Teilzeitstudium

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Ein Teilzeitstudium ist für alle diejenigen eine Alternative, die neben dem Beruf oder Betreuungsaufgaben, wie z.B. der Betreuung von Kindern oder Kranken, studieren möchten. An der Leibniz Universität Hannover sind allerdings nur einige Studiengänge in Teilzeit studierbar. Welche das sind und was Sie beachten sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

Bedingungen für ein Teilzeitstudium

Antrag auf Teilzeitstudium
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Zusätzliche Hinweise zum Teilzeitstudium

Wichtiger Hinweis

In Zeiten eines Teilzeitstudiums besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG.
Die Beantragung eines Teilzeitstudium gilt jeweils nur für ein Semester.

  • Das Teilzeitstudium begründet keinen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines gesonderten Lehr- und Studienangebotes, d.h., die Organisation/ Koordination Ihres Studiums muss eigenständig von Ihnen gestaltet werden. Hierzu empfehlen wir dringend, sich rechtzeitig von Personen in der zuständigen Fakultät (Studiengangskoordination oder Fachberatung) beraten zu lassen und einen individuellen Studienplan zu erstellen.
  • Ein Parallel- oder Doppelstudium ist in Teilzeitform nicht möglich.
  • Studierende sind auf Antrag für ein Teilzeitstudium zu immatrikulieren, wenn der zuständige Fakultätsrat die Eignung des gewählten Studienganges für ein Teilzeitstudium festgestellt hat.
  • Der Antrag auf Teilzeitstudium muss bei bereits immatrikulierten Studierenden bis zum Rückmeldezeitpunkt, bei Neueinschreibungen bis Semesterbeginn erfolgen.
  • Während des Teilzeitstudiums dürfen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) maximal die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden. Dieses wird das Prüfungsamt durch Feststellung, zu welchen Prüfungen Sie sich anmelden können, sicherstellen oder es wird durch die Fakultät sichergestellt. Dies ist für Studiengänge mit vorgeschriebenen Leistungspunkten pro Semester besonders relevant.
  • Während der Bearbeitung von Bachelor-, Master- oder sonstigen Abschlussarbeiten ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen (siehe § 11 der Immatrikulationsordnung).
  • Für zwei in Teilzeit studierte Semester erhöht sich das Studienguthaben um nur ein Semester und kann Auswirkung auf das Eintreten Ihrer Langzeitstudiengebührenpflicht haben.

Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:

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