichtet dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur in jedem Semester über die Verwendung der Gesamtmittel.
Verteilung der SQM
Die Verteilung der Mittel wird pro Semester im Einvernehmen mit dem Präsidium von der Studienqualitätskommission vorgenommen, in der die Studierenden die Mehrheit der Stimmen besitzen.
Vorabzug für Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts | Fakultäten | zentrale Einrichtungen/Verwaltung | Studentischer Topf |
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10 % der Gesamtmittel, die wie folgt aufgeteilt werden:
| 56 % der Gesamtmittel | 34 % der Gesamtmittel | individuell |
auf Antrag | pauschal | auf Antrag | auf Antrag |
Die Verteilung auf die Fakultäten erfolgt entsprechend der Studierendenzahl. Über die weitere Verteilung entscheiden die einzelnen Studienkommissionen in den Fakultäten.
Nachhaltigkeit & Klimaschutz - Förderung von Maßnahmen aus SQM
Sie haben einen konkreten Vorschlag für eine Maßnahme, die zur Nachhaltigkeit oder zum Klimaschutz an der LUH beiträgt und zur Verbesserung der Lehr- und Studienqualität führen würde?
Sie haben die Möglichkeit, solche Maßnahmen über Studienqualitätsmittel zu beantragen.
Es werden 10 % der Gesamtmittel als Vorabzug für Maßnahmen im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes der LUH ("Klimatopf") zur Verfügung gestellt. Dieser "Klimatopf" in Höhe von 10% wird wie folgt aufgeteilt:
- 7,5% "Klimatopf Bau"
- 2,0% "Klimatopf Lehre"
- 0,25% "Klimatopf Lehre/Studierendenvertretungen"
- 0,25% "Klimatopf Studierende".
Auch Studierende können im Bereich der Lehre sowie im Rahmen der studentischen Anträge, Projekte mit Nachhaltigkeitsbezug beantragen und verwirklichen.
Vorab gilt es jedoch einige Randbedingungen zu beachten:
Die Leibniz Universität Hannover ist gegenüber dem Land Niedersachsen verpflichtet, mindestens 10% aller Studienqualitätsmittel für bauliche Maßnahmen zu verwenden. Dies lässt sich, sofern es nicht zulasten der bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen in Studium und Lehre gehen soll, vornehmlich im Rahmen dieses neuen Programms zur Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz an der LUH realisieren. Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden und andere nachhaltige Baumaßnahmen sollen im Rahmen dieses Verfahrens vorrangig umgesetzt werden.
Näheres regelt eine spezifische Richtlinie im Bereich "Nachhaltige Bauvorhaben - Neubau und Sanierung", welche bei der Beantragung der Mittel zu beachten ist.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz in Zukunft die gesamte Lehre an der LUH stärker durchdringen soll. Daher sollen v.a. fachübergreifende Projekte bzw. solche mit besonderem innovativem Charakter gefördert werden.
Näheres regelt eine spezifische Richtlinie im Bereich "Nachhaltigkeit in der Lehre", welche bei der Beantragung der Mittel zu beachten ist.
Das Green Office berät unter Mitwirkung der Senats-AG Nachhaltigkeit über die eingegangenen Anträge im Bereich Bau und Lehre, prüft den Bezug zu den Richtlinien "Klimatopf Bau", "Klimatopf Lehre", "Klimatopf Lehre/Studierendenvertretungen" unter Berücksichtigung der o.g. Randbedingungen und spricht gegenüber der SQK anschließend eine Empfehlung aus. Die SQK entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Präsidium über die Förderung der Anträge.
Der studentische Antrag wurde um den Punkt "Nachhaltigkeitsaspekt" ergänzt. Das Verfahren bleibt unverändert. Die SQK beschließt im Einvernehmen mit dem Präsidium über die Förderung der Anträge.
Gerne können Sie dafür das Green Office per E-Mail kontaktieren, welches Sie bei diesen Fragen berät: greenoffice@zuv.uni-hannover.de. Bitte beschreiben Sie Ihre Idee möglichst konkret und nennen Sie Ihre Kontaktdaten für Rückfragen.
Beantragung von SQM
"Klimatopf Bau" | "Klimatopf Lehre" | "Klimatopf Lehre/ Studierendenvertretungen"" | "Klimatopf Studierende" | |
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Wer kann einen Antrag stellen? | Dezernat Gebäudemanagement, Fakultäten, Studierendenvertetungen | Lehrende der LUH und Personen, die die Lehre organisieren und verwalten | Studierendenvertretungen | LUH-Professor/in in Zusammenarbeit mit Studierenden |
Welche Besonderheiten sind zu beachten? | Richtlinie im Bereich „Nachhaltige Bauvorhaben – Neubau und Sanierung“ www.uni-hannover.de/sqm | Richtlinie im Bereich "Nachhaltigkeit in der Lehre" | Richtlinie im Bereich „Nachhaltigkeit in der Lehre“ | Es ist eine aktive Mitwirkung und Verantwortlichkeit einer LUH-Professorin/ eines LUH-Professors erforderlich (über administrative Tätigkeiten hinaus) |
In welcher Form soll der Antrag gestellt werden? | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) |
Wo kann der Antrag eingereicht werden? | Green Office | Green Office | Green Office | Geschäftsstelle SQK |
Wer ist Ansprechperson bei Fragen? | Frau Stephanie Mittrach - PS 5 - Green Office greenoffice@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-12197 | Frau Stephanie Mittrach - PS 5 - Green Office greenoffice@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-12197 | Frau Stephanie Mittrach - PS 5 - Green Office greenoffice@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-12197 | Sandra Cohrs -51.10- sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-5468 |
Antragsfrist für das Sommersemester | 15.11. | 15.11.
| 15.11.
| 15.11. |
Antragsfrist für das Wintersemester | 15.05.
| 15.05.
| 15.05.
| 15.05. |
"zentraler Topf" | "studentischer Topf" | |
---|---|---|
Wer kann einen Antrag stellen? | zentrale Einrichtungen & Verwaltung | LUH-Professor/in in Zusammenarbeit mit Studierenden |
Welche Besonderheiten sind zu beachten? | Es ist eine Mitwirkung und Verantwortlichkeit einer LUH-Professorin/eines LUH-Professors erforderlich (über adminstrative Tätigkeiten hinaus) | |
In welcher Form soll der Antrag gestellt werden? | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) | elektronisch per PDF-Datei (inkl. aller Unterschriften) |
Wo kann der Antrag eingereicht werden? | Geschäftsstelle SQK | Geschäftsstelle SQK |
Wer ist Ansprechperson bei Fragen? | Sandra Cohrs -51.10- sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-5468 | Sandra Cohrs -51.10- sandra.cohrs@zuv.uni-hannover.de Tel. 0511-762-5468 |
Antragsfrist für das Sommersemester | 15.11.
| 31.01. |
Antragsfrist für das Wintersemester | 15.05. | 31.07. |
Administratives
Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt im Buchungssystem SAP. Dafür werden unter der verantwortlichen Kostenstelle "84er-Projekte" eingerichtet. Sofern Mittel zwischen SQM-Projekten verlagert werden sollen (Projektverstärkung), so ist eine kurze Mail an uns ausreichend.
Die Studienqualitätskommission hat in ihrer Sitzung vom 21.03.2019 beschlossen, dass die jährlichen Verwendungsnachweise zum 01.11. entfallen.
Ist ein Projekt inhaltlich und finanziell abgewickelt, so ist ein Projektabschluss zu fertigen und an das Dezernat Finanzen zu übersenden.
Nicht verbrauchte Projektmittel, die direkt durch die Studienqualitätskommission bewilligt wurden, werden beim Projektabschluss eingezogen. So können sie in einer der nächsten Finanzierungsrunden neu verteilt werden.
Beim Abschluss von Projekten aus dem Klimatopf ist im Rahmen einer Evaluation spätestens 4 Wochen nach Projektende ein inhaltlicher Abschlussbericht zu fertigen. Die Angaben sind durch den Projektpartner zu bestätigen und die Institutsleitung ist in Kenntnis zu setzen. Diesen Evaluationsbericht legen Sie bitte zusammen mit dem Projektabschluss dem Dezernat Finanzen vor: sqm@zuv.uni-hannover.de.
Je nach Projektart finden Sie unten die passenden Formulare zum Download.
Ansprechpersonen
30167 Hannover